27.08.2022, 12:39
Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, ob man direkt nach Ablegen des ersten Staatsexamens (mündliche Prüfung im September 2024) das Referendariat im Oktober 2024 beginnen kann oder ob man vielmehr bis zum nächsten Einstellungstermin in sechs Monaten warten muss?
Die Bewerbungsunterlagen müssen beispielsweise in BaWü bis Ende Mai 2024 beim OLG eingegangen sein. Danach erhält man eine Notenvorlagefrist. Ich kann leider nirgendwo finden, ob diese Frist bis kurz vor den eigentlichen Einstellungstermin läuft. Dann könnte man ja quasi "last minute" noch einen Monat vor Ref-Beginn nach der mündlichen Prüfung die Noten vorlegen und so direkt einen Monat später die juristische Ausbildung fortfahren. Anderweitig müsste man sechs Monate warten.
Danke für eure Antworten und Erfahrungen!
ich frage mich gerade, ob man direkt nach Ablegen des ersten Staatsexamens (mündliche Prüfung im September 2024) das Referendariat im Oktober 2024 beginnen kann oder ob man vielmehr bis zum nächsten Einstellungstermin in sechs Monaten warten muss?
Die Bewerbungsunterlagen müssen beispielsweise in BaWü bis Ende Mai 2024 beim OLG eingegangen sein. Danach erhält man eine Notenvorlagefrist. Ich kann leider nirgendwo finden, ob diese Frist bis kurz vor den eigentlichen Einstellungstermin läuft. Dann könnte man ja quasi "last minute" noch einen Monat vor Ref-Beginn nach der mündlichen Prüfung die Noten vorlegen und so direkt einen Monat später die juristische Ausbildung fortfahren. Anderweitig müsste man sechs Monate warten.
Danke für eure Antworten und Erfahrungen!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
27.08.2022, 12:58
Das dürfte nicht gehen, weil die Plätze ja u.a. nach Noten vergeben werden. Kann aber nur empfehlen, einfach anzurufen, anstatt hier auf Spekulationen, wie lange die Frist läuft, zu vertrauen
27.08.2022, 13:34
Ich schließe aus deiner Frage, dass du aus BW kommst. Du hast die Prüftermine durcheinander gebracht. Es gibt zwei Durchgänge pro Jahr.
1: Schriftliches Examen September, Mündliche Januar, nächster Ref Termin dann Anfang April
2: Schriftliches Examen März, Mündliche Juni/Juli, nächster Ref Termin dann Anfang Oktober.
Es ist richtig, dass die Anmeldeunterlagen, wenn du zum ersten Mal schreibst, immer schon abgeschickt werden müssen, bevor du deine Noten überhaupt hast. Die Nachreichfrist für die Noten ist aber so bemessen, dass du zum nächstmöglichen Einstellungstermin April/Oktober starten kannst. Du „musst“ also immer mindestens 2,5/3 Monate nach deiner Mündlichen warten, bis du ins Ref starten kannst - aber keine 6 Monate :)
1: Schriftliches Examen September, Mündliche Januar, nächster Ref Termin dann Anfang April
2: Schriftliches Examen März, Mündliche Juni/Juli, nächster Ref Termin dann Anfang Oktober.
Es ist richtig, dass die Anmeldeunterlagen, wenn du zum ersten Mal schreibst, immer schon abgeschickt werden müssen, bevor du deine Noten überhaupt hast. Die Nachreichfrist für die Noten ist aber so bemessen, dass du zum nächstmöglichen Einstellungstermin April/Oktober starten kannst. Du „musst“ also immer mindestens 2,5/3 Monate nach deiner Mündlichen warten, bis du ins Ref starten kannst - aber keine 6 Monate :)
27.08.2022, 17:20
(27.08.2022, 13:34)Gast BW schrieb: Ich schließe aus deiner Frage, dass du aus BW kommst. Du hast die Prüftermine durcheinander gebracht. Es gibt zwei Durchgänge pro Jahr.
1: Schriftliches Examen September, Mündliche Januar, nächster Ref Termin dann Anfang April
2: Schriftliches Examen März, Mündliche Juni/Juli, nächster Ref Termin dann Anfang Oktober.
Es ist richtig, dass die Anmeldeunterlagen, wenn du zum ersten Mal schreibst, immer schon abgeschickt werden müssen, bevor du deine Noten überhaupt hast. Die Nachreichfrist für die Noten ist aber so bemessen, dass du zum nächstmöglichen Einstellungstermin April/Oktober starten kannst. Du „musst“ also immer mindestens 2,5/3 Monate nach deiner Mündlichen warten, bis du ins Ref starten kannst - aber keine 6 Monate :)
Danke für die Antwort! Die Prüfungstermine sind so schon richtig, weil ich mein erstes Examen in Berlin absolviere und mein Ref dann gerne in BaWü machen wollen würde. In Berlin ist das schriftliche Examen im Oktober und die mündliche Prüfung leider erst im März. Ich würde es schade finden, wenn ich 6 Monate warten müsste, obwohl in BaWü ja regelmäßig (vor allem in den unbeliebten Gerichtsbezirken) sofort ein Platz angeboten werden kann. Wahrscheinlich läuft es dann aber darauf hinaus, dass ich einfach warten muss.
28.08.2022, 15:38
Die Notenvorlagefrist in Baden-Württemberg endet Anfang/Mitte August. So weit ich weiß ist es jedoch möglich, auch nach Ablauf dieser Frist noch einen Platz zu ergattern – dann allerdings nur als Restplatz an den "unbeliebten" Landgerichten, weil die beliebten alle voll mit denjenigen Leuten, die ihre Noten rechtzeitig vorgelegt haben, sind.
28.08.2022, 15:39
Wohlgemerkt im Hinblick auf den Oktobertermin. Bei Beginn im April dürfte die Frist Anfang/Mitte Februar enden.