25.08.2022, 21:00
Betreffend das zweite Examen..
Denkt ihr so Verträge wie bsp § 506, 507, 510 BGB werden im Examen (NRW) abgefragt? Wie fit muss man da sein? Was sollte man an Wissen mitbringen?
Denkt ihr so Verträge wie bsp § 506, 507, 510 BGB werden im Examen (NRW) abgefragt? Wie fit muss man da sein? Was sollte man an Wissen mitbringen?
25.08.2022, 21:06
506 liegt regelmäßig bei nem Finanzierungsleasing mit Verbraucher vor. Keine ganz ungewöhnliche Konstellation also.
26.08.2022, 11:12
Kann man denn daraus eine Examensklausur basteln?
Also man könnte wahrscheinlich sowas konstruieren wie:
Verbraucher geht zum Leasinggeber. Die vereinbaren ein Finanzierungsleasing. Er wird nicht ordnungsgemäß belehrt über Widerrufsrecht. Nach einem Jahr erklärt er Widerruf.
Dann Probleme wie: rechtzeitiger Widerruf und Rechtsfolgen des Widerrufs (Leasinggegenstand + Nutzungsersatz ggn Leasingraten + Zinsen zurück?)
Oder kann es noch viel komplizierter werden?
Also man könnte wahrscheinlich sowas konstruieren wie:
Verbraucher geht zum Leasinggeber. Die vereinbaren ein Finanzierungsleasing. Er wird nicht ordnungsgemäß belehrt über Widerrufsrecht. Nach einem Jahr erklärt er Widerruf.
Dann Probleme wie: rechtzeitiger Widerruf und Rechtsfolgen des Widerrufs (Leasinggegenstand + Nutzungsersatz ggn Leasingraten + Zinsen zurück?)
Oder kann es noch viel komplizierter werden?
26.08.2022, 11:22
Hab schon ne relativ aktuelle Examensklausur rund um Widerruf und §513 BGB gesehen hier in Berlin. War relativ exotisch, weshalb ichs immernoch weiß, obwohl mein Examen bereits hinter mir ist :) Also Widerrufskonstellationen und 491 ff würde ich auf keinen Fall auf Lücke setzen. Insbesondere da in letzter Zeit immer mehr "Basics" abgeprüft werden und dazu zählt der Widerruf in seinen ganzen Erscheinungsformen nunmal.
26.08.2022, 17:54
Bei Rücktritt des LN von Kaufvertrag (aus abgetretenem Recht) ergibt sich noch die Frage ob man statt des Standardwegs über 313 gegen den LG ihm über 359 auf den 506 verweist den Rücktritt entgegenhalten kann.
Die Verweisung auf 358ff ist aber Rechtsgrundverweisung nach hM weswegen dort dann eine Analogie diskutiert wird weil die Vss klassicherwesie nicht vorliegen
Vielmehr weiß ich dazu jetzt auch nicht.
Die Verweisung auf 358ff ist aber Rechtsgrundverweisung nach hM weswegen dort dann eine Analogie diskutiert wird weil die Vss klassicherwesie nicht vorliegen
Vielmehr weiß ich dazu jetzt auch nicht.