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  5. Richter im Bereich OWi
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Richter im Bereich OWi
Gast
Unregistered
 
#1
20.03.2022, 13:42
Kann jemand berichten, wie die Tätigkeit des Richters im Bereich OWi ist - auch im Vergleich zur Arbeit des Zivilrichters und Strafrichters? Also v.a. Schwierigkeit bei der Einarbeitung, Arbeit hauptsächlich mit Akten oder in Sitzungen, fällt man i.d.R. Stuhlurteile?

Ich habe vor ein paar Monaten als Zivilrichter angefangen, habe aber eine Affinität fürs Strafrecht. Im Strafrecht bin ich aber gerade gar nicht warm, weil ich es in der Praxis noch nie gemacht habe, StA kommt erst noch.

Eventuell gibt es die Gelegenheit, zu einem Teil OWis zu übernehmen und ich frage mich, ob das eine gute Idee ist. Einerseits denke ich, dass der fachliche und organisatorische Aufwand im OWi-Bereich vielleicht niedriger ist als in Zivilverfahren und gleichzeitig könnte ich einen weiteren Bereich kennenlernen. Andererseits frage ich mich, ob da nicht dennoch die Belastung steigen würde (Eindenken in neues Verfahren und Rechtsgebiet) und ob man da nicht mehr Routine braucht, wenn wie im Strafrecht i.d.R. sofort in der Sitzung entschieden wird.


Würde mich freuen, wenn da jemand aus eigener Erfahrung eine Einschätzung abgeben könnte!
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Gast
Unregistered
 
#2
20.03.2022, 13:45
Owis werden von Strafrichtern miterledigt. Es gibt keine "Owi-Richter".
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Gast
Unregistered
 
#3
20.03.2022, 13:49
(20.03.2022, 13:45)Gast schrieb:  Owis werden von Strafrichtern miterledigt. Es gibt keine "Owi-Richter".


Das ist eine Frage der Geschäftsverteilung. An unserem Gericht ist das nicht so und momentan macht jemand sowohl Zivilrecht als auch OWis und die Strafrichter machen keine OWis.
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Gast
Unregistered
 
#4
20.03.2022, 14:11
OWi-Verfahren können i.d.R. mit überschaubarem Arbeitsaufwand erledigt werden, dafür sind es viele. Der Einarbeitungsaufwand dürfte jedenfalls für einen Strafrichter vertretbar sein, weil sich doch vieles ähnelt. Unangenehm sind allerdings die aktuelle häufigen Verfahren wegen Verstößen gegen das IfSG, wo du dich mit vielen Reichsbürgen,anderen "Querdenkern" und deren Szeneanwälten herumschlagen musst.

(20.03.2022, 13:49)Gast schrieb:  
(20.03.2022, 13:45)Gast schrieb:  Owis werden von Strafrichtern miterledigt. Es gibt keine "Owi-Richter".


Das ist eine Frage der Geschäftsverteilung. An unserem Gericht ist das nicht so und momentan macht jemand sowohl Zivilrecht als auch OWis und die Strafrichter machen keine OWis.

An meinem AG beschäftigen sich gleich zwei Kollegen ausschließlich mit OWis.
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RiProbe
Unregistered
 
#5
20.03.2022, 15:31
Also OWiS werden oft einfach von den Strafrichtern miterledigt; allerdings kann der geschäftsverteilungplan das auch anders verteilen, zB reine OWi–Abteilungen. 

Bei owis muss man sich einmal in jede Konstellation einarbeiten, dann gehen die sehr leicht von der Hand, vor allem die Verkehrsowis (die verkehrssachen laufen eig immer ohne Zeugen, man verliest nur Urkunden oder schaut sich was an). 

Es gibt ein paar Unterschiede im owiverfahren zum Strafverfahren, die das ganze etwas einfacher machen, zb
- man kann mehr verlesen 
- wenn die Sta nicht teilnimmt (was sie nie tut) kann man als Richter ohne Zustimmung theoretisch alles einstellen
- wenn niemand das Urteil anficht, bestehen die Gründe nur  einem Satz 
- man kann owis im schriftlichen Verfahren erledigen 
– beweisnträge kann man vereinfacht ablehnen


Es werden stuhlurteile gefällt. Ich denke, die Tätigkeit als owis Richter bereitet einen etwas auf die die Tätigkeit als Strafrichter vor, da an vielen Stellen ja die StPO Anwendung findet und man das dann schonmal kennen lernt. Würde aber keinen zu hohen owis Anteil nehmen, das kömnte schnell eintönig werden.
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Gast
Unregistered
 
#6
20.03.2022, 20:32
Vielen Dank, das ist schon einmal sehr hilfreich!
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Gaston
Unregistered
 
#7
20.03.2022, 22:55
Es kommt auch sehr darauf an, wie die örtliche Gegebenheit deines Gerichtsbezirks so ist. 

Ich habe ein Jahr ein Dezernat mit StrafR und OWis gehabt. Ich empfand jedoch die OWiSachen leider immer als sehr „nervig“. 
Das lag erstens daran, dass im Bezirk eine vielbefahrene Autobahn lag. Dh 75% waren schonmal Geschwindigkeitsverstösse mit stationärer Messanlage. Das ist sehr eintönig, immer das gleiche: Online-Kanzlei mit Sitz in sonstwo, schicken Terminsvertreter ohne Ahnung und Interesse, Betroffener kommt sowieso nie. Im Zweifel dann Gutachten, sowohl fotogrammetisch oder gerne auch nochmal einen Anthropologen (wegen: ich bin das nicht auf dem Foto.) Hinzukommen Handy Verstöße (das war kein Handy, sondern ein Pumpernickelbrot) usw. 

Da empfand ich die SonderOwis (Verstöße gegen IfSchG, Reichsbürger, WaldG etc) schon als viel spannender. 

Protokoll muss man selber führen, StA ist nicht nur nicht in der HV sondern kümmert sich auch sonst nicht um die verfahren, außer wenn sie der Meinung sind jetzt müsse halt mal Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Und dann sind die Urteile auch meistens noch ganz schön lang und aufwendig (wenn man sich Mühe gibt und es gut machen möchte, insbesondere wenn man zwei Gutachten o.ä. mit drin hat) 

Aber: Es ist bestimmt eine nette Abwechslung zum Zivilrecht und ich bin sowieso der Meinung, man sollte so viel Erfahrung sammeln wie möglich, sich selber herausfordern, dazu lernen und alles mitnehmen was nur geht. 
Teilweise waren die Verhandlungen auch mal spannend und ich habe wirklich viel dazu gelernt. Auch über die Arbeit der Bussgeldbehörde und die SonderOwis haben sehr viel Spaß gemacht und waren mega interessant! Also nur zu und mach Dir ein eigenes Bild :)
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Gast
Unregistered
 
#8
20.03.2022, 23:32
Ich hab als Richterin ein geteiltes Dezernat (Zivil und Owi zu je 50%). Die Owis machen (ohne dass ich vorher Strafrichterin gewesen wäre) sehr viel weniger Arbeit als die Zivilsachen. Ich gehe da aber auch relativ pragmatisch dran und bin entweder großzügig, wo es geboten/vertretbar ist (Einstellungen, Reduzierung der Geldbuße unter die Eintragungsgrenze) oder ansonsten strikt und zieh die Sachen durch. Wenn man sich von den Verteidigern in unsinnige Beweiserhebungen treiben lässt und wegen jedem Quatsch ein Gutachten einholt, macht man sich das Leben unnötig schwer. Die Messverfahren sind idR standardisiert und müssen schon mit guten Gründen der Vereidigung angegriffen werden (idr Privatgutachten) damit ich da ein Gutachten einhole. 
Insgesamt sehe ich’s als ganz gute Übung für eine spätere Verwendung als Strafrichterin - aber es ist definitiv nichts, was ich ewig machen wollen würde. Intellektuell anspruchsvoll ist es jedenfalls nicht ;)
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