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Anfängerfrage zum Rubrum
Alexa
Unregistered
 
#1
20.05.2022, 15:30
Hallo,

ich sitze gerade an einem meiner ersten Urteile und hätte direkt mal eine Frage zum Rubrum:

Bei der Aufführung der Prozessbevollmächtigten nehme ich doch immer den genauen Rechtsanwalt, nicht die Kanzlei, oder?

Und falls ja, wie mache ich es wenn zB die Klageschrift von Anwalt A unterschrieben wurde, in der Verhandlung nun aber Anwalt B (von derselben Kanzlei) auftaucht? Doch die Kanzlei nennen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
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Gast
Unregistered
 
#2
20.05.2022, 19:37
Blöde, aber richtige Antwort: Du nimmst den Prozessbevollmächtigten. Wenn die Sozietät bevollmächtigt ist, steht die im Rubrum, ist es nur ein einzelner Anwalt, dann nur dieser. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht gut zu wissen, dass bei der Bewilligung von PKH immer nur ein einzelner Anwalt beigeordnet werden kann (§ 121 II ZPO).

Ein Terminsvertreter taucht im Rubrum nicht auf. Erscheint ein Anwalt aus derselben Sozietät, solltest du aber vllt. darüber nachdenken, ob nicht doch die ganze Sozietät bevollmächtigt war.
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Gast
Unregistered
 
#3
22.05.2022, 13:31
Laut meinem AG Leiter nimmt man als Prozessbevollmächtigten immer den Anwalt, der den Schriftsatz unterschrieben hat. Bei Kanzleien dann den Zusatz & Partner. Also würde man bei einem Anwalt Schmidt und Kanzleinamen Meier schreiben "Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schmidt, Meier & Partner, Adresse".
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Gast
Unregistered
 
#4
22.05.2022, 23:07
(22.05.2022, 13:31)Gast schrieb:  Laut meinem AG Leiter nimmt man als Prozessbevollmächtigten immer den Anwalt, der den Schriftsatz unterschrieben hat. Bei Kanzleien dann den Zusatz & Partner. Also würde man bei einem Anwalt Schmidt und Kanzleinamen Meier schreiben "Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schmidt, Meier & Partner, Adresse".

Diese Vorgehensweise ist (mit Verlaub) abwegig. Damit würde man laufend Kanzleinamen erfinden, die es so gar nicht gibt.
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Gast
Unregistered
 
#5
24.05.2022, 17:58
Kommt auch auf das Rechtsgebiet an! Im Strafrecht immer den Einzelanwalt!
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Gast
Unregistered
 
#6
14.07.2022, 09:39
Da eine Sozietät oder Partnerschaft von Rechtsanwälten nicht selbst handeln kann, wir auch dann nur einer (oder mehrere) der vertretungsberechtigten Rechtsanwälte unterzeichnen (inzwischen beim beA stattdessen signieren), wenn die Sozietät oder Partnerschaft selbst der Prozessbevollmächtigte ist.

M.E. kommt es maßgeblich darauf an, ob sich der Rechtsanwalt eingangs selbst oder ob er die Sozietät oder Partnerschaft als Prozessbevollmächtigten bestellt. M.E. ergibt die Auslegung regelmäßig, dass ein Rechtsanwalt sich selbst bestellt, wenn er schreibt, "erhebe ich Klage / bestelle ich mich für den Beklagten". Schreibt eine Rechtsanwältin hingegen "erheben wir Klage / bestellen wir uns für den Beklagten", dann erklärt sie damit, dass sich die auf ihrem Briefkopf angegebene Sozietät oder Partnerschaft zum Prozessbevollmächtigten bestellt.

Ehrlich gesagt habe ich das aber noch nicht abschließend geprüft, ob das so richtig ist. Scheint mir aber logisch und plausibel.
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