22.08.2022, 15:46
Wie wirkt sich ein aberratio ictus des Täters auf den Anstifter aus?
22.08.2022, 16:03
Google: „Rose-rosahl-Fall“
22.08.2022, 17:29
(22.08.2022, 16:03)JuraistlebenNICHT schrieb: Google: „Rose-rosahl-Fall“Im Klassiker unterliegt der Täter einem error in persona.
Meine Frage bezieht sich auf die Auswirkung im Falle eines aberratio ictus.
Nach der Konkretisierungstheorie:
Täter: §§ 211, 22, 23 I, 12 II bzgl. des Anvisierten und § 222 bzgl. des Getroffenen
Anstifter?
§§ 211, 22, 23 I, 26 -> Vorsatz bzgl vorsätzlicher rw HT -> hier stellt sich die Frage, wie sich der ai des Täters auswirkt
Ich würde Folgendes vorschlagen:
- §§ 211, 22, 23 I, 30 I bzgl. des Anvisierten
- § 222 bzgl. des Getroffenen
22.08.2022, 17:38
(22.08.2022, 17:29)notaguest schrieb:* §§ 211 I, 30 I(22.08.2022, 16:03)JuraistlebenNICHT schrieb: Google: „Rose-rosahl-Fall“Im Klassiker unterliegt der Täter einem error in persona.
Meine Frage bezieht sich auf die Auswirkung im Falle eines aberratio ictus.
Nach der Konkretisierungstheorie:
Täter: §§ 211, 22, 23 I, 12 II bzgl. des Anvisierten und § 222 bzgl. des Getroffenen
Anstifter?
§§ 211, 22, 23 I, 26 -> Vorsatz bzgl vorsätzlicher rw HT -> hier stellt sich die Frage, wie sich der ai des Täters auswirkt
Ich würde Folgendes vorschlagen:
- §§ 211, 22, 23 I, 30 I bzgl. des Anvisierten
- § 222 bzgl. des Getroffenen
sry
22.08.2022, 17:43
Anstiftung zum Versuch (falls strafbar) und ggfs. Fahrlässigkeitsdelikt.
11.09.2022, 04:08
Absolutes Standardproblem aus dem ersten Examen. Zu finden in jedem AT-Lehrbuch und auch im Fischer.