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Verwaltungsstation Auswärtiges Amt Hessen
Straßenjunge
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#1
14.07.2022, 16:20
Liebe Mitstreiter, 

nach coronabedingten Einschränkungen ist es bald ja wieder möglich in der Verwaltungsstation in Hessen über das Auswärtige Amt ins Ausland zu gehen. Nirgends finde ich aber transparente Infos zur Finanzierung. Habe gelesen, dass man unbezahlten Sonderurlaub beantragen muss (wie lange?) und es wohl Trennungsgeld gibt. Ich müsste die Station selbst finanzieren. Gibt es jemanden, der auch über das AA im Ausland war und mir erklären kann, wie die Station finanziert wurde?

Ganz vielen Dank!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.07.2022, 16:21 von Straßenjunge.)
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Gast
Unregistered
 
#2
14.07.2022, 17:08
Wieso Sonderurlaub? Wenn du für die Station dem AA zugewiesen wirst, bekommst du dein Gehalt ganz normal weiter wie in jeder anderen Station auch.
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Straßenjunge
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#3
14.07.2022, 17:15
Stimmt, habe mir gerade die Grundlagen im JAG durchgelesen und man darf ja nur max 2 Monate im Ausland verbringen. Habe über mehrere ecken gehört, dass die Station am AA vier Monate lang geht und man dann noch zwei Monate in Hessen dranhängen muss. Da die Station dann 6 Monate geht, müssten zwei Monate Sonderurlaub genommen werden. Aber das war wohl bs...
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Gast2707
Unregistered
 
#4
27.07.2022, 15:33
Ich habe die Verwaltungsstation 2018 beim Auswärtigen Amt verbracht und musste dafür Sonderurlaub nehmen. Die Situation war konkret wie folgt:

- Das Auswärtige Amt hat nur Plätze für drei Monate angeboten
- in Hessen dauert die Verwaltungsstation ja 4 Monate. 2 Monate davon müssen aber im Inland absolviert werden (möglicherweise sogar in Hessen, das weiß ich nicht mehr).
- Lösung in Hessen: Man muss zwei Monate Sonderurlaub nehmen. Ein Monat Sonderurlaub geht nicht, da dort ja alles im 2-Monats-Rhythmus eingeteilt ist. Man wäre sonst aus dem System draußen - dazu sogleich mehr.

Konsequenzen: 
- 2 Monate unbezahlter Sonderurlaub. 1 Monat davon frei (also echter Urlaub), 1 Monat Station beim AA. Das bedeutet dann natürlich auch, dass man diesen Monat völlig umsonst arbeitet
- man muss sich mit der Krankenkasse auseinandersetzen, da man ja in der Zeit keine Bezüge mehr hat (weiß nicht, wie das aktuell ist - damals gab es keine Verbeamtung)
- nach der Rückkehr kam man in eine andere AG, nämlich zu den Leuten, die 2 Monate später angefangen haben (das ist dieser hessische 2-Monats-Rhythmus)
- das Examen hat sich dadurch auch um zwei Monate verschoben. 

Ob sich die Regeln zwischenzeitlich geändert haben, weiß ich nicht. Ob sich das alles lohnt, muss jeder für sich entscheiden.
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