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  5. Völlig frei von juristischem Talent Examen bestehen?
Antworten

 
Völlig frei von juristischem Talent Examen bestehen?
Gast
Unregistered
 
#1
13.03.2022, 19:49
Ist es möglich, das Examen irgendwie mit 4 Punkten zu bestehen, wenn man nur noch drei Monate Zeit 
hat und dazu auch noch für die Juristerei ungeeignet ist?
Dass ich kein juristisches Talent habe, habe ich schon immer vermutet. Aber erst jetzt, kurz 
vor dem Examen, gestehe ich es mir selbst ein. 
Ich hätte damals Mathe und Physik auf Lehramt studieren sollen. Aber da in meinem Umfeld
viele gesagt haben, dass man als Jurist so angesehen sei und dass man dann 
anerkannt sei, habe ich mich auf Jura eingelassen. 
Mein Problem ist, dass ich mich immer kurz und knapp ausdrücke. Es fällt mir auch schwer, andere
zuzutexten. 
Ich habe andere Referendare beobachtet, wie diese an die Klausur herangehen. Die wissen meist
oft nicht so viel oder können mit dem Kommentar nicht umgehen. Wenn sie aber was wissen,
können sie das in der Klausur perfekt hinschreiben.
Bei mir ist es so, dass ich schon relativ viel weiß oder mir denken kann, wo die Probleme liegen, 
auch finde ich die Fundstellen relativ schnell, aber ich kann das Problem irgendwie in der Klausur nicht darstellen.
Als Randbemerkung bekomme ich dann Sätze wie: Problem zwar erkannt, aber schlecht dargestellt oder
Problem lediglich angedeutet, usw. 
Die Noten in den Klausuren schwanken bei mir zwischen 2 und 5 Punkten. 
Sollte man im Strafrecht auch unproblematisches einfach definieren bzw. aus dem Kommentar irgendwas
abschreiben, damit man mehr auf dem Papier stehen hat?
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GPA-HH
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2021
#2
13.03.2022, 20:09
So völlig frei von jur. Talent scheinst du ja nicht zu sein.
Vielleicht solltest du mal Klausuren schreiben und diese dann nacharbeiten.
Oder in den verbleibenen Monaten Klausuren durchlesen, um zu sehen wie sie aufgebaut werden. Wieviel zum Aufbau und zu den Problemen zu schreiben ist.

Ich hoffe "Freidenkender" antwortet noch auf meine Frage, hier.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2022, 20:11 von GPA-HH.)
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Matilda91
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2020
#3
13.03.2022, 20:59
Würde sagen, ja! 
Du kannst da im Gutachten-/Urteilsstil echt rangehen wie in Programmiersprache. Sieh es vielleicht einfach weniger verkopft und eher technischer. Wenn du zu jedem Problem, was du findest, ein-zwei Argumente finden kannst, super. Und wenn es nur der Wortlaut ist und die Systematik. Dann übe dich in der Arbeit mit den Kommentaren vor allem im Zivil und Strafrecht und lerne, saubere Obersätze zu schreiben. Im ÖR reicht es meist, die angedeuteten Argumente aus dem SV abzuschreiben und natürlich einmal das System des Verwaltungsrechts zu verstehen. Zivilrecht einfach Vertrag, vertrauen, Gesetz…. 
Das haben schon ganz andere geschafft! Arbeite an der Klausurtaktik. Ich finde nicht, dass es da großartiges Talent braucht. Einfach durchziehen und systematisch rangehen. Das wirst du gut können als Naturwissenschaftler. :)
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Patenter Gast
Unregistered
 
#4
15.03.2022, 13:51
(13.03.2022, 19:49)Gast schrieb:  Als Randbemerkung bekomme ich dann Sätze wie: Problem zwar erkannt, aber schlecht dargestellt oder
Problem lediglich angedeutet, usw. 
(...)
Sollte man im Strafrecht auch unproblematisches einfach definieren bzw. aus dem Kommentar irgendwas
abschreiben, damit man mehr auf dem Papier stehen hat?

Wieso nur im Strafrecht? Du kannst in jedem Rechtsgebiet aus dem Kommentar abschreiben. Außerdem musst du keine super langen Klausuren produzieren ABER der Korrektur muss nachvollziehen können, was dein Argumentationsweg ist und wieso du zu deiner Problemlösung kommst.

Meine beste Klausur im Examen war die ZV Klausur, insgesamt 24 Seiten, davon 15 Seiten Entscheidungsgründe, ich schreibe relativ groß und lasse auch mal eine Zeile frei, um einen neuen Unterpunkt anzufangen. 14 Punkte. Es besteht keine Notwendigkeit zu schwätzen oder unproblematisches exzessiv zu definieren. Dadurch wird deine Problemdarstellung nicht besser.

Wenn aber ein Schwerpunkt der Klausur ist, festzustellen, ob ein Werk- oder Dienstvertrag vorliegt, genügt es auch nicht zu schreiben "Vorliegend ist ein Werkvertrag gegeben, da die werkvertraglichen Elemente im Vordergrund stehen. Insofern unterscheidet sich die erbrachte Leistung von der typischen Qualifizierung als Dienstvertrag, da vorliegend ein Erfolg geschuldet ist."

Das ist zwar richtig aber du musst es so sehen: Als Anwalt oder Richter schreibst du deine Schriftsätze/Urteile nicht zum Selbstzweck, sondern für die Menschen (Laien). Diese wollen sich das durchlesen und sich danach verstanden fühlen, abgeholt. Du musst die Menschen also abholen, indem du auf den Sachverhalt eingehst, das Für und Wider abwägst und dann eine Entscheidung begründest, bei der am Ende die "Oma" sagen kann "Ah ja, jetzt habe ich verstanden, wieso ich mit dem Herrn Schulze eine Werkvertrag abgeschlossen habe und keinen Dienstvertrag".
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