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  5. Angst vor Fehlern
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Angst vor Fehlern
Gast100000
Unregistered
 
#1
29.03.2022, 10:55
wie steht ihr eigentlich zur Angst vor Fehlern. Wie habt ihr eure Angst im Berufseinstieg überwunden bzw. wie seid ihr damit umgegangen ? Und wie lieg es im Laufe eurer Zeit. Ich habe die Vorstellung alles mögliche zu versuchen, um alles richtig zu machen und habe einfach Angst gravierende Fehler zu machen und so einen schlechten Eindruck zu machen.
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guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.410
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#2
29.03.2022, 12:09
Augen zu und durch. Fehler macht jeder. 99% der Fehler werden aber nicht entdeckt oder bleiben folgenlos.
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Gast
Unregistered
 
#3
29.03.2022, 12:43
(29.03.2022, 10:55)Gast100000 schrieb:  wie steht ihr eigentlich zur Angst vor Fehlern. Wie habt ihr eure Angst im Berufseinstieg überwunden bzw. wie seid ihr damit umgegangen ? Und wie lieg es im Laufe eurer Zeit. Ich habe die Vorstellung alles mögliche zu versuchen, um alles richtig zu machen und habe einfach Angst gravierende Fehler zu machen und so einen schlechten Eindruck zu machen.


Mein Ausbilder sagte immer: "Aus Fehlern lernt man!". Du brauchst keine Angst vor Fehlern zu haben. Ich kann dir versichern, dass selbst der beste Jurist Fehler gemacht. Gerade am Anfang werden häufig Fehler auftreten. So lange du aber weist, damit umzugehen und selbstkritisch damit umgehst, ist doch alles okay.
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Gast
Unregistered
 
#4
29.03.2022, 13:30
Ich kann aus meiner Zeit als RA sagen, dass die Fehler die von Kollegen mit jahrelanger Berufserfahrung gemach werden teilweise wirklich hänebüchen waren. Ist also keine davor gefeit Fehler zu machen und fehlerfreies Arbeiten wird, erst recht von einem Berufsanfänger, sicher nicht erwartet. Augen zu und durch.
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Katze
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2021
#5
30.03.2022, 08:38
Da ich selbst viele Anwaltshaftungssachen bearbeite, bin ich denke ich hinsichtlich der schlimmsten Fehlerquellen sensibilisiert, insbesondere im gerichtlichen Zivilrecht: Fristen verpasst (Einspruch gegen VU, Berufungseinlegung oder -begrundung) oder nicht rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen. Die meisten anderen Fehler (unzureichender Vortrag oa) sind hingegen zu vernachlässigen und fallen oft nicht einmal auf, sodass ich hier versuche, nicht allzu streng mit mir zu sein.
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