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  5. Alle Kanzleien wollen Doppel-VB :(
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Antworten

 
Alle Kanzleien wollen Doppel-VB :(
BerlinMaus
Unregistered
 
#1
07.09.2022, 12:56
Hi! 

Ich fange gerade an mich zu bewerben. Ich habe im Ersten stl. 7,2 und im Zweiten 8,4. Gern würde ich in einer Mittelständischen oder Boutique Kanzlei arbeiten. Großkanzlei kommt mit meinen Noten nicht in Frage. Allerdings musste ich auch feststellen, dass auch für BK und MK meine Noten nach deren Anforderungen auch nicht ausreichen. Bleibt mir tatsächlich nur FWW übrig?  Crying Welche Erfahrungen habt ihr mit Doppel B gemacht bzgl Kanzleien? Ich bin gerade ganz schön frustriert... Ich habe mir den Bewerbermarkt anders vorgestellt.. 

Danke für Eure Antworten!

LG, BerlinMaus
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Düsseldorf Boutique
Unregistered
 
#2
07.09.2022, 13:25
(07.09.2022, 12:56)BerlinMaus schrieb:  Hi! 

Ich fange gerade an mich zu bewerben. Ich habe im Ersten stl. 7,2 und im Zweiten 8,4. Gern würde ich in einer Mittelständischen oder Boutique Kanzlei arbeiten. Großkanzlei kommt mit meinen Noten nicht in Frage. Allerdings musste ich auch feststellen, dass auch für BK und MK meine Noten nach deren Anforderungen auch nicht ausreichen. Bleibt mir tatsächlich nur FWW übrig?  Crying Welche Erfahrungen habt ihr mit Doppel B gemacht bzgl Kanzleien? Ich bin gerade ganz schön frustriert... Ich habe mir den Bewerbermarkt anders vorgestellt.. 

Danke für Eure Antworten!

LG, BerlinMaus


Hallo Kollegin,

Für Düsseldorf kann ich Folgendes berichten:

Ich habe gerade mehrere Gespräche für eine wissenschaftliche Mitarbeit nach dem Referendariat geführt vor dem LLM.

Immer das gleiche Bild:

VB gesamt reicht als WiMi; Staatlich Minimum 8,5

Im zweiten auch Minimum 8,5. Es muss aber kein VB sein.

Daher ist wohl eher der Staatsteil des ersten Examens das Problem. 

Hast du die Möglichkeit einen LLM zu machen und dich da zu spezialisieren? 

Auch in Deutschland gibt es gute Programme. 

Ich drücke dir die Daumen!
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Gast12123213123
Unregistered
 
#3
07.09.2022, 13:28
Würde mich einfach mal bei allen Kanzleien (GK, MK, Boutique) mal bewerben, die Du interessant findest. 

Die von Dir gefundenen Formulierungen "überdurchschnittliche" Examina, "solide" Examina, "herausragende" juristische Ausbildung etc. etc. sind längst nicht darauf abgerichtet nur Doppel VB Kandidaten anzusprechen. Diese Formulierungen sind bewusst so "offen" gehalten, dass Sie auch Bewerbungen von "schlechteren" Kandidaten ermöglichen, jedoch in der Außenwirkung noch den Eindruck einer ausschließlichen Ausrichtung der Kanzlei auf die Absolventen mit "Top-Noten" entstehen lassen (wie Du selbst gemerkt hast). Selbst viele Kanzleien, die ausdrücklich von "vollbefriedigenden" Examina sprechen, verlangen meist nicht mal das (Ausnahmen bestätigen hier aber auch die Regel).

Ein guter Richtwert bei den GKs, größeren MKs und Boutiquen ist nach wie vor der 2 aus 4 Grundsatz (2 VB, Dr. LLM), bzw. mittlerweile auch 16 aus beiden Examina und keins der beiden unter 8 Punkten. Je nach Größe der Kanzlei, Personalbedarf, Gehalt und Renommee variiert dann m.E.n. auch die Bereitschaft selbst davon mal abzurücken.

Gerade was den zweiten Richtwert betrifft, bist du mit über 15 Punkten aus zwei Examina doch nur ganz knapp unter der 16 Punkte Grenze geblieben. Deshalb - einfach mal bewerben, mit einer ordentlichen Bewerbung und evtl. etwas Vorerfahrung solltest Du sicherlich eine Zusage bei einer Kanzlei bekommen, die nicht nur FWW Mandate beräte. Ruhig ein wenig mehr Ehrgeiz!

Sicher gibt es auch Kanzleien, bei denen du mit 15 Punkten keine Chance hast (kleinere amerikanische Einheiten, oder die deutschen Platzhirsche HM und GL bspw.). Dennoch - mehr als Absagen kann Dir niemand!

Guck Dir doch einfach mal die Azur und Juve Listen an und achte in den Stellenanzeigen auf eine der genannten "nebulösen" Formulierungen, ein Blick auf das Einstiegsgehalt und die Kanzleigröße, sowie der Vergleich mit Mitbewerbern die evtl. mehr Geld zahlen lässt dann idR. eine ganz vage Einschätzung zu, ob sich hier eine Bewerbung lohnen könnte.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!
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Gast
Unregistered
 
#4
07.09.2022, 13:30
(07.09.2022, 13:28)Gast12123213123 schrieb:  Würde mich einfach mal bei allen Kanzleien (GK, MK, Boutique) mal bewerben, die Du interessant findest. 

Die von Dir gefundenen Formulierungen "überdurchschnittliche" Examina, "solide" Examina, "herausragende" juristische Ausbildung etc. etc. sind längst nicht darauf abgerichtet nur Doppel VB Kandidaten anzusprechen. Diese Formulierungen sind bewusst so "offen" gehalten, dass Sie auch Bewerbungen von "schlechteren" Kandidaten ermöglichen, jedoch in der Außenwirkung noch den Eindruck einer ausschließlichen Ausrichtung der Kanzlei auf die Absolventen mit "Top-Noten" entstehen lassen (wie Du selbst gemerkt hast). Selbst viele Kanzleien, die ausdrücklich von "vollbefriedigenden" Examina sprechen, verlangen meist nicht mal das (Ausnahmen bestätigen hier aber auch die Regel).

Ein guter Richtwert bei den GKs, größeren MKs und Boutiquen ist nach wie vor der 2 aus 4 Grundsatz (2 VB, Dr. LLM), bzw. mittlerweile auch 16 aus beiden Examina und keins der beiden unter 8 Punkten. Je nach Größe der Kanzlei, Personalbedarf, Gehalt und Renommee variiert dann m.E.n. auch die Bereitschaft selbst davon mal abzurücken.

Gerade was den zweiten Richtwert betrifft, bist du mit über 15 Punkten aus zwei Examina doch nur ganz knapp unter der 16 Punkte Grenze geblieben. Deshalb - einfach mal bewerben, mit einer ordentlichen Bewerbung und evtl. etwas Vorerfahrung solltest Du sicherlich eine Zusage bei einer Kanzlei bekommen, die nicht nur FWW Mandate beräte. Ruhig ein wenig mehr Ehrgeiz!

Sicher gibt es auch Kanzleien, bei denen du mit 15 Punkten keine Chance hast (kleinere amerikanische Einheiten, oder die deutschen Platzhirsche HM und GL bspw.). Dennoch - mehr als Absagen kann Dir niemand!

Guck Dir doch einfach mal die Azur und Juve Listen an und achte in den Stellenanzeigen auf eine der genannten "nebulösen" Formulierungen, ein Blick auf das Einstiegsgehalt und die Kanzleigröße, sowie der Vergleich mit Mitbewerbern die evtl. mehr Geld zahlen lässt dann idR. eine ganz vage Einschätzung zu, ob sich hier eine Bewerbung lohnen könnte.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Nachtrag: Manchmal wird sogar die Gesamtnote des ersten Examens zur Erreichung der oben genannten Punkte Grenze herangezogen, wenn der Kandidat überzeugt (jedenfalls aus meiner eigenen Erfahrung - 8,7 im ersten und mit Schwerpunkt über die 9 - wurde oft als VB gewertet). Nur Mut!
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Gast
Unregistered
 
#5
07.09.2022, 13:31
Was eine Kanzlei sich vom Bewerber wünscht und was sie vom Bewerber bekommt sind zwei Paar Schuhe. Ihr könnt ja mal überschlagen, wie viele Doppel-VBler es jährlich geben müsste, damit der Bedarf auch nur im Ansatz gedeckt wird.
Ich würde mich da nicht abschrecken lassen, 8,4 im zweiten ist eine sehr solide Note, die für die allermeisten Kanzleien reichen sollte.
Vielleicht einfach mal evaluieren, ob es auch an was anderem. Liegen kann? Wirst du nicht eingeladen oder nach dem Vorstellungsgespräch aussortiert? Lass mal deine Bewerbungsunterlagen checken und dich ggf. Coachen, falls du trotz zahlreicher Bewerbungen mit den Noten nirgendwo eingeladen wirst...
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Invalescwnce
Unregistered
 
#6
07.09.2022, 13:47
(07.09.2022, 13:30)Gast schrieb:  
(07.09.2022, 13:28)Gast12123213123 schrieb:  Würde mich einfach mal bei allen Kanzleien (GK, MK, Boutique) mal bewerben, die Du interessant findest. 

Die von Dir gefundenen Formulierungen "überdurchschnittliche" Examina, "solide" Examina, "herausragende" juristische Ausbildung etc. etc. sind längst nicht darauf abgerichtet nur Doppel VB Kandidaten anzusprechen. Diese Formulierungen sind bewusst so "offen" gehalten, dass Sie auch Bewerbungen von "schlechteren" Kandidaten ermöglichen, jedoch in der Außenwirkung noch den Eindruck einer ausschließlichen Ausrichtung der Kanzlei auf die Absolventen mit "Top-Noten" entstehen lassen (wie Du selbst gemerkt hast). Selbst viele Kanzleien, die ausdrücklich von "vollbefriedigenden" Examina sprechen, verlangen meist nicht mal das (Ausnahmen bestätigen hier aber auch die Regel).

Ein guter Richtwert bei den GKs, größeren MKs und Boutiquen ist nach wie vor der 2 aus 4 Grundsatz (2 VB, Dr. LLM), bzw. mittlerweile auch 16 aus beiden Examina und keins der beiden unter 8 Punkten. Je nach Größe der Kanzlei, Personalbedarf, Gehalt und Renommee variiert dann m.E.n. auch die Bereitschaft selbst davon mal abzurücken.

Gerade was den zweiten Richtwert betrifft, bist du mit über 15 Punkten aus zwei Examina doch nur ganz knapp unter der 16 Punkte Grenze geblieben. Deshalb - einfach mal bewerben, mit einer ordentlichen Bewerbung und evtl. etwas Vorerfahrung solltest Du sicherlich eine Zusage bei einer Kanzlei bekommen, die nicht nur FWW Mandate beräte. Ruhig ein wenig mehr Ehrgeiz!

Sicher gibt es auch Kanzleien, bei denen du mit 15 Punkten keine Chance hast (kleinere amerikanische Einheiten, oder die deutschen Platzhirsche HM und GL bspw.). Dennoch - mehr als Absagen kann Dir niemand!

Guck Dir doch einfach mal die Azur und Juve Listen an und achte in den Stellenanzeigen auf eine der genannten "nebulösen" Formulierungen, ein Blick auf das Einstiegsgehalt und die Kanzleigröße, sowie der Vergleich mit Mitbewerbern die evtl. mehr Geld zahlen lässt dann idR. eine ganz vage Einschätzung zu, ob sich hier eine Bewerbung lohnen könnte.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Nachtrag: Manchmal wird sogar die Gesamtnote des ersten Examens zur Erreichung der oben genannten Punkte Grenze herangezogen, wenn der Kandidat überzeugt (jedenfalls aus meiner eigenen Erfahrung - 8,7 im ersten und mit Schwerpunkt über die 9 - wurde oft als VB gewertet). Nur Mut!

Bei mir auch:

Staatlich 8,8 mit Schwerpunkt 9,5x.

Wurde immer als vb gewertet bei kleinen amerikanischen Einheiten, GK, Boutiquen und Unternehmen.
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Gast
Unregistered
 
#7
07.09.2022, 13:57
(07.09.2022, 12:56)BerlinMaus schrieb:  Hi! 

Ich fange gerade an mich zu bewerben. Ich habe im Ersten stl. 7,2 und im Zweiten 8,4. Gern würde ich in einer Mittelständischen oder Boutique Kanzlei arbeiten. Großkanzlei kommt mit meinen Noten nicht in Frage. Allerdings musste ich auch feststellen, dass auch für BK und MK meine Noten nach deren Anforderungen auch nicht ausreichen. Bleibt mir tatsächlich nur FWW übrig?  Crying Welche Erfahrungen habt ihr mit Doppel B gemacht bzgl Kanzleien? Ich bin gerade ganz schön frustriert... Ich habe mir den Bewerbermarkt anders vorgestellt.. 

Danke für Eure Antworten!

LG, BerlinMaus

Eine Freundin von mir ist mit fast identischen Noten bei einer großen mittelständischen Kanzlei in Düsseldorf untergekommen. Sie hatte auch noch weitere Angebote von T3/T4 Kanzleien in Düsseldorf und Frankfurt. Großkanzleien würde ich an deiner Stelle nicht komplett ausschließen, da sie einen höheren Einstellungsbedarf haben. Kanzleien wie TW, Bird & Bird, Osborne Clarke sind weniger anspruchsvoll als manche MKs oder Boutiquen.
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Gast
Unregistered
 
#8
07.09.2022, 14:20
Es gibt schon alleine nicht so viele doppel VBler wie es Kanzleien gibt, die sich solche Wünschen. Mir sind aus der Praxis kaum Einheiten bekannt, die an den Noten tatsächlich strikt festhalten. Beim Rest sind es Wünsche, die man halt so in die Anzeige reinschreibt. Davon darf man sich bloß nicht abhalten lassen.
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Gast
Unregistered
 
#9
07.09.2022, 14:28
(07.09.2022, 13:47)Invalescwnce schrieb:  
(07.09.2022, 13:30)Gast schrieb:  
(07.09.2022, 13:28)Gast12123213123 schrieb:  Würde mich einfach mal bei allen Kanzleien (GK, MK, Boutique) mal bewerben, die Du interessant findest. 

Die von Dir gefundenen Formulierungen "überdurchschnittliche" Examina, "solide" Examina, "herausragende" juristische Ausbildung etc. etc. sind längst nicht darauf abgerichtet nur Doppel VB Kandidaten anzusprechen. Diese Formulierungen sind bewusst so "offen" gehalten, dass Sie auch Bewerbungen von "schlechteren" Kandidaten ermöglichen, jedoch in der Außenwirkung noch den Eindruck einer ausschließlichen Ausrichtung der Kanzlei auf die Absolventen mit "Top-Noten" entstehen lassen (wie Du selbst gemerkt hast). Selbst viele Kanzleien, die ausdrücklich von "vollbefriedigenden" Examina sprechen, verlangen meist nicht mal das (Ausnahmen bestätigen hier aber auch die Regel).

Ein guter Richtwert bei den GKs, größeren MKs und Boutiquen ist nach wie vor der 2 aus 4 Grundsatz (2 VB, Dr. LLM), bzw. mittlerweile auch 16 aus beiden Examina und keins der beiden unter 8 Punkten. Je nach Größe der Kanzlei, Personalbedarf, Gehalt und Renommee variiert dann m.E.n. auch die Bereitschaft selbst davon mal abzurücken.

Gerade was den zweiten Richtwert betrifft, bist du mit über 15 Punkten aus zwei Examina doch nur ganz knapp unter der 16 Punkte Grenze geblieben. Deshalb - einfach mal bewerben, mit einer ordentlichen Bewerbung und evtl. etwas Vorerfahrung solltest Du sicherlich eine Zusage bei einer Kanzlei bekommen, die nicht nur FWW Mandate beräte. Ruhig ein wenig mehr Ehrgeiz!

Sicher gibt es auch Kanzleien, bei denen du mit 15 Punkten keine Chance hast (kleinere amerikanische Einheiten, oder die deutschen Platzhirsche HM und GL bspw.). Dennoch - mehr als Absagen kann Dir niemand!

Guck Dir doch einfach mal die Azur und Juve Listen an und achte in den Stellenanzeigen auf eine der genannten "nebulösen" Formulierungen, ein Blick auf das Einstiegsgehalt und die Kanzleigröße, sowie der Vergleich mit Mitbewerbern die evtl. mehr Geld zahlen lässt dann idR. eine ganz vage Einschätzung zu, ob sich hier eine Bewerbung lohnen könnte.

Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Nachtrag: Manchmal wird sogar die Gesamtnote des ersten Examens zur Erreichung der oben genannten Punkte Grenze herangezogen, wenn der Kandidat überzeugt (jedenfalls aus meiner eigenen Erfahrung - 8,7 im ersten und mit Schwerpunkt über die 9 - wurde oft als VB gewertet). Nur Mut!

Bei mir auch:

Staatlich 8,8 mit Schwerpunkt 9,5x.

Wurde immer als vb gewertet bei kleinen amerikanischen Einheiten, GK, Boutiquen und Unternehmen.


Den Schwerpunkt herausrechnen tun doch eigentlich eh nur Schreiberlinge in Internetforen mit großem Geltungsbedürfnis und empfindlichem Ego. Der Staat darf das gar nicht - Stichwort Bestenauslese - und Kanzleien können sich das in aller Regel nicht leisten bei dem Bewerbermangel.
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Gast
Unregistered
 
#10
07.09.2022, 17:31
Sind denn die Kanzleien in Berlin strenger bei den Noten als in anderen Städten? Kann ich mir schwer vorstellen, gibt doch auch in Berlin wirklich sehr viele MK, Boutiquen und GKs?
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