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  5. Definition "Wirtschaftsanwalt"
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Definition "Wirtschaftsanwalt"
Wirtschaftsanwalt
Unregistered
 
#1
17.05.2022, 11:54
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Aufgrund einer unfairen mdl. Prüfung habe ich nicht die Noten geschafft, die mich in eine "richtige" Wirtschaftskanzlei bringen. Da dies immer mein Traum war, war das ein schwerer Schlag. Letztlich habe ich jetzt eine halbwegs ordentliche Stelle in einer 3-Mann/Frau-Kanzlei im Stuttgarter Raum (50k Gehalt).

Diese Kanzlei vertritt überwiegend Privatpersonen aber auch kleine Unternehmen in nahezu allen Fragen. Da es wie gesagt zur GK nicht gereicht hat, wollte ich wissen, ob ich mich dennoch ggü. Dritten als "Wirtschaftsanwalt" bezeichnen kann oder erweckt man da einen falschen Eindruck? Versteht mich da nicht falsch, ich will niemanden täuschen aber per definitionem ist man doch eig. Wirtschaftsanwalt sobald man ein Unternehmen berät oder?
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Gast
Unregistered
 
#2
17.05.2022, 11:56
So kannst du dich eigentlich nur nennen wenn du dich aufs Gaststättenrecht spezialisiert hast.  Prost
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Gast
Unregistered
 
#3
17.05.2022, 13:12
Ich denke ein "Wirtschaftsanwalt" ist ein Anwalt, der zumindest überwiegend "Wirtschaftsrecht" macht.
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Anwalt069
Unregistered
 
#4
17.05.2022, 13:25
(17.05.2022, 11:54)Wirtschaftsanwalt schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Aufgrund einer unfairen mdl. Prüfung habe ich nicht die Noten geschafft, die mich in eine "richtige" Wirtschaftskanzlei bringen. Da dies immer mein Traum war, war das ein schwerer Schlag. Letztlich habe ich jetzt eine halbwegs ordentliche Stelle in einer 3-Mann/Frau-Kanzlei im Stuttgarter Raum (50k Gehalt).

Diese Kanzlei vertritt überwiegend Privatpersonen aber auch kleine Unternehmen in nahezu allen Fragen. Da es wie gesagt zur GK nicht gereicht hat, wollte ich wissen, ob ich mich dennoch ggü. Dritten als "Wirtschaftsanwalt" bezeichnen kann oder erweckt man da einen falschen Eindruck? Versteht mich da nicht falsch, ich will niemanden täuschen aber per definitionem ist man doch eig. Wirtschaftsanwalt sobald man ein Unternehmen berät oder?

Sehe da auch kein Problem.

 Vielleicht versuchst du es einfach nochmal in Kanzleien wie bspw. Dentons/DLA/KPMG Law, wenn es dein großer Traum ist. Da dürften die Anforderungen doch nicht allzu hoch sein, oder? Habe jedenfalls von einigen mit oberem b und a gehört, die dort untergekommen sind, allerdings mit einschlägigen Stationen und Praktika.
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Gast
Unregistered
 
#5
17.05.2022, 13:33
(17.05.2022, 13:25)Anwalt069 schrieb:  
(17.05.2022, 11:54)Wirtschaftsanwalt schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Aufgrund einer unfairen mdl. Prüfung habe ich nicht die Noten geschafft, die mich in eine "richtige" Wirtschaftskanzlei bringen. Da dies immer mein Traum war, war das ein schwerer Schlag. Letztlich habe ich jetzt eine halbwegs ordentliche Stelle in einer 3-Mann/Frau-Kanzlei im Stuttgarter Raum (50k Gehalt).

Diese Kanzlei vertritt überwiegend Privatpersonen aber auch kleine Unternehmen in nahezu allen Fragen. Da es wie gesagt zur GK nicht gereicht hat, wollte ich wissen, ob ich mich dennoch ggü. Dritten als "Wirtschaftsanwalt" bezeichnen kann oder erweckt man da einen falschen Eindruck? Versteht mich da nicht falsch, ich will niemanden täuschen aber per definitionem ist man doch eig. Wirtschaftsanwalt sobald man ein Unternehmen berät oder?

Sehe da auch kein Problem.

 Vielleicht versuchst du es einfach nochmal in Kanzleien wie bspw. Dentons/DLA/KPMG Law, wenn es dein großer Traum ist. Da dürften die Anforderungen doch nicht allzu hoch sein, oder? Habe jedenfalls von einigen mit oberem b und a gehört, die dort untergekommen sind, allerdings mit einschlägigen Stationen und Praktika.


an welchem Standort und in welchem Bereich? München, Paulaner Garten?  Prost
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Gast
Unregistered
 
#6
17.05.2022, 13:42
(17.05.2022, 13:33)Gast schrieb:  
(17.05.2022, 13:25)Anwalt069 schrieb:  
(17.05.2022, 11:54)Wirtschaftsanwalt schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Aufgrund einer unfairen mdl. Prüfung habe ich nicht die Noten geschafft, die mich in eine "richtige" Wirtschaftskanzlei bringen. Da dies immer mein Traum war, war das ein schwerer Schlag. Letztlich habe ich jetzt eine halbwegs ordentliche Stelle in einer 3-Mann/Frau-Kanzlei im Stuttgarter Raum (50k Gehalt).

Diese Kanzlei vertritt überwiegend Privatpersonen aber auch kleine Unternehmen in nahezu allen Fragen. Da es wie gesagt zur GK nicht gereicht hat, wollte ich wissen, ob ich mich dennoch ggü. Dritten als "Wirtschaftsanwalt" bezeichnen kann oder erweckt man da einen falschen Eindruck? Versteht mich da nicht falsch, ich will niemanden täuschen aber per definitionem ist man doch eig. Wirtschaftsanwalt sobald man ein Unternehmen berät oder?

Sehe da auch kein Problem.

 Vielleicht versuchst du es einfach nochmal in Kanzleien wie bspw. Dentons/DLA/KPMG Law, wenn es dein großer Traum ist. Da dürften die Anforderungen doch nicht allzu hoch sein, oder? Habe jedenfalls von einigen mit oberem b und a gehört, die dort untergekommen sind, allerdings mit einschlägigen Stationen und Praktika.


an welchem Standort und in welchem Bereich? München, Paulaner Garten?  Prost

Höhöhö good one DaumenHoch 

Ich hab auch schon von Leuten mit ca. 14 Punkten aus beiden Examina gehört, die in den genannten Kanzleien untergekommen sind.
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Wirtschaftsanwalt
Unregistered
 
#7
17.05.2022, 15:14
Hab mittleres B und gehoben A. Ja, ich würde zB auch zur Beiten Burkhardt, Taylor Wessing oder so. Wichtig ist einzig dass es ausschließlich Unternehmen vertritt. Mag komisch klingeln aber ich mag 1. den Begriff "Wirtschaftsanwalt" und 2. ist Erbrecht etc. einfach unbefriedigender als zB bei Hengeler die krassesten Arbeitsrechts-Fälle zu Pumpen.
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Gast
Unregistered
 
#8
17.05.2022, 18:14
Mit gehobenem Ausreichend im 2. sind große MKs wahrscheinlich eher dein Zielbereich. Doch auch da muss es passen. Das heißt, du musst was mitbringen, was sie gebrauchen können. Der passende Schwerpunkt, Zusatzqualifikationen, Erfahrung etc.
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