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  5. Immatrikulieren nach dem Ref
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Immatrikulieren nach dem Ref
yolo.agit
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#1
13.09.2022, 11:24
Hallo ihr! Ich überlege gerade mich noch in einen beliebigen Studiengang zu immatrikulieren, für die Zeit nach dem Ref. Ich würde ungern direkt im Januar anfangen, erst bewerben und bis dahin die Zeit überbrücken. Oft wird geraten sich einfach arbeitslos zu melden. Ich habe überlegt mich vielleicht zu immatrikulieren und als Werkstudentin dann noch zu arbeiten, um in Sachen Versicherung etwas zu sparen. 

Ist das eine vollkommene Schnapsidee? 

LG
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Gast
Unregistered
 
#2
13.09.2022, 12:50
(13.09.2022, 11:24)yolo.agit schrieb:  Hallo ihr! Ich überlege gerade mich noch in einen beliebigen Studiengang zu immatrikulieren, für die Zeit nach dem Ref. Ich würde ungern direkt im Januar anfangen, erst bewerben und bis dahin die Zeit überbrücken. Oft wird geraten sich einfach arbeitslos zu melden. Ich habe überlegt mich vielleicht zu immatrikulieren und als Werkstudentin dann noch zu arbeiten, um in Sachen Versicherung etwas zu sparen. 

Ist das eine vollkommene Schnapsidee? 

LG

Wie meinst du das mit Sparen in Sachen Versicherung? Wenn du ALG I beziehen kannst (in allen Bundesländern in denen Referendare nicht auf Widerruf verbeamtet werden) entrichtet die Arbeitsagentur für dich die Beiträge in der Rentenversicherung. Außerdem bist du weiterhin krankenversichert.

Es ist also nicht notwendig, sich nur deshalb direkt einzuschreiben und zu arbeiten.

Wenn du aber das Studium einfach so machen willst, weil es dir Spaß macht, dann go for it. Aber nur aus versicherungstechnischer Sicht macht das keinen Sinn.

Im Übrigen würde ich bedenken, dass möglicherweise noch ein Verbesserungsversuch anstehen könnte. Wenn du sofort arbeiten willst bleibt vielleicht wenig Zeit für die Vorbereitung.

Viele Grüße
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Gast
Unregistered
 
#3
13.09.2022, 13:48
Die Werkstudentenregelung gibt es von vornherein nur für (1.) Arbeitnehmer, die (2.) maximal im Umfang von xx Stunden beschäftigt sind.

Da du anscheinend erstmal nicht (auch nicht Teilzeit) arbeiten willst, scheitert es schon an (1.).


Das kann aber such egal sein, da man mit der Werkstudentenregelung sowieso "nur" die Versicherungsbeträge sparen könnte, die du dann (mangels Beschäftigunglosigkeit und offenbar auch ohne Kundschaft bei der BA) sowieso nicht haben wirst.

Was du trotzdem haben wirst, sind dank Versicherungspflicht die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse. Bei Arbeitslosmeldung würden auch diese Beiträge von der BA getragen werden. Ohne Arbeitslosmeldung aber interessiert es die Krankenkasse natürlich nicht, dass du "nur" Werkstudentin bist. Denn selbst ganz ohne Beschäftigung würde die Krankenkasse - wie gesagt - voll zulangen.

Willst du sparen im sinne von am Monatsende möglichst viel Geld zu haben, bleibt dir nur, eben dich so schnell wie möglich in Vollzeit zu arbeiten.
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