29.06.2022, 08:15
Hallo zusammen,
ich habe das folgende Problem und bin für eure Meinungen dankbar:
Der Partner in meiner Kanzlei bat mich, ihn aufgrund seines vollen Terminkalenders bei der Erstellung eines Artikels für den in der Branche bekannten Blog eines Drittanbieters als Co-Autor zu unterstützen.
Da der Partner längere Zeit erkrankt war, kam es zunächst jedoch nicht zur Veröffentlichung.
Nun gehen die Kanzel und ich getrennte Wege (Mobbing, Homophobie, kein schönes Ende) und der Partner hat den Artikel nun nahezu wortgetreu veröffentlicht - natürlich ohne auf meine Co-Autorenschaft hinzuweisen.
Wie würdet ihr reagieren? Ich habe noch das Word-Dokument mit entsprechendem Erstellungsdatum, ggf. noch E-Mails, in denen ich den Artikel verschickt habe. Ich habe bisher den Blogersteller auf diesen Umstand aufmerksam gemacht - sinnvoll oder hättet ihr die Sache auf sich beruhen lassen?
ich habe das folgende Problem und bin für eure Meinungen dankbar:
Der Partner in meiner Kanzlei bat mich, ihn aufgrund seines vollen Terminkalenders bei der Erstellung eines Artikels für den in der Branche bekannten Blog eines Drittanbieters als Co-Autor zu unterstützen.
Da der Partner längere Zeit erkrankt war, kam es zunächst jedoch nicht zur Veröffentlichung.
Nun gehen die Kanzel und ich getrennte Wege (Mobbing, Homophobie, kein schönes Ende) und der Partner hat den Artikel nun nahezu wortgetreu veröffentlicht - natürlich ohne auf meine Co-Autorenschaft hinzuweisen.
Wie würdet ihr reagieren? Ich habe noch das Word-Dokument mit entsprechendem Erstellungsdatum, ggf. noch E-Mails, in denen ich den Artikel verschickt habe. Ich habe bisher den Blogersteller auf diesen Umstand aufmerksam gemacht - sinnvoll oder hättet ihr die Sache auf sich beruhen lassen?
29.06.2022, 08:17
Da diese Art von Ghostwriting in der (GK-)Welt nicht ganz unüblich ist, würdest du dir mit weiterer Eskalation in der Kanzleiwelt keinen Gefallen tun.
Nimms wie es ist.
Nimms wie es ist.
29.06.2022, 08:54
(29.06.2022, 08:17)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb: Da diese Art von Ghostwriting in der (GK-)Welt nicht ganz unüblich ist, würdest du dir mit weiterer Eskalation in der Kanzleiwelt keinen Gefallen tun.
Nimms wie es ist.
Sehe ich auch so.
Wäge Pro und Contra ab. M.E. überwiegt das Contra. Die Welt ist klein und in der Branche kennt man sich. Es kann dir passieren, dass sich dein zukünftiger Partner mit deinem jetzigen jeden Samstag zum Golfspielen trifft. Dann wird geredet, auch wenn offiziell natürlich Datenschutz herrscht.
Die nächste Sache ist das Arbeitszeugnis. Hast du dieses schon?
Ich habe in einer kleinen Kanzlei angefangen. Chef ein Choleriker und Narzisst, wie sich dann herausstellte. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben wir uns vor dem ArbG wieder getroffen. - Im Ergebnis hat es nichts gebracht, außer dass ich für lange Zeit nicht abschließen konnte und ich mich über jede Lüge von ihm extrem geärgert habe. Der ** hat mich sogar wegen Prozessbetrugs bei der StA und RAK angezeigt, weil ich in seiner verqueren Wahrnehmung gelogen hätte. Ende vom Lied: ich musste mit einem befreundeten Anwalt erstmal diese Sachen vom Tisch kriegen. Haben wir logischerweise geschafft, aber seitdem beiße ich mir lieber auf die Zunge, wenn ich ihn bei einer Veranstaltung zufällig treffe oder sonstwie mit ihm konfrontiert bin. Die Fluktuation bei ihm war sehr hoch. Meine Vorgängerinnen waren schlauer als ich und haben gleich mit ihm abgeschlossen.
Wenn dein Partner auch so war: lass es lieber. Manche Menschen ticken nicht ganz richtig, um es mal so zu formulieren. Ich habe meine Lehren daraus gezogen/ziehen müssen.
29.06.2022, 09:08
Voll drauf. Urheberrecht liegt bei dir. Anwälte hassen sich oft gegenseitig. GK A feiert dich, wenn du GK B geärgert hast.
29.06.2022, 09:34
(29.06.2022, 09:08)guga schrieb: Voll drauf. Urheberrecht liegt bei dir. Anwälte hassen sich oft gegenseitig. GK A feiert dich, wenn du GK B geärgert hast.
Das ist glatt falsch.
Es ist eher andersrum, viele kennen sich untereinander und so gut wie jeder weiß, ein "Verrückter" der heute auf GK A einhaut, wird morgen auf GK B einschlagen.
Ich würde dem TE raten, es auf sich beruhen zu lassen, da er Nullkommanichts gewinnen kann außer dem Partner einen auszuwischen (was absolutes Kindergartenniveau ist). Im Best Case geht der Artikel in einem Blog (keiner interessiert sich wirklich für Blogs) wieder offline. Toll, was kannst du dir davon kaufen? Und hast zudem einen richtig verärgerten Partner, der schlecht über dich redet.
Ghostwriting für Chefs ist vollkommen (!) normal im Berufsleben. Daher wird es auch keine Empörung bei anderen auslösen, eher ein Schulterzucken verbunden mit der Frage, wo jetzt dein Problem sein soll.
29.06.2022, 09:37
(29.06.2022, 08:15)GastsuchtHilfe schrieb: Hallo zusammen,
ich habe das folgende Problem und bin für eure Meinungen dankbar:
Der Partner in meiner Kanzlei bat mich, ihn aufgrund seines vollen Terminkalenders bei der Erstellung eines Artikels für den in der Branche bekannten Blog eines Drittanbieters als Co-Autor zu unterstützen.
Da der Partner längere Zeit erkrankt war, kam es zunächst jedoch nicht zur Veröffentlichung.
Nun gehen die Kanzel und ich getrennte Wege (Mobbing, Homophobie, kein schönes Ende) und der Partner hat den Artikel nun nahezu wortgetreu veröffentlicht - natürlich ohne auf meine Co-Autorenschaft hinzuweisen.
Wie würdet ihr reagieren? Ich habe noch das Word-Dokument mit entsprechendem Erstellungsdatum, ggf. noch E-Mails, in denen ich den Artikel verschickt habe. Ich habe bisher den Blogersteller auf diesen Umstand aufmerksam gemacht - sinnvoll oder hättet ihr die Sache auf sich beruhen lassen?
Würde ich mir auf keinen Fall gefallen lassen. Auch bei einer Trennung „im Schlechten“ gebietet der professionelle Anstand, Urheberrechte und autorenschaft zu respektieren. Üblich ist so ein Vorgehen im Übrigen auch im GK Kontext nicht. Vielmehr schreibt man selbst den Artikel, der Partner schaut drüber und gibt ein paar Kommentare ab und steht dafür als (meist erstgenannter) Co-Autor über dem Aufsatz/Beitrag. Schlimm genug, aber den tatsächlichen Urheber komplett wegzulassen ist indiskutabel und ein klarer Verstoß.
Würde das tatsächlich nochmal mit dem Partner auf professioneller Ebene aufnehmen, das kann man ja relativ geräuschlos mit einer Korrektur des Blog Eintrags korrigieren
29.06.2022, 09:41
Fast jeder Artikel eines GK-Anwalts entsteht mit massiver Hilfe von WiMis. Die stehen aber nur selten als Co-Autor drauf. Ebenso Kommentare oder Handbücher. Ich komme auf inzwischen 15 Jahre im akademischen und GK-Arbeitsfeld und kann euch sagen, es ist absolut üblich. Euer Partner ist anders? Super, Glückwunsch! Aber das ist wie die "ich arbeite in der GK und gehe um 19 Uhr nach hause" Berichte. Das gibt es, ist aber nicht die Norm.
29.06.2022, 10:55
(29.06.2022, 09:41)Gast schrieb: Fast jeder Artikel eines GK-Anwalts entsteht mit massiver Hilfe von WiMis. Die stehen aber nur selten als Co-Autor drauf. Ebenso Kommentare oder Handbücher. Ich komme auf inzwischen 15 Jahre im akademischen und GK-Arbeitsfeld und kann euch sagen, es ist absolut üblich. Euer Partner ist anders? Super, Glückwunsch! Aber das ist wie die "ich arbeite in der GK und gehe um 19 Uhr nach hause" Berichte. Das gibt es, ist aber nicht die Norm.
Das ist richtig, wenn wir über Recherche und Vorbereitungen sprechen. Hier geht es jedoch um einen Beitrag, der „nahezu wortgetreu“ vorgeschrieben und vom Partner dann allein unter seinem Namen veröffentlicht wurde. Das ist dann doch nochmal eine andere Hausnummer, vor allem wenn im ursprünglichen Gespräch eine co autorenschaft besprochen und vereinbart wurde und der Partner dann nur Aus gekränktem stolz davon abweicht
29.06.2022, 11:03
(29.06.2022, 10:55)C8H10N4O2 schrieb:(29.06.2022, 09:41)Gast schrieb: Fast jeder Artikel eines GK-Anwalts entsteht mit massiver Hilfe von WiMis. Die stehen aber nur selten als Co-Autor drauf. Ebenso Kommentare oder Handbücher. Ich komme auf inzwischen 15 Jahre im akademischen und GK-Arbeitsfeld und kann euch sagen, es ist absolut üblich. Euer Partner ist anders? Super, Glückwunsch! Aber das ist wie die "ich arbeite in der GK und gehe um 19 Uhr nach hause" Berichte. Das gibt es, ist aber nicht die Norm.
Das ist richtig, wenn wir über Recherche und Vorbereitungen sprechen. Hier geht es jedoch um einen Beitrag, der „nahezu wortgetreu“ vorgeschrieben und vom Partner dann allein unter seinem Namen veröffentlicht wurde. Das ist dann doch nochmal eine andere Hausnummer, vor allem wenn im ursprünglichen Gespräch eine co autorenschaft besprochen und vereinbart wurde und der Partner dann nur Aus gekränktem stolz davon abweicht
Habe ich schon oft selbst und bei anderen erlebt.
wir müssen uns gar nicht darüber streiten, dass das nicht "cool" ist. Aber beim durchschnittlichen Partner löst du da keine Empörung aus.
29.06.2022, 11:05
PS: Speziell wenn wir von einem Blog Beitrag reden. Wer glaubt denn ernsthaft, dass irgendein Partner seine Blog Beiträge selbst schreiben würde










