07.09.2022, 14:22
Hallo zusammen,
da ich im vorherigen Thread zu den Klausuren vom Juli 2022 nicht fündig geworden bin, nochmal die Frage:
Wäre jemand so nett und könnte den SV der Klausur Ö II Hessen zusammenfassen bzw. hat sogar eine Fundstelle dazu parat?
Ich bräuchte das dringend zur mündlichen, da mein Prüfer idR die Klausuren der vorangegangegen Termine prüft.
Danke im Voraus!
da ich im vorherigen Thread zu den Klausuren vom Juli 2022 nicht fündig geworden bin, nochmal die Frage:
Wäre jemand so nett und könnte den SV der Klausur Ö II Hessen zusammenfassen bzw. hat sogar eine Fundstelle dazu parat?
Ich bräuchte das dringend zur mündlichen, da mein Prüfer idR die Klausuren der vorangegangegen Termine prüft.
Danke im Voraus!
07.09.2022, 18:28
Es ist leider schon etwas her..
Thematik war Dienstrecht/Beamtenrecht
-Bundespolizeibeamter
- § 3 Abs. 1 Nr. 1, S. 2 AZV (Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit wg. Bezug von Kindergeld)
- Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt und nicht beim Dienstherrn (Bundespolizei Flughafen FFM) selbst
-Antrag bleibt unberücksichtigt, da Bundesverwaltungsamt nicht zuständig (Pflicht zur Weiterleitung an Dienstherrn?)
-Geltung des § 16 SGB I auch im Beamtenverhältnis?
-Welcher Zeitpunkt gilt? Antragstellung beim BVA oder dann beim Dienstherrn ? (§ 3 Abs. 1 S. 2 AZV)
-Wiedereinsetzungsproblematik mit § 55d VwGO und zulässiger RA-Fachangestellten, die normalerweise korrekten Ausgang mit beA immer kontrolliert
Das war so grob die Thematik
Thematik war Dienstrecht/Beamtenrecht
-Bundespolizeibeamter
- § 3 Abs. 1 Nr. 1, S. 2 AZV (Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit wg. Bezug von Kindergeld)
- Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt und nicht beim Dienstherrn (Bundespolizei Flughafen FFM) selbst
-Antrag bleibt unberücksichtigt, da Bundesverwaltungsamt nicht zuständig (Pflicht zur Weiterleitung an Dienstherrn?)
-Geltung des § 16 SGB I auch im Beamtenverhältnis?
-Welcher Zeitpunkt gilt? Antragstellung beim BVA oder dann beim Dienstherrn ? (§ 3 Abs. 1 S. 2 AZV)
-Wiedereinsetzungsproblematik mit § 55d VwGO und zulässiger RA-Fachangestellten, die normalerweise korrekten Ausgang mit beA immer kontrolliert
Das war so grob die Thematik
07.09.2022, 18:29
§§ 125 I und 126 BBG haben natürlich auch eine Rolle gespielt
07.09.2022, 23:40
08.09.2022, 08:54
Ich kenne das, aber wegen einer Norm geht keine Klausur flöten. Man lässt sich immer so einfach verunsichern
08.09.2022, 09:16
(08.09.2022, 08:54)Gast schrieb: Ich kenne das, aber wegen einer Norm geht keine Klausur flöten. Man lässt sich immer so einfach verunsichern
Ja, objektiv hast du auf jeden Fall Recht, aber in meinem Kopf... Ich bin einfach wahnsinnig schlecht im auf die Ergebnisse warten, das war beim ersten Examen auch schon so. Aber irgendwie werden die letzten zwei Monate auch noch vorbeigehen..
08.09.2022, 10:53
Da bin ich ganz bei dir. Dieses Warten ist wirklich eine Qual..
08.09.2022, 10:55
Danke für eure Antworten! :)


