10.09.2022, 15:02
Hey Leute, ab wie viel Zeit wollt ihr spätestens mit dem Schreiben in der Klausur beginnen? Bzw ab wann sollte man spätestens beginnen?
Beim Urteil, Anwaltsklausur, StA. Je nach Sachverhalt brauche ich 45 bis 60 min zum Lesen, und zum Lösen je nach Fall nochmal 60 - 75 min. Sodass ich oft nur noch 2 Std und 45 min Schreibzeit habe.. erscheint mir etwas zu wenig oder ist das normal? Insbesondere das Lesen klaut viel Zeit.
Beim Urteil, Anwaltsklausur, StA. Je nach Sachverhalt brauche ich 45 bis 60 min zum Lesen, und zum Lösen je nach Fall nochmal 60 - 75 min. Sodass ich oft nur noch 2 Std und 45 min Schreibzeit habe.. erscheint mir etwas zu wenig oder ist das normal? Insbesondere das Lesen klaut viel Zeit.
10.09.2022, 15:56
Also:
Der grds. Zeitmangel ist ja ein allgegenwärtiges Problem. Für die perfekte Herangehensweise, d.h. gründliches Lesen, eine ausführliche Skizze, eine saubere und vollständige Lösung (ggf. ja sogar 2 Lösungen, wenn man einen gutachterlichen und einen praktischen Teil hat) fehlt immer die Zeit.
Wie man dieses Problem löst und wo man Abstriche macht, ist sehr individuell und vermutlich gibt es keine Patentlösung für alle Fälle.
Ich persönlich halte eine Lösungsskizze jedenfalls bei Urteilsklausuren für unumgänglich, weil dort der Aufbau ganz wesentlich vom Endergebnis abhängt.
Auch ansonsten habe ich immer eine Skizze gemacht - und bin dabei auch in dem von dir angegebenen Zeitrahmen geblieben. Je kürzer/schneller die Skizze, desto größer ist das Risiko, dass man etwas Wichtiges vergisst oder den Fall falsch löst. Und wenn man das dann beim Runterschreiben bemerkt, bricht das "Kartenhaus" (= die zeitlich und inhaltlich fein abgestimmte Klausurlösung) in sich zusammen und man wird entweder panisch, weil man glaubt, man schreibt nur noch Unsinn und/oder man versucht die Lösung beim Runterschreiben "zu drehen" und wird dadurch höchstwahrscheinlich selbstwidersprüchlich.
Bei einer ausführlicheren Skizze besteht aber halt immer das Risiko, dass am Ende die Zeit dann wirklich nicht mehr reicht und man zwingend Abstriche beim "Runterschreiben" machen muss. Aber das ist wohl nunmal so... Ist bei mir auch keinesfalls immer schlecht bewertet worden, aber es kommt halt entscheidend darauf an, wo man die Abstriche macht und wie der Korrektur das aufgrund seiner individuellen Persönlichkeit und des konkreten Falles einschätzt (Soll heißen: Je nach Korrektor/Fall ist ein fast vollständiges Weglassen vom Kautelarteil überhaupt nicht schlimm - in anderen Konstellationen ist das aber ein No-Go und man landet bei 4 Punkten oder weniger).
Als allgemeinen Tipp würde ich aber auf jeden Fall sagen, dass die Lösungsskizze ohne vollständige Sätze auskommen muss (keine Zeit). Auch die Schwerpunktargumentationen kann man dort nicht "vorschreiben". Es muss reichen, sich ganz grob Gedanken zu machen, sich für ein Ergebnis zu entscheiden und dann erst beim Runterschreiben die einzelnen Argumente/Ansichten auszuformulieren.
Der grds. Zeitmangel ist ja ein allgegenwärtiges Problem. Für die perfekte Herangehensweise, d.h. gründliches Lesen, eine ausführliche Skizze, eine saubere und vollständige Lösung (ggf. ja sogar 2 Lösungen, wenn man einen gutachterlichen und einen praktischen Teil hat) fehlt immer die Zeit.
Wie man dieses Problem löst und wo man Abstriche macht, ist sehr individuell und vermutlich gibt es keine Patentlösung für alle Fälle.
Ich persönlich halte eine Lösungsskizze jedenfalls bei Urteilsklausuren für unumgänglich, weil dort der Aufbau ganz wesentlich vom Endergebnis abhängt.
Auch ansonsten habe ich immer eine Skizze gemacht - und bin dabei auch in dem von dir angegebenen Zeitrahmen geblieben. Je kürzer/schneller die Skizze, desto größer ist das Risiko, dass man etwas Wichtiges vergisst oder den Fall falsch löst. Und wenn man das dann beim Runterschreiben bemerkt, bricht das "Kartenhaus" (= die zeitlich und inhaltlich fein abgestimmte Klausurlösung) in sich zusammen und man wird entweder panisch, weil man glaubt, man schreibt nur noch Unsinn und/oder man versucht die Lösung beim Runterschreiben "zu drehen" und wird dadurch höchstwahrscheinlich selbstwidersprüchlich.
Bei einer ausführlicheren Skizze besteht aber halt immer das Risiko, dass am Ende die Zeit dann wirklich nicht mehr reicht und man zwingend Abstriche beim "Runterschreiben" machen muss. Aber das ist wohl nunmal so... Ist bei mir auch keinesfalls immer schlecht bewertet worden, aber es kommt halt entscheidend darauf an, wo man die Abstriche macht und wie der Korrektur das aufgrund seiner individuellen Persönlichkeit und des konkreten Falles einschätzt (Soll heißen: Je nach Korrektor/Fall ist ein fast vollständiges Weglassen vom Kautelarteil überhaupt nicht schlimm - in anderen Konstellationen ist das aber ein No-Go und man landet bei 4 Punkten oder weniger).
Als allgemeinen Tipp würde ich aber auf jeden Fall sagen, dass die Lösungsskizze ohne vollständige Sätze auskommen muss (keine Zeit). Auch die Schwerpunktargumentationen kann man dort nicht "vorschreiben". Es muss reichen, sich ganz grob Gedanken zu machen, sich für ein Ergebnis zu entscheiden und dann erst beim Runterschreiben die einzelnen Argumente/Ansichten auszuformulieren.
10.09.2022, 16:14
(10.09.2022, 15:56)Jurist schrieb: Also:
Der grds. Zeitmangel ist ja ein allgegenwärtiges Problem. Für die perfekte Herangehensweise, d.h. gründliches Lesen, eine ausführliche Skizze, eine saubere und vollständige Lösung (ggf. ja sogar 2 Lösungen, wenn man einen gutachterlichen und einen praktischen Teil hat) fehlt immer die Zeit.
Wie man dieses Problem löst und wo man Abstriche macht, ist sehr individuell und vermutlich gibt es keine Patentlösung für alle Fälle.
Ich persönlich halte eine Lösungsskizze jedenfalls bei Urteilsklausuren für unumgänglich, weil dort der Aufbau ganz wesentlich vom Endergebnis abhängt.
Auch ansonsten habe ich immer eine Skizze gemacht - und bin dabei auch in dem von dir angegebenen Zeitrahmen geblieben. Je kürzer/schneller die Skizze, desto größer ist das Risiko, dass man etwas Wichtiges vergisst oder den Fall falsch löst. Und wenn man das dann beim Runterschreiben bemerkt, bricht das "Kartenhaus" (= die zeitlich und inhaltlich fein abgestimmte Klausurlösung) in sich zusammen und man wird entweder panisch, weil man glaubt, man schreibt nur noch Unsinn und/oder man versucht die Lösung beim Runterschreiben "zu drehen" und wird dadurch höchstwahrscheinlich selbstwidersprüchlich.
Bei einer ausführlicheren Skizze besteht aber halt immer das Risiko, dass am Ende die Zeit dann wirklich nicht mehr reicht und man zwingend Abstriche beim "Runterschreiben" machen muss. Aber das ist wohl nunmal so... Ist bei mir auch keinesfalls immer schlecht bewertet worden, aber es kommt halt entscheidend darauf an, wo man die Abstriche macht und wie der Korrektur das aufgrund seiner individuellen Persönlichkeit und des konkreten Falles einschätzt (Soll heißen: Je nach Korrektor/Fall ist ein fast vollständiges Weglassen vom Kautelarteil überhaupt nicht schlimm - in anderen Konstellationen ist das aber ein No-Go und man landet bei 4 Punkten oder weniger).
Als allgemeinen Tipp würde ich aber auf jeden Fall sagen, dass die Lösungsskizze ohne vollständige Sätze auskommen muss (keine Zeit). Auch die Schwerpunktargumentationen kann man dort nicht "vorschreiben". Es muss reichen, sich ganz grob Gedanken zu machen, sich für ein Ergebnis zu entscheiden und dann erst beim Runterschreiben die einzelnen Argumente/Ansichten auszuformulieren.
Danke dir für die Rückmeldung. Man fühlt sich mit all den Problemen immer so allein :/
11.09.2022, 20:11
1 bis 2 Stunden Vorbereitungszeit. Bei mehr als zwei Stunden dürfte es bei den meisten Klausuren nicht mehr machbar sein, fertig zu werden. Wenn man so geübt ist, dass die Skizze in 1,5 Stunden steht, ist das sicher top.
13.09.2022, 07:59
1 Stunde lesen und skizzieren, 1 Stunde lösen, 3 Stunden schreiben. Das war immer so mein Vorgehen
13.09.2022, 08:24
Bei mir sind lesen, lösen und skizzieren irgendwann ein mehr oder weniger verbundener Prozess geworden. Beim lesen hab ich mir alle Ideen/ Normen an den Rand geschrieben. Wenn ich dann mit der Klausur durch war hatte ich dann zumindest schon eine grobe Lösung im Kopf. Wenn ich irgendwas nicht auf anhieb wusste hab ich mir ein (P) drangemacht und dann noch im Kommentar gesucht. Wenn ich dann einen roten Faden und alle Probleme mehr oder weniger zufriedenstellend gelöst hatte, hab ich das alles noch kurz in einer Skizze festgehalten. Die war aber nicht besonders ausführlich. Meistens so 2-3 sehr groß und lückenhaft beschriebene Seiten. Nach 1 1/2 bis 2 bzw. aller spätestens 2 1/2 Stunden hab ich dann angefangen zu schreiben. Aufgeschlüsselt würde ich sagen dass lesen und Anmerkungen machen hat so 45-60 Minuten gedauert. Lösen und im Kommentar nachlesen 30-60 Minuten und dann in 15-30 Minuten ne Skizze runtergeschrieben. Entscheidungsgründe oder praktische Aufgabenteile hab ich nie skizziert.
13.09.2022, 11:45
Könnte jemand mit zweistelligen Examen vielleicht seinen Input hierzu geben?
13.09.2022, 11:51
13.09.2022, 12:16
Hatte schriftlich 10,75 im Examen (NRW):
Mein Konzept war in allen Klausuren gleich:
Einen Tipp noch: Bei Anwaltsklausuren ebenso wie der StA-Klausur hat man idR mehr zu schreiben (Urteil ist ja quasi nur praktischer Teil, StA und Anwalt dagegen Gutachten und praktischer Teil). Hier lohnt es sich, nach der vollständigen Lösungsskizze direkt mit dem praktischen Teil zu starten. Geht dann zwar auf Kosten des Gutachtens, man hebt sich aber mit einem ordentlichen und ausführlichen praktischen Teil ab. Wichtig ist dabei nur, dass man sich mit seiner Lösung so sicher ist, dass man nicht im Gutachten etwas anders löst und dann am Ende im praktischen Teil noch Dinge ändert.
Mein Konzept war in allen Klausuren gleich:
- 1x Lesen (Bearbeitervermerk 2x) mit Schmierblatt daneben, auf dem ich mir Dinge notiert habe, die mir aufgefallen sind (streitige Tatsachen, Rechtsansichten, Verfahrensfehler, Begehren, Verfahrensbesonderheiten etc.) und die ich nicht vergessen wollte (max. 30 Min, eher 15-20)
- Lösungsskizze (Gutachten + praktischen Teil) erstellen (je nach Klausur zwischen 8 und 12 Seiten mit Argumenten, Normen (genaues Zitieren) etc., sodass die Schreibzeit wirklich nur noch Schreiben und kein Denken mehr ist) -> Zeitrahmen inkl. des Lesens (Schritt 1): 90 Minuten, also nochmal so 60-70 Minuten
Einen Tipp noch: Bei Anwaltsklausuren ebenso wie der StA-Klausur hat man idR mehr zu schreiben (Urteil ist ja quasi nur praktischer Teil, StA und Anwalt dagegen Gutachten und praktischer Teil). Hier lohnt es sich, nach der vollständigen Lösungsskizze direkt mit dem praktischen Teil zu starten. Geht dann zwar auf Kosten des Gutachtens, man hebt sich aber mit einem ordentlichen und ausführlichen praktischen Teil ab. Wichtig ist dabei nur, dass man sich mit seiner Lösung so sicher ist, dass man nicht im Gutachten etwas anders löst und dann am Ende im praktischen Teil noch Dinge ändert.
13.09.2022, 12:59
(13.09.2022, 12:16)Gast0909 schrieb: Hatte schriftlich 10,75 im Examen (NRW):
Mein Konzept war in allen Klausuren gleich:
Hat im Examen so nicht immer funktioniert. Gerade bei Urteilsklausuren lieber 15 Minuten mehr Zeit für die Lösungsskizze, damit die Lösung steht. Absolute Deadline für mich waren aber 2 Stunden, um mit dem Schreiben anzufangen. Im Examen war ich in allen Klausuren nach 1 1/4 - 1 3/4 Stunden mit dem Lesen und der Löungsskizze fertig.
- 1x Lesen (Bearbeitervermerk 2x) mit Schmierblatt daneben, auf dem ich mir Dinge notiert habe, die mir aufgefallen sind (streitige Tatsachen, Rechtsansichten, Verfahrensfehler, Begehren, Verfahrensbesonderheiten etc.) und die ich nicht vergessen wollte (max. 30 Min, eher 15-20)
- Lösungsskizze (Gutachten + praktischen Teil) erstellen (je nach Klausur zwischen 8 und 12 Seiten mit Argumenten, Normen (genaues Zitieren) etc., sodass die Schreibzeit wirklich nur noch Schreiben und kein Denken mehr ist) -> Zeitrahmen inkl. des Lesens (Schritt 1): 90 Minuten, also nochmal so 60-70 Minuten
Einen Tipp noch: Bei Anwaltsklausuren ebenso wie der StA-Klausur hat man idR mehr zu schreiben (Urteil ist ja quasi nur praktischer Teil, StA und Anwalt dagegen Gutachten und praktischer Teil). Hier lohnt es sich, nach der vollständigen Lösungsskizze direkt mit dem praktischen Teil zu starten. Geht dann zwar auf Kosten des Gutachtens, man hebt sich aber mit einem ordentlichen und ausführlichen praktischen Teil ab. Wichtig ist dabei nur, dass man sich mit seiner Lösung so sicher ist, dass man nicht im Gutachten etwas anders löst und dann am Ende im praktischen Teil noch Dinge ändert.
Vielen Dank!