05.04.2022, 04:03
Hallo,
ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung können unter Umständen von der Steuerberaterprüfung befreit werden. Hat hierzu jemand Erfahrung gesammelt, die er oder sie gerne teilen mag? Verlief das Verfahren problemlos ab? Wie hat der Übergang in die Privatwirtschaft geklappt? Etc. Vielen Dank!
Liebe Grüße
Noch-Finanzbeamte
ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung können unter Umständen von der Steuerberaterprüfung befreit werden. Hat hierzu jemand Erfahrung gesammelt, die er oder sie gerne teilen mag? Verlief das Verfahren problemlos ab? Wie hat der Übergang in die Privatwirtschaft geklappt? Etc. Vielen Dank!
Liebe Grüße
Noch-Finanzbeamte
05.04.2022, 06:48
(05.04.2022, 04:03)Noch-Finanzbeamte schrieb: Hallo,
ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung können unter Umständen von der Steuerberaterprüfung befreit werden. Hat hierzu jemand Erfahrung gesammelt, die er oder sie gerne teilen mag? Verlief das Verfahren problemlos ab? Wie hat der Übergang in die Privatwirtschaft geklappt? Etc. Vielen Dank!
Liebe Grüße
Noch-Finanzbeamte
Moin!
Du musst halt 10 Jahre als SGL etc hinter dir haben, dann sollte das problemlos klappen. Kannst du vorher bestimmt bei der zuständigen Steuerberaterkammer erfragen, bzw prüfen lassen.
Ansonsten bezweifele ich, dass sich hier viele rumtreiben, die diese Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn mit mehrere aus der Praxis einfallen würden ;) aber eher aus der LG 2.1;)
05.04.2022, 09:14
Bei Fragen Antrag nach § 38a StBerG. Ansonsten ist die Zulassung mE unproblematisch.
Aufpassen musst du nur bzgl. Pflichten ggü deines alten Arbeitgebers aber da fehlt mir dann auch die Erfahrung. Hab nur mal mitbekommen, dass sich ein heutiger Kollege nur als RA, statt zugleich als StB zugelassen hat, weil er diesbezüglich bisschen Schiss hatte. War evtl. auch ein Sonderfall, weil der in herausgehobener TÄtigkeit am Ministerium war und jetzt in der Pension nebenher noch ein wenig tätig ist.
Aufpassen musst du nur bzgl. Pflichten ggü deines alten Arbeitgebers aber da fehlt mir dann auch die Erfahrung. Hab nur mal mitbekommen, dass sich ein heutiger Kollege nur als RA, statt zugleich als StB zugelassen hat, weil er diesbezüglich bisschen Schiss hatte. War evtl. auch ein Sonderfall, weil der in herausgehobener TÄtigkeit am Ministerium war und jetzt in der Pension nebenher noch ein wenig tätig ist.