23.03.2022, 22:06
Guten Abend,
nach bestandenem zweiten Examen möchte ich mich nun in der Justiz in mehreren Bundesländern bewerben.
Bei der Bewerbung muss man ja regelmäßig das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte erklären.
Weiß jemand ab wann die Akten dann angefordert werden? Schon bei Bewerbungseingang oder erst bei Einladung zum Gespräch bzw. sogar erst bei Zusage?
nach bestandenem zweiten Examen möchte ich mich nun in der Justiz in mehreren Bundesländern bewerben.
Bei der Bewerbung muss man ja regelmäßig das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte erklären.
Weiß jemand ab wann die Akten dann angefordert werden? Schon bei Bewerbungseingang oder erst bei Einladung zum Gespräch bzw. sogar erst bei Zusage?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
23.03.2022, 22:08
In Hamburg erst bei Zusage
24.03.2022, 20:57
In NW (Köln) auf jeden Fall schon fürs Gespräch.









