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Mit 9,1 im zweiten nochmal schreiben?
Gast Nrw123
Unregistered
 
#1
17.07.2022, 19:02
Hallo zusammen,

Ich bin nun mit dem zweiten Examen durch und bin mit der mündlichen Prüfung auf 9,1 gekommen. Im Vergleich zum ersten (staatlich 11,5) habe ich mich also deutlich verschlechtert. Ich überlege nun, nochmal zu schreiben (bzw. zu würfeln :) ). Ich habe Lücken, die sich schnell schließen lassen dürften und zwei der Klausuren sind auch wirklich unglücklich gelaufen; natürlich gibt es immer einen Glücksfaktor, andererseits bin ich wegen des bestehenden Prädikats evtl in den Klausuren auch entspannter. 
Klausureinsicht will ich demnächst nehmen.

Ich meine einerseits, dass ich nur Geld und etwa zwei Monate Zeit riskiere. Natürlich kann es auch sein, dass man sich nicht oder kaum verbessert. Allerdings kann ich auch nicht absehen, ob ich mit dem "schwachen vb" irgendwann (wenn es um Beförderungen geht, Partnerernennung, Promotionsstipendien, ggf. Exit in die Justiz) Mal Nachteile haben könnte. Hinzu kommt, dass sich die Dinge - auch in dem aktuellen sehr guten Arbeitsmarkt - schnell ändern können.

Ich plane einen Berufseinstieg in einer T1 GK (Hamburg oder Berlin, ggf. Frankfurt, evtl auch Ausland). In so einem Umfeld dürfte man mit einem schwachen VB wohl nicht zu den besseren gehört... Einen LLM habe ich (aber keine ivy league law school). Stationsnoten meiner Justizzeugnisse waren mäßig, ohne Empfehlungen für den Staatsdienst.

Finanziell und nervlich könnte ich die zwei Monate verkraften.

Was meint ihr? Gibt es mit einem schwachen VB ggf. Türen, die einem später nicht offen stehen, die ich aktuell noch nicht sehe? (Nein, Notar möchte ich nicht werden.) Könnte es sein, dass ich die Entscheidung, nicht nochmal zu schreiben, irgendwann bereue?

Das ist mir ein echtes Anliegen! Ich freue mich daher über hilfreiche und ernst gemeinte Antworten. 

Viele Grüße
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MrJudgeBW
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2022
#2
17.07.2022, 19:15
Hey, erstmal ganz herzlichen Glückwunsch zu Deinen großartig bestandenen Examen DaumenHoch . Ich kann nur aus der Perspektive der Justiz sprechen und dafür hast Du auf jeden Fall die nötigen Qualifikationen. In BW wird inzwischen ab 8 Punkte im zweiten Examen eingestellt, teilweise sogar darunter. Ob Du letzten Endes 9,1 oder 9,8 Punkte erzielst, ist nach meiner Erfahrung nicht mehr relevant. Mit einem Doppel-Prädikat bist du ohnehin schon im "juristischen Olymp" angelangt. Natürlich geht immer noch mehr und es gibt immer noch einen größeren Fisch. Du wirst immer wieder Leute treffen, die eventuell noch bessere Noten geschrieben haben. Aber darauf kommt es bei der Justiz und für dortige Beförderungsentscheidungen nicht entscheidend an. Ich denke, Du musst abwägen, ob sich der ganze Stress - mit ungewissem Ausgang - lohnt oder nicht. Ich an Deiner Stelle würde es wahrscheinlich bleiben lassen. Nach den Statistiken der JPA verbessert man sich im Wiederholungsversuch ohnehin regelmäßig nicht sonderlich. Ob du es bereuen wirst oder nicht, kann ich Dir natürlich nicht versprechen. Aber bei 9,1 Punkten ist für Reue m.E. kaum noch Raum :).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2022, 19:18 von MrJudgeBW.)
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Gast
Unregistered
 
#3
17.07.2022, 22:47
Glückwunsch. Ich würde nur nochmal schreiben, wenn Du dir zutraust, innerhalb der überschaubaren Zeit bis zum Verbesserungsversuch erheblich mehr Punkte rauszuholen. Also 11 Punkte oder mehr.

Im Übrigen hängt es sicher vom Berufsziel ab. Insbesondere wenn Dir der Berufseinstieg auf deiner Wunschstelle schon (relativ) sicher ist, hätte ich Zweifel, dass dir eine bessere Note mehr bringt - außer Du machst einen riesen Sprung. Gerade als Anwalt etwa würden schon in ein paar Jahren Aquisestärke, Wirtschaftlichkeit und fachliche Spezialisierung entscheidend sein und die Note nicht mehr - wenn man einmal an der gewünschten Stelle angekommen ist.
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Gast
Unregistered
 
#4
18.07.2022, 01:24
Ob 9,1 oder 9,8 interessiert keinen Menschen. Interessant wird’s erst ab gut für zB Karriere in der Justiz, aber selbst da nicht zwingend.

Wenn du meinst dich absolut unter wert geschlagen zu haben und es für dein Ego brauchst, dann nochmal schreiben. Ansonsten freuen und Leben genießen.
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Gast
Unregistered
 
#5
18.07.2022, 12:39
Auch von mir Glückwunsch! :)

Ich würde nach deinem Bauchgefühl gehen. Nichts ist schlimmer als später ggf. zu bereuen, doch nicht die Verbesserung angegangen zu haben. Insofern würde ich mir die Klausuren anschauen und analysieren, woran es gelegen hat. Sofern die Fehler schnell ausgemacht werden können und du weißt, woran du arbeiten musst, würde ich die 2 Monate nutzen und nochmal schreiben.
2 Monate sind wirklich nicht viel - etwas anderes wäre es bei einem längeren Zeitraum, dann hätte ich dir wohl auch abgeraten.

Du kannst parallel dich bereits umschauen und bewerben.
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Gast
Unregistered
 
#6
18.07.2022, 15:01
Glückwunsch. Du hast es ja selbst schon angedeutet: Außer für eine Notarstelle ist mir kein Berufswunsch bekannt, bei dem es auf die genaue Note im Prädikatsbereich ankäme. Ich würde es nicht machen. 
Hab selbst 10,8 im 2. Ex. (schriftlich 10,6) und hätte mir durchaus das "gut" in der mündl. Prüfung gewünscht, aber alles nochmal schreiben? Nein, das war es mir nicht wert; es wäre eh nur um mein eigenes Ego gegangen mit unsicherem Ausgang.
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