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  5. Endgültig durchs 2. Examen gefallen
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Endgültig durchs 2. Examen gefallen
Gast
Unregistered
 
#1
17.03.2022, 19:11
Kennt jemand jemanden, der das 2. Examen endgültig nicht bestanden hat?
Mich würde interessieren, woran das lag?
Ist es eigentlich möglich, wenn man durchfällt, für die Wiederholung das Bundesland zu wechseln?
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
17.03.2022, 19:39
Rate mal ;) Kenne nur ein paar, die 2x durchs erste geflogen sind.
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Gast
Unregistered
 
#3
18.03.2022, 11:48
Kenne jemanden. Hatte den Eindruck, derjenige hat in den Klausuren zu viel Wissen zeigen wollen. Sprich, im Fall hat er ein Stichwort gelesen, gedacht oh das muss doch das und das Thema sein und dann dazu sein ganzes Wissen ausgepackt, was aber am Fall vorbei ging.
Und sich nicht an die Basics gehalten und erstmal die richtig gemacht. Sondern eben zwanghaft versucht, eine "besondere" Lösung herbeizuführen.

War aber wie gesagt nur mein Eindruck aus den Gesprächen nach den Klausuren, habe keine Einsicht mit ihm gemacht, weiß also nicht, wie es tatsächlich aussah.
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gast678
Unregistered
 
#4
18.03.2022, 16:03
so allgemein bei Durchfallern: es fehlten Basic Kenntnisse (Prüfung von 280 BGB oder 242 StGB), dazu noch das prozessuale Recht (wurde dann durch die Probleme im materiellen Recht nicht wirklich verstanden), wenige Klausuren und insbesondere fehlende Selbstreflexion (Ach, letztes Mal war ich einfach nur nervös, meine Stationsnoten waren ja alle suuuuper)
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gast obendrüber
Unregistered
 
#5
18.03.2022, 16:04
und vlt noch kleine Ergänzung, niemand fällt "einfach so" durch - auch wenn das gerne behauptet wird
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Gast
Unregistered
 
#6
18.03.2022, 16:25
(17.03.2022, 19:11)Gast schrieb:  Kennt jemand jemanden, der das 2. Examen endgültig nicht bestanden hat?
Mich würde interessieren, woran das lag?
Ist es eigentlich möglich, wenn man durchfällt, für die Wiederholung das Bundesland zu wechseln?

Kenne zwei Personen, die endgültig am 1. Examen gescheitert sind und eine, die im 2. Examen hängen geblieben ist. Die Gründe waren m.E. immer dieselben: fehlerhafte Vorbereitung und damit keine Beherrschung des "Handwerkszeugs". Stattdessen habe ich sie stundenlang BHG-Rechtsprechung lesen sehen o.ä. 

Woran es bei Jura so gut wie nie liegt, ist mangelnde Intelligenz der Kandidaten - denn insofern sind die Anforderungen allenfalls mittelmäßig.
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