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  5. Bevorzugung Arbeitszeugnis höherer Dienst zu gehobenen Dienst
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Bevorzugung Arbeitszeugnis höherer Dienst zu gehobenen Dienst
Gasttt_
Unregistered
 
#1
22.02.2022, 17:37
Liebe Forumsmitglieder,

Ich bin gerade ein bisschen verzweifelt. Ich bewerbe mich schon seit August letzten Jahres für den öffentlichen Dienst und Staatsdienst.
Heute habe ich wieder eine Absage bekommen. Man hat mir diesmal mitgeteilt, dass man an mir interessiert war, aber sich gegen mich entschieden hat, weil ich bisher nur im gehobenen Dienst gearbeitet und entsprechend auch nur ein Arbeitszeugnis für den gehobenen Dienst habe.
Bewerber mit einem Arbeitszeugnis für den höheren Dienst müsse man bei gleicher oder nicht deutlich schlechteren Eignung bevorzugen. Man hat mir auch mitgeteilt, dass ich dieses Problem auch bei künftigen Bewerbungen jedenfalls im öffentlichen Dienst haben werde. Zuvor hatte man mir gesagt, dass auch Berufsanfänger willkommen sind.

Ist die Aussage so richtig? Mir ist klar, das das Kriterium zu berücksichtigen ist. Aber ist das Kriterium derart gewichtig, dass man es nur schwer ausgleichen kann? Ich mache mir Sorgen, dass ich mir durch die Annahme einer Stelle im gehobenen Dienst die Zukunft versaut habe. Insofern ist der Beitrag als Warnung auch für andere interessant.

Zu meiner Person so weit von Interesse:
1.Staatsexamen mit Schwerpunkt 9,x Punkte ohne Schwerpunkt 8,x Punkte
2. Staatsexamen 8,1 Punkte

Referendarzeugnisse vollbefriedigend, eins gut (Gericht)
Arbeitszeugnis sehr gut

Vielen Dank für euer Feedback.
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Gast326
Unregistered
 
#2
22.02.2022, 18:36
Ist so pauschal nicht richtig. Es kommt darauf an, welche weiteren Kriterien (Noten, Berufserfahrung etc) wie gewichtet werden. Wenn Berufserfahrung ein großes Gewicht hat, stechen dich andere mit entsprechenden Zeugnissen natürlich eher aus. Aber auch das nicht zwingend.

Denn völlig richtig verweist du auf Berufsanfänger oder Bewerber aus der freien Wirtschaft, die alle keine Zeugnisse aus dem hD haben können.
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Gast
Unregistered
 
#3
22.02.2022, 18:53
Ja seltsam. Das war also eine Stelle, die (auch) intern ausgeschrieben war für den hD?

Also wenn auch externe Berufsanfänger in die Ausschreibung mit einbezogen worden sind, verstehe ich die Ausführungen nicht, da diese - wie der Vorposter schon angemerkt hat- ja überhaupt gar kein Zeugnis aufweisen können Ferner verstehe ich diese Haltung schon vor dem Hintergrund deiner Noten überhaupt nicht. Zusätzlich hast du auch noch gute Stationszeugnisse, wohl dann auch in der Verwaltung. 

Seltsam....ist das denn eine extrem begehrte direkte Verbeamtungsstelle mit Einstieg A14 oder was?
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Gasttt_
Unregistered
 
#4
22.02.2022, 19:01
Die Stelle ist eine E 13 Stelle  und war extern ausgeschrieben. Ich bin nur "zufällig" schon im öffentlichen Dienst, aber nicht bei diesem Arbeitgeber. Ich war ein bisschen Entsetzt, weil er meinte, dass ich gut ins Team passen würde und er sich ohne die Anstellung im gehobenen Dienst wohl  für mich entschieden hätte. In der Verwaltungsstation hatte ich 13 Punkte. Die Stelle ist in einer begehrten Großstadt.
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Gast
Unregistered
 
#5
22.02.2022, 19:05
Vielleicht einfach Pech, weil der Traumkandidat dich ausgestochen hat? Mit den Noten kommst du bestimmt bald im öD unter!  Prost
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Egal
Posting Freak
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Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
22.02.2022, 19:10
Ich kenne das aus etwas anderer Sicht. Wollte mich damals mit a im 2. StEx auf eine für Juristen ausgeschriebene Stelle im ÖD bewerben, also für Leute nach dem 1. Staatsexamen.
Ohne 2. Staatsexamen hätte man mich genommen, mit dem 2. schlechten aber nicht.
Als ich auf diesen Widerspruch hinwies, wurde mir gesagt, das sei so. Volljuristen hätten pauschal mindestens 2xb haben müssen, egal auf was für eine Stelle sie sich bewerben.
Absurd, aber letztlich war es ganz gut, dass ich dort nicht angefangen habe.
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Gast
Unregistered
 
#7
22.02.2022, 19:19
(22.02.2022, 19:01)Gasttt_ schrieb:  Die Stelle ist eine E 13 Stelle  und war extern ausgeschrieben. Ich bin nur "zufällig" schon im öffentlichen Dienst, aber nicht bei diesem Arbeitgeber. Ich war ein bisschen Entsetzt, weil er meinte, dass ich gut ins Team passen würde und er sich ohne die Anstellung im gehobenen Dienst wohl  für mich entschieden hätte. In der Verwaltungsstation hatte ich 13 Punkte. Die Stelle ist in einer begehrten Großstadt.

E 13...kommunalverwaltung...deine Noten...was ist denn da falsch gelaufen? Konkurrierst du nzr mit BLS Absolventen?
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Gasttt_
Unregistered
 
#8
22.02.2022, 19:35
Vielen Dank für eure aufmunternde Worte!  Smile


Vielleicht ist mein Fall auch speziell, weil ich vorher auch noch in keiner Anwaltskanzlei gearbeitet habe.
In meiner Stadt gibt es tatsächlich sehr viele gute Juristen.
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Gast326
Unregistered
 
#9
22.02.2022, 20:10
(22.02.2022, 19:10)Egal schrieb:  Ich kenne das aus etwas anderer Sicht. Wollte mich damals mit a im 2. StEx auf eine für Juristen ausgeschriebene Stelle im ÖD bewerben, also für Leute nach dem 1. Staatsexamen.
Ohne 2. Staatsexamen hätte man mich genommen, mit dem 2. schlechten aber nicht.
Als ich auf diesen Widerspruch hinwies, wurde mir gesagt, das sei so. Volljuristen hätten pauschal mindestens 2xb haben müssen, egal auf was für eine Stelle sie sich bewerben.
Absurd, aber letztlich war es ganz gut, dass ich dort nicht angefangen habe.

Wobei es das auch bei der Einstellung von Sachbearbeitern gibt. Manche Behörden nehmen nur Leute mit Bachelor, aber nicht mit Master. Der Unterschied ist allerdings, dass es bei diesen Beispielen um eine Überqualifizierung beim Zugang zum gehobenen Dienst geht. Also Master statt Bachelor bzw 2. StEx statt 1. StEx.

Der TE ist für den höheren Dienst aber nicht überqualifiziert, sondern erfüllt mit 2 Staatsexamen ganz normal diese zwingenden Voraussetzungen. Vielmehr hat man ihm gesagt, dass er bei den weiteren Auswahlaspekten (Noten, Erfahrung) hinter Mitbewerbern zurückgeblieben ist, die hD-Berufserfahrung nachweisen können. Das ist nachvollziehbar, bedeutet aber keinesfalls, dass er generell mit seiner gD-Berufserfahrung keine Chance hätte. Sie bringt ihm einfach nicht so viel, aber immer noch mehr, als gar keine Berufserfahrung.

Ich vermute, es gab einen anderen Kandidaten der Herzen, den man genommen hat, mit der Folge, dass man dem TE einfach irgendwas erzählen musste.
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Gast
Unregistered
 
#10
22.02.2022, 20:55
Mancherorts ist es einfach so, dass man sobald im gD gearbeitet wurde in eine Schublade gesteckt wird. Dann ist es schwer, in den hD zu wechseln. Das ist aber von Behörde zu Behörde ganz verschieden, sodass es bestimmt noch andere Möglichkeiten geben wird. 

Btw ist die Voraussetzung um in den höheren Dienst zu kommen nicht das 2. Examen, sondern es genügt bereits das 1. als Masteräquivalent. Deshalb kann es tatsächlich sein, dass man mit einem ersten Examen eher genommen wird, als mit einem zweiten (nicht so guten) Examen.
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