02.09.2013, 08:32
Ich stehe vor einem kleinen Dilemma: Mir wurde von meinem Ausbildungsanwalt der RA-Station durch die Blume angeboten, bei ihm auch die Wahlstation zu machen. Und wenn das weiter gut liefe, könne er sich vorstellen, mich nach dem Ref einzustellen. Ich hatte mir bislang überlegt, eher die Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft zu machen, da ich mir - wenn denn die Note des 2. Examens stimmt - einen Einstieg bei der StA vorstellen könnte.
Wie würdet ihr in der Situation handeln? Ich finde es ja nett, dass mir ein Job in der Kanzlei in Aussicht gestellt wird. Ist das aber wirklich ernst zu nehmen oder will man mir nur die Wahlstation schmackhaft machen? Auf der anderen Seite will ich mir keine Chancen verbauen, wenn ich dort absage. Es ist ja auch schwierig, auf den Staatsdienst zu setzen, da es unberechenbar ist, ob man schließlich die Staatsnote schafft.
Wie würdet ihr in der Situation handeln? Ich finde es ja nett, dass mir ein Job in der Kanzlei in Aussicht gestellt wird. Ist das aber wirklich ernst zu nehmen oder will man mir nur die Wahlstation schmackhaft machen? Auf der anderen Seite will ich mir keine Chancen verbauen, wenn ich dort absage. Es ist ja auch schwierig, auf den Staatsdienst zu setzen, da es unberechenbar ist, ob man schließlich die Staatsnote schafft.
06.09.2013, 15:08
Hmmm, schwierig. Könntest du dir denn prinzipiell auch vorstellen dort zu arbeiten oder eigtl. nur, weil er es dir jetzt "angeboten" hat ?! Wie war deine Note im 1. Examen (ich frage, weil es eher unwahrscheinlich ist, dass du - wenn das 1. Examen z.B. 6 Pkt waren - du für den Staatsdienst großartige Chancen hast...da müssten im 2. Examen ja dann eine sehr deutlich zweistellige Note bei rauskommen)?
So wie ich das herauslese, scheint für dich Staatsdienst der Plan A zu sein...ungewiss ist halt nur, ob es noten/stellentechnisch überhaupt klappt. Sollte es nicht klappen, könntest du dir die Kanzlei vorstellen (quasi Plan B), weißt jetzt aber nicht, ob sein Angebot wirklich ernst ist (und wer weiß wie sich auch alles entwickelt, auch in der Kanzlei). Zumal er es auch nicht direkt gesagt hat, sondern eher "durch die Blume" (was heißt das genau) ?! Ist das so richtig rübergekommen?
Ich würde an deiner Stelle wohl folgendes machen: versuchen die Wahlstation bei der StA zu machen (immerhin ist es ja dein Wunsch; ob das letzten Endes klappt weiß man jetzt eh nicht - aber es wird schon sehr gerne gesehen, wenn man die Wahlstation auch entsprechend drauf ausrichtet) und - sofern es dir möglich ist - versuchen, bei der Kanzlei einen Fuß in der Tür zu lassen, indem du in der Wahlstation dort vllt. nebenjobmäßig bleibst?
Die Leute die ich aus dem Ref kenne und die ihre Station beim OLG/StA gemacht haben: klar hatten die was zu tun, wohl auch mehr als jemand der in einer Kanzlei in Australien war, allerdings hat sich niemand da totgearbeitet und es ist ja auch nur ein recht kurzer Zeitraum (3-4 Monate) in denen du ja zudem auch noch ein paar Tage Urlaub nehmen kannst (falls du welchen übrig ist). :) Wenn es sich also iwie vereinbaren lässt, würde ich versuchen, dem Anwalt nett durch die Blume zu sagen, dass es dir sehr gefällt, du dir auch vorstellen könntest dort später zu arbeiten (man will sich ja auch soweit wie möglich die Türen offen halten, denn wer weiß was passiert), aber du schon eine Zusage für die Wahlstation von der StA hast (und dort auch schon zugesagt hast: muss er ja nicht wissen dass das noch nicht der Fall ist). Du würdest aber gerne während der Zeit nebenjobmäßig oder so weiterhin dabei bleiben falls das ginge. Glaube das wäre so mein Vorgehen. ;)
So wie ich das herauslese, scheint für dich Staatsdienst der Plan A zu sein...ungewiss ist halt nur, ob es noten/stellentechnisch überhaupt klappt. Sollte es nicht klappen, könntest du dir die Kanzlei vorstellen (quasi Plan B), weißt jetzt aber nicht, ob sein Angebot wirklich ernst ist (und wer weiß wie sich auch alles entwickelt, auch in der Kanzlei). Zumal er es auch nicht direkt gesagt hat, sondern eher "durch die Blume" (was heißt das genau) ?! Ist das so richtig rübergekommen?
Ich würde an deiner Stelle wohl folgendes machen: versuchen die Wahlstation bei der StA zu machen (immerhin ist es ja dein Wunsch; ob das letzten Endes klappt weiß man jetzt eh nicht - aber es wird schon sehr gerne gesehen, wenn man die Wahlstation auch entsprechend drauf ausrichtet) und - sofern es dir möglich ist - versuchen, bei der Kanzlei einen Fuß in der Tür zu lassen, indem du in der Wahlstation dort vllt. nebenjobmäßig bleibst?
Die Leute die ich aus dem Ref kenne und die ihre Station beim OLG/StA gemacht haben: klar hatten die was zu tun, wohl auch mehr als jemand der in einer Kanzlei in Australien war, allerdings hat sich niemand da totgearbeitet und es ist ja auch nur ein recht kurzer Zeitraum (3-4 Monate) in denen du ja zudem auch noch ein paar Tage Urlaub nehmen kannst (falls du welchen übrig ist). :) Wenn es sich also iwie vereinbaren lässt, würde ich versuchen, dem Anwalt nett durch die Blume zu sagen, dass es dir sehr gefällt, du dir auch vorstellen könntest dort später zu arbeiten (man will sich ja auch soweit wie möglich die Türen offen halten, denn wer weiß was passiert), aber du schon eine Zusage für die Wahlstation von der StA hast (und dort auch schon zugesagt hast: muss er ja nicht wissen dass das noch nicht der Fall ist). Du würdest aber gerne während der Zeit nebenjobmäßig oder so weiterhin dabei bleiben falls das ginge. Glaube das wäre so mein Vorgehen. ;)
03.09.2014, 11:41
ich bewerbe mich grade nach dem 2. Examen für einen Job.
Dabei merke ich, dass es wohl sinnvoll sein kann, seinen Schwerpunkt geschickter zu wählen als ich.
Habe ein Fach genommen, was mir sehr lag und am meisten Spaß macht. Leider stehen die Jobaussichten dafür schlecht. Staatsdienst oder Selbständigkeit, was ich beides nicht kann oder will.
Arbeitsrecht wird z.B. viel gefordert.
Daher empfehl ich euch, bei der Schwerpunktwahl evtl. Berufswünsche zu berücksichtigen.
Sicher kein Rauswurfkriterium, aber manchmal bringts einen vielleicht eine Runde weiter.
Dabei merke ich, dass es wohl sinnvoll sein kann, seinen Schwerpunkt geschickter zu wählen als ich.
Habe ein Fach genommen, was mir sehr lag und am meisten Spaß macht. Leider stehen die Jobaussichten dafür schlecht. Staatsdienst oder Selbständigkeit, was ich beides nicht kann oder will.
Arbeitsrecht wird z.B. viel gefordert.
Daher empfehl ich euch, bei der Schwerpunktwahl evtl. Berufswünsche zu berücksichtigen.
Sicher kein Rauswurfkriterium, aber manchmal bringts einen vielleicht eine Runde weiter.
07.11.2014, 15:18
Ich habe Wahlstation gerade abgeschlossen und ich kann nur jedem raten, bei der Auswahl auch auf den späteren Berufswunsch zu schauen.
Bei mir ist es jetzt so, dass ich nächsten Monat als Volljuristin dort anfangen werde, wo ich die Station gemacht habe. Man sollte das wirklich nicht unterschätzen, gerade Kanzleien und Unternehmen sehen die Wahlstation oft als Möglichkeit, geeignete Arbeitnehmer kennenzulernen.
Ich war bei einem Unternehmen und mir wurde das auch ganz deutlich so gesagt, dass sie die Referendare gerne übernehmen und auch schon bei der Auswahl der Wahlstation darauf achten, wer später mal interessant sein könnte.
Viele Grüße,
Flocke
Bei mir ist es jetzt so, dass ich nächsten Monat als Volljuristin dort anfangen werde, wo ich die Station gemacht habe. Man sollte das wirklich nicht unterschätzen, gerade Kanzleien und Unternehmen sehen die Wahlstation oft als Möglichkeit, geeignete Arbeitnehmer kennenzulernen.
Ich war bei einem Unternehmen und mir wurde das auch ganz deutlich so gesagt, dass sie die Referendare gerne übernehmen und auch schon bei der Auswahl der Wahlstation darauf achten, wer später mal interessant sein könnte.
Viele Grüße,
Flocke