05.08.2022, 17:11
05.08.2022, 18:22
(05.08.2022, 16:56)GastNRWAug22 schrieb: Heute kam thematisch Mietrecht dran. Einmal die Feststellung über das Bestehen eines Anspruches auf Herausgabe der Kaution auf den Erwerber und dann kautelarmäßig Prüfung und Formulierung von Vertragsklauseln betreffend Mieterhöhung, Kaution, Haustierhaltung und Lärm.Wie hast du denn den Anspruch eingeordnet und ggfs. in dem Schriftsatz eingebaut? Anspruch (+) und dann Klageerwiderung und dann Widerklage auf Leistung an den Erwerber, weil dann vollstreckungsfähig?
05.08.2022, 19:12
(05.08.2022, 17:11)Jurref22 schrieb:(05.08.2022, 17:03)Gast schrieb: Klingt dankbarWar es auch. Nur vom Umfang her kaum schaffbar in 5 Stunden.
Zusätzlich noch Gewerberaummietvertrag mit Frage der Mietzahlungspflicht bei behördlich angeordneter Schließung (Corona) und Absicherungsmöglichkeiten des Mandanten (= Vermieters).
Die Zusatzfrage mit dem Gewerberaum-MV und Corona kam aber nicht in NRW dran, oder? Hab’s jedenfalls nicht im SV gesehen gehabt
05.08.2022, 19:18
Der Gewerberaummietvertrag kam im GPA-Bereich dran. Dafür mussten wir nicht das mit der Herausgabe der Kaution machen. Das war wohl der Unterschied. Der Kautelarteil (+ Gutachten) scheint aber gleich zu sein.
05.08.2022, 19:41
(05.08.2022, 17:11)Jurref22 schrieb:Das Corona - Handout von Kaiser. Kautelar für August wurde dort auch prophezeit.(05.08.2022, 17:03)Gast schrieb: Klingt dankbarWar es auch. Nur vom Umfang her kaum schaffbar in 5 Stunden.
Zusätzlich noch Gewerberaummietvertrag mit Frage der Mietzahlungspflicht bei behördlich angeordneter Schließung (Corona) und Absicherungsmöglichkeiten des Mandanten (= Vermieters).
05.08.2022, 20:50
(05.08.2022, 19:18)LawL SH schrieb: Der Gewerberaummietvertrag kam im GPA-Bereich dran. Dafür mussten wir nicht das mit der Herausgabe der Kaution machen. Das war wohl der Unterschied. Der Kautelarteil (+ Gutachten) scheint aber gleich zu sein.
Puuuh ok danke für die Antwort! Hatte kurz den Schreck gehabt, etwas im SV überlesen zu haben, das scheint jedoch zum Glück nicht der Fall gewesen zu sein. Den Klausurteil hinsichtlich der Kaution fand ich ziemlich umfangreich.
05.08.2022, 21:14
(05.08.2022, 20:50)Paragraphenreiter schrieb:Ja das fand ich auch. Der Teil war bei mir auch echt umfangreich. Wie hast du den Kautionsteil gelöst? Ich fand auch die Frage der Kosten für die Kaution schwierig.(05.08.2022, 19:18)LawL SH schrieb: Der Gewerberaummietvertrag kam im GPA-Bereich dran. Dafür mussten wir nicht das mit der Herausgabe der Kaution machen. Das war wohl der Unterschied. Der Kautelarteil (+ Gutachten) scheint aber gleich zu sein.
Puuuh ok danke für die Antwort! Hatte kurz den Schreck gehabt, etwas im SV überlesen zu haben, das scheint jedoch zum Glück nicht der Fall gewesen zu sein. Den Klausurteil hinsichtlich der Kaution fand ich ziemlich umfangreich.
05.08.2022, 22:45
(05.08.2022, 19:41)Gast schrieb:(05.08.2022, 17:11)Jurref22 schrieb:Das Corona - Handout von Kaiser. Kautelar für August wurde dort auch prophezeit.(05.08.2022, 17:03)Gast schrieb: Klingt dankbarWar es auch. Nur vom Umfang her kaum schaffbar in 5 Stunden.
Zusätzlich noch Gewerberaummietvertrag mit Frage der Mietzahlungspflicht bei behördlich angeordneter Schließung (Corona) und Absicherungsmöglichkeiten des Mandanten (= Vermieters).
Wenn man das auswendig gelernt hat... Da haben eigentlich nur die Grundargumente geholfen, die man sich gemerkt hat.
05.08.2022, 22:50
Schön, dass auch andere diesen Durchgang seltsam finden. Das sind schon ungewöhnliche Klausureinkleidungen. Es gibt ja wahrlich genug Wege das Wissen und Können abzuprüfen.
06.08.2022, 09:22
(05.08.2022, 18:22)NRW4141 schrieb:(05.08.2022, 16:56)GastNRWAug22 schrieb: Heute kam thematisch Mietrecht dran. Einmal die Feststellung über das Bestehen eines Anspruches auf Herausgabe der Kaution auf den Erwerber und dann kautelarmäßig Prüfung und Formulierung von Vertragsklauseln betreffend Mieterhöhung, Kaution, Haustierhaltung und Lärm.Wie hast du denn den Anspruch eingeordnet und ggfs. in dem Schriftsatz eingebaut? Anspruch (+) und dann Klageerwiderung und dann Widerklage auf Leistung an den Erwerber, weil dann vollstreckungsfähig?
War nicht der negative Feststellungsantrag in der Klage schon, dass der Anspruch auf Zahlung an die Erwerberin nicht besteht?
Hab deshalb gesagt, dass eine Widerklage schon nicht zulässig ist, weil es ja das kontradiktorische Gegenteil ist und die Klage schon anhängig ist. Das klageabweisende Urteil einer negativen FK führt ja dazu, dass das Bestehen des Anspruch rechtskräftig festgestellt wird, sodass er dann in einer späterer LK auf das rechtskräftigen Urteil verweisen kann, aber es eben nicht als WKlage erheben kann. Aber das würde ja nur stimmen, wenn der Antrag schon so gestellt wurde, dass die Klägerin nicht an die Erwerberin zahlen muss.
Bin jetzt nicht mehr ganz sicher :/ kann sich noch jemand genau erinnern?
Vielen Dank.