12.08.2022, 11:11
Hey,
wie ist eure Erfahrung, wenn man während der Anwaltsstation die Tauchzeit um einige Wochen verlängern möchte.
Habe jetzt mit zunehmendem Examensdruck gemerkt, dass das sinnvoll wäre.
Allerdings wurde vor der Station schon eine Vergütung vereinbart, die dann anteilig in Tauchzeit weiter gezahlt wird.
Ist das zu ändern ein großer Aufwand?
Klar, einfach fragen kostet nix, aber habt ihr da Erfahrungen?
wie ist eure Erfahrung, wenn man während der Anwaltsstation die Tauchzeit um einige Wochen verlängern möchte.
Habe jetzt mit zunehmendem Examensdruck gemerkt, dass das sinnvoll wäre.
Allerdings wurde vor der Station schon eine Vergütung vereinbart, die dann anteilig in Tauchzeit weiter gezahlt wird.
Ist das zu ändern ein großer Aufwand?
Klar, einfach fragen kostet nix, aber habt ihr da Erfahrungen?
12.08.2022, 13:14
(12.08.2022, 11:11)Refaa schrieb: Hey,
wie ist eure Erfahrung, wenn man während der Anwaltsstation die Tauchzeit um einige Wochen verlängern möchte.
Habe jetzt mit zunehmendem Examensdruck gemerkt, dass das sinnvoll wäre.
Allerdings wurde vor der Station schon eine Vergütung vereinbart, die dann anteilig in Tauchzeit weiter gezahlt wird.
Ist das zu ändern ein großer Aufwand?
Klar, einfach fragen kostet nix, aber habt ihr da Erfahrungen?
Bei keinem meiner Kumpels wurde nachträglich die Tauchzeit verkürzt.
Der „Deal“ wurde ausnahmslos vorher verhandelt.
12.09.2022, 18:15
Ich habe meine Arbeitszeit während der RA-Station erheblich verkürzt, da in der zuvor angedachten Zeitraum sehr viele AG-Termine lagen und danach die nächste Referendarin kam (und ich natürlich lernen wollte). Das war für die Kanzlei gar kein Problem und wurde mir auch nicht übel genommen. Ich habe (trotzdem) einen guten Einblick bekommen und gute Arbeit geleistet.
Es braucht vermutlich etwas Fingerspitzengefühl, das anzusprechen, ohne faul/uninteressiert zu wirken. Insbesondere in Bundesländern mit sehr vielen AG-Terminen während der RA-Station werden vernünftige Kanzleien dafür aber Verständnis haben.
(Dass die Stationsvergütung dann entsprechend pro rata temporis gekürzt wird, versteht sich von selbst. Die entsprechende verwaltungsmäßige Rückabwicklung war gar kein Problem.)
Es braucht vermutlich etwas Fingerspitzengefühl, das anzusprechen, ohne faul/uninteressiert zu wirken. Insbesondere in Bundesländern mit sehr vielen AG-Terminen während der RA-Station werden vernünftige Kanzleien dafür aber Verständnis haben.
(Dass die Stationsvergütung dann entsprechend pro rata temporis gekürzt wird, versteht sich von selbst. Die entsprechende verwaltungsmäßige Rückabwicklung war gar kein Problem.)