29.04.2022, 12:31
In Ergänzung zu den bisherigen Fragen bzgl. Partnerschaft ist die generelle Frage nach Vor- und Nachteile einer Partnerschaft in Abgrenzung zum Angestelltenverhältnis?
Üblicherweise wird ja in der PartG mbB das Ganze ausgestaltet. Wobei ich nicht verstehe wieso? Hier besteht die beschränkte Haftung ja nur für berufliche Fehler? Also besteht ja trotzdem die Gefahr des haftungsdurchgriffs in das Privatvermögen der Partner…
Warum sollte das jemand machen? Insbesondere die reichen Herrschaften der GK?
Üblicherweise wird ja in der PartG mbB das Ganze ausgestaltet. Wobei ich nicht verstehe wieso? Hier besteht die beschränkte Haftung ja nur für berufliche Fehler? Also besteht ja trotzdem die Gefahr des haftungsdurchgriffs in das Privatvermögen der Partner…
Warum sollte das jemand machen? Insbesondere die reichen Herrschaften der GK?
29.04.2022, 12:39
(29.04.2022, 12:31)moseys schrieb: Warum sollte das jemand machen? Insbesondere die reichen Herrschaften der GK?
Weil du halt in irgendeiner Form deine Kanzlei betreiben musst... und viele GKs wurden ja nicht umsonst lange als LLP betrieben. Und inzwischen gibt's die die RA GmbH.
Der Vorteil der PartG mbB ist halt, dass du keine Angst vor Haftungsfällen haben musst und ansonsten, naja, so viele Kosten hat eine normale Kanzlei nicht. Da hast du keine 10 Mio an Lager für die du haftest, nur deine Miete und deine Refa der Vorteil der PartG ist halt, dass du sehr flexibel bist und keine großartige Buchhaltung machen musst. Du machst als Partner Gewinnentnahme und versteuerst das dann privat.
29.04.2022, 14:13
Aber Restrisiko besteht halt dennoch hinsichtlich des Vermögensdurchgriffes.
29.04.2022, 14:27