26.08.2022, 14:16
Ich hatte mich seit der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen nicht mehr mit aktueller Rechtsprechung beschäftigt und will das jetzt, 3 1/2 Monate vor den Examensklausuren, nachholen. Reicht es aus, die Rechtsprechung in der JuS seit letztem Herbst durchzuarbeiten?
26.08.2022, 16:28
Ein grober Überblick reicht meistens, da die Mehrheit der Klausuren entweder auf den wirklich bekannten Entscheidungen basieren, die man kaum übersehen kann oder ohnehin allgemein gehalten sind. Wenn wirklich mal jemand irgendein abwegiges OLG-Urteil nehmen möchte, das nur in eine Exoten-Zeitschrift besprochen wurde ist es eben reine Glückssache ob man es kennt, das rechtfertigt aber keinen zu extremen Aufwand.
Ein Punkt noch der erfahrungsgemäß oftmals übersehen wird
Ganz aktuelle Urteile können nur für die mündliche Prüfung relevant sein, die schriftlichen Klausuraufgaben müssen im Regelfall schon mehrere Monate vor dem Termin vorgelegt werden. Zudem muss man die Klausur auch erst mal entwerfen. Ein Urteil aus dem März/April 2022 wäre also schon eher unrealistisch, da dann jemand so viel Langeweile gehabt haben müsste um sich sofort ans Basteln einer Klausur zu setzen und diese schon nach kürzester Zeit ans Prüfungsamt zu reichen, welches sie auch sofort für den nächsten Termin nimmt. Möglich, aber mE nicht der Normalfall.
Ein Punkt noch der erfahrungsgemäß oftmals übersehen wird
Ganz aktuelle Urteile können nur für die mündliche Prüfung relevant sein, die schriftlichen Klausuraufgaben müssen im Regelfall schon mehrere Monate vor dem Termin vorgelegt werden. Zudem muss man die Klausur auch erst mal entwerfen. Ein Urteil aus dem März/April 2022 wäre also schon eher unrealistisch, da dann jemand so viel Langeweile gehabt haben müsste um sich sofort ans Basteln einer Klausur zu setzen und diese schon nach kürzester Zeit ans Prüfungsamt zu reichen, welches sie auch sofort für den nächsten Termin nimmt. Möglich, aber mE nicht der Normalfall.
26.08.2022, 19:26
Ich halte das Durcharbeiten von Rspr auch für enorm überbewertet. Klar, Urteile lesen schadet nicht und es bleibt immer etwas hängen. Aber sie tatsächlich in Vorbereitung auf das Examen durchzuarbeiten ist eine Heidebarbeit und die Chance, dass es einem irgendeinen Vorteil im Examen bringt mE schwindend gering.
Ich habe den Flurfunk verfolgt und bei Bedarf die original Urteile gelesen. Habe zwar auch Kaiser Seminare besucht und daher die Rspr. Übersichten gehabt, aber die liegen unbenutzt hier rum und es hat mir sicher nicht geschadet! Die Zeit kann man mMn sehr viel besser nutzen!
Ich habe den Flurfunk verfolgt und bei Bedarf die original Urteile gelesen. Habe zwar auch Kaiser Seminare besucht und daher die Rspr. Übersichten gehabt, aber die liegen unbenutzt hier rum und es hat mir sicher nicht geschadet! Die Zeit kann man mMn sehr viel besser nutzen!