21.04.2022, 14:55
Hallo zusammen!
ich habe mal eine eventuell etwas „dumme“ Frage: Angenommen, die anwalttstation geht 9 Monate, wobei im 9. Monat die Examanesklausuren geschrieben werden.
Ich vereinbare mit meiner anwaltsstation eine 4monatige Tauchzeit. Heißt das, dass ich 5 Monate arbeite und 4 Monate „tauche“, also der letzte Monat mit den Klausuren gehört auch zu dem tauchmonat, sodass ich eigentlich effektiv nur 3 Monate tauche?
Oder versteh ich das falsch? Stehe total auf dem Schlauch:/
ich habe mal eine eventuell etwas „dumme“ Frage: Angenommen, die anwalttstation geht 9 Monate, wobei im 9. Monat die Examanesklausuren geschrieben werden.
Ich vereinbare mit meiner anwaltsstation eine 4monatige Tauchzeit. Heißt das, dass ich 5 Monate arbeite und 4 Monate „tauche“, also der letzte Monat mit den Klausuren gehört auch zu dem tauchmonat, sodass ich eigentlich effektiv nur 3 Monate tauche?
Oder versteh ich das falsch? Stehe total auf dem Schlauch:/
21.04.2022, 15:05
Zu spekulieren bringt da nichts, weil du einfach nicht weißt, wie die Kanzlei das versteht. Daher einfach nochmal konkret nachfragen, ab wann genau du tauchen kannst/darfst.
21.04.2022, 19:36
Wird wohl nicht so gemeint sein, dass du nach der Tauchzeit nochmal arbeitest, aber nicht kommst. Wieso sollten sie dich denn auch dafür bezahlen?
03.05.2022, 15:22
Ich würde das schon so verstehen, dass die Tauchzeit von der rechnerischen Gesamtdauer der Zuweisung (9 Monate) abgezogen wird. Ob du Klausuren schreibst oder lernst ist der Kanzlei erstmal egal - du stehst in jedem Fall nicht zur Verfügung.
Sinnvoller als negativ eine Tauchzeit zu verbeinbaren, ist es mE, positiv die Arbeitszeit zu vereinbaren, insbesondere, wenn eine Vergütung gezahlt werden soll (zB 4 Monate lang 3 Tage pro Woche oder sowas in der Art).
Sinnvoller als negativ eine Tauchzeit zu verbeinbaren, ist es mE, positiv die Arbeitszeit zu vereinbaren, insbesondere, wenn eine Vergütung gezahlt werden soll (zB 4 Monate lang 3 Tage pro Woche oder sowas in der Art).