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Justizbewerbung Personalakte
Bewerber
Unregistered
 
#1
23.03.2022, 22:06
Guten Abend,

nach bestandenem zweiten Examen möchte ich mich nun in der Justiz in mehreren Bundesländern bewerben.
Bei der Bewerbung muss man ja regelmäßig das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte erklären.
Weiß jemand ab wann die Akten dann angefordert werden? Schon bei Bewerbungseingang oder erst bei Einladung zum Gespräch bzw. sogar erst bei Zusage?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
E00
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2022
#2
23.03.2022, 22:08
In Hamburg erst bei Zusage
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Rima
Junior Member
**
Beiträge: 47
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#3
24.03.2022, 20:57
In NW (Köln) auf jeden Fall schon fürs Gespräch.
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