30.05.2022, 14:23
Jesus…hast du einen schlechten Montag oder bist du immer so drauf?
Also entweder hast du keine Ahnung oder es läuft in deiner Kanzlei einfach anders.
Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man im Secondment mit normalen Sätzen oder nur als Foreign Qualified Attorney abrechnen kann.
Nur Interesse halber: Wird man nun belächelt dafür einfach eine US Zulassung zu haben, ohne dort zu arbeiten, oder auch/und, wenn man im Rahmen des Secondments tatsächlich mit Zulassung praktiziert? Beides scheint sich wohl gegenseitig auszuschließen. Aber Hauptsache du hast mal dein Missfallen ausgedrückt, was?
Ich kann übrigens gut damit leben, von Leuten wie dir belächelt zu werden.
Also entweder hast du keine Ahnung oder es läuft in deiner Kanzlei einfach anders.
Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man im Secondment mit normalen Sätzen oder nur als Foreign Qualified Attorney abrechnen kann.
Nur Interesse halber: Wird man nun belächelt dafür einfach eine US Zulassung zu haben, ohne dort zu arbeiten, oder auch/und, wenn man im Rahmen des Secondments tatsächlich mit Zulassung praktiziert? Beides scheint sich wohl gegenseitig auszuschließen. Aber Hauptsache du hast mal dein Missfallen ausgedrückt, was?
Ich kann übrigens gut damit leben, von Leuten wie dir belächelt zu werden.
30.05.2022, 16:10
Die Provokation beklagen, aber selbst nicht besser sein – ich liebe es. Um es zu versachlichen: Was glaubst Du, wieso lassen einige deutsche Professoren (die ihren LL.M. in den USA gemacht haben) ihre NY-Zulassung ruhen? Wohl kaum, weil sie nicht eitel genug dafür sind.
In der Sache finde ich Deine Aussage auch widersprüchlich und Dein Nachschieben von Gründen, um den Vorwurf der "Titelgeilheit" zu entkräften zieht auch nicht, weil Du ja irgendwo eine Anwaltszulassung willst, egal wo, Hauptsache Zulassung, und nicht etwa in dem Bundesstaat, in dem Deine präferierte Kanzlei liegt. Und wie viele Leute, die z.B. von Hengeler oder Freshfields aus ein Secondment machen, waren davor schon in den USA zugelassen?
Zu Deiner Frage: Im ersten und für Dich relevanten Fall wird es sehr wohl belächelt. Der zweite Fall ist hier ja nicht einschlägig. Mich stört einfach die typisch juristische "Titelgeilheit" und die ebenfalls typisch juristische Angewohnheit, irgendwelchen Leuten ungefragt die eigenen Noten zu sagen und wie eine Monstranz vor sich her zu tragen.
In der Sache finde ich Deine Aussage auch widersprüchlich und Dein Nachschieben von Gründen, um den Vorwurf der "Titelgeilheit" zu entkräften zieht auch nicht, weil Du ja irgendwo eine Anwaltszulassung willst, egal wo, Hauptsache Zulassung, und nicht etwa in dem Bundesstaat, in dem Deine präferierte Kanzlei liegt. Und wie viele Leute, die z.B. von Hengeler oder Freshfields aus ein Secondment machen, waren davor schon in den USA zugelassen?
Zu Deiner Frage: Im ersten und für Dich relevanten Fall wird es sehr wohl belächelt. Der zweite Fall ist hier ja nicht einschlägig. Mich stört einfach die typisch juristische "Titelgeilheit" und die ebenfalls typisch juristische Angewohnheit, irgendwelchen Leuten ungefragt die eigenen Noten zu sagen und wie eine Monstranz vor sich her zu tragen.
02.06.2022, 19:51
Zunächst gibt es keine allgemeine Anwaltszulassung "für die USA", nachdem man ein bar exam in einem der Bundesstaaten bestanden hat. Die Anwaltszulassung bezieht sich immer nur auf den Bundesstaat, in dem man das bar exam bestanden hat. Das Bestehen des bar exams in New York State erlaubt es Dir, in New York State als Rechtsanwalt (genauer: Attorney-and-Counsellor-at-law) tätig zu werden, nicht aber z.B. in Washington D.C. oder Michigan. Dort mag es dann jeweils Öffnungsklauseln geben, die es ausnahmsweise erlauben, dass jemand mit Zulassung in NY vor einem lokalen Gericht auftritt, aber eine generelle Ausnahme für die Kanzleiarbeit als Anwalt gibt es in der Regel nicht. Darum steht z.B. bei vielen Associates in Anwaltskanzleien in Washington D.C. im Profil auf der Website dabei, dass sie nicht in D.C. zugelassen sind und deswegen von einem Mitglied der D.C. bar beaufsichtigt werden. Inwiefern dieser Unterschied abrechnungstechnisch bei Dir in der Kanzlei eine Rolle spielt, weiß ich natürlich nicht.
Hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen kann ich nur von New York State berichten. Dort reicht es für Dich leider nicht, denn in der Tat wird für Nicht-J.D.ler entweder ein LL.M. an einer akkreditierten U.S. Universität oder ein berufsqualifizierender juristischer Abschluss aus einem anderen Common Law Land vorausgesetzt. Ein UK LL.M. erfüllt diese Voraussetzungen leider nicht. Inwiefern das in Kalifornien anders ist, weiß ich leider nicht.
Hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen kann ich nur von New York State berichten. Dort reicht es für Dich leider nicht, denn in der Tat wird für Nicht-J.D.ler entweder ein LL.M. an einer akkreditierten U.S. Universität oder ein berufsqualifizierender juristischer Abschluss aus einem anderen Common Law Land vorausgesetzt. Ein UK LL.M. erfüllt diese Voraussetzungen leider nicht. Inwiefern das in Kalifornien anders ist, weiß ich leider nicht.
26.06.2022, 23:59
(02.06.2022, 19:51)_Gast_ schrieb: Zunächst gibt es keine allgemeine Anwaltszulassung "für die USA", nachdem man ein bar exam in einem der Bundesstaaten bestanden hat. Die Anwaltszulassung bezieht sich immer nur auf den Bundesstaat, in dem man das bar exam bestanden hat. Das Bestehen des bar exams in New York State erlaubt es Dir, in New York State als Rechtsanwalt (genauer: Attorney-and-Counsellor-at-law) tätig zu werden, nicht aber z.B. in Washington D.C. oder Michigan. Dort mag es dann jeweils Öffnungsklauseln geben, die es ausnahmsweise erlauben, dass jemand mit Zulassung in NY vor einem lokalen Gericht auftritt, aber eine generelle Ausnahme für die Kanzleiarbeit als Anwalt gibt es in der Regel nicht. Darum steht z.B. bei vielen Associates in Anwaltskanzleien in Washington D.C. im Profil auf der Website dabei, dass sie nicht in D.C. zugelassen sind und deswegen von einem Mitglied der D.C. bar beaufsichtigt werden. Inwiefern dieser Unterschied abrechnungstechnisch bei Dir in der Kanzlei eine Rolle spielt, weiß ich natürlich nicht.
Hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen kann ich nur von New York State berichten. Dort reicht es für Dich leider nicht, denn in der Tat wird für Nicht-J.D.ler entweder ein LL.M. an einer akkreditierten U.S. Universität oder ein berufsqualifizierender juristischer Abschluss aus einem anderen Common Law Land vorausgesetzt. Ein UK LL.M. erfüllt diese Voraussetzungen leider nicht. Inwiefern das in Kalifornien anders ist, weiß ich leider nicht.
In Kalifornien reicht ein österreichischer Abschluss - das hatte Arnold Schwarzenegger seinerzeit eingeführt.