15.02.2022, 22:29
Ich bin seit einer Weile in der Innenverwaltung BaWü tätig und eigentlich ganz zufrieden. Ggf. möchte ich mich jedoch bei der Justiz bewerben. Im Falle einer Zusage bei der Justiz - Bedarf es einer Zustimmung des Dienstherrn/Personalrats der Verwaltung (was den Wechsel von dem Einvernehmen der Verwaltung abhängig macht)? Oder wäre ein Wechsel unkompliziert möglich?
Ich freue mich über Erfahrungswerte
Ich freue mich über Erfahrungswerte

Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
16.02.2022, 08:18
An sich kann das IM Dich nicht hindern, Du könntest ja sogar Deine Entlassung beantragen und dich beim JuM neu bewerben.
Da das aber riskant ist und Du aufs Wohlwollen aller angewiesen bist, ggf. auch erstmal eine Abordnung in Betracht kommt, rede vorher mit Deinem Personalreferenten. Das JuM würde ihn vermutlich sowieso fragen, und Du solltest niemanden verärgern.
Ich bin mehrmals hin- und hergewechselt, das geht also definitiv, besonders unkompliziert natürlich dann, wenn jemand Dich unbedingt haben will und sich daher kümmert.
Da das aber riskant ist und Du aufs Wohlwollen aller angewiesen bist, ggf. auch erstmal eine Abordnung in Betracht kommt, rede vorher mit Deinem Personalreferenten. Das JuM würde ihn vermutlich sowieso fragen, und Du solltest niemanden verärgern.
Ich bin mehrmals hin- und hergewechselt, das geht also definitiv, besonders unkompliziert natürlich dann, wenn jemand Dich unbedingt haben will und sich daher kümmert.
16.02.2022, 11:11
(16.02.2022, 08:18)Praktiker schrieb: An sich kann das IM Dich nicht hindern, Du könntest ja sogar Deine Entlassung beantragen und dich beim JuM neu bewerben.
Da das aber riskant ist und Du aufs Wohlwollen aller angewiesen bist, ggf. auch erstmal eine Abordnung in Betracht kommt, rede vorher mit Deinem Personalreferenten. Das JuM würde ihn vermutlich sowieso fragen, und Du solltest niemanden verärgern.
Ich bin mehrmals hin- und hergewechselt, das geht also definitiv, besonders unkompliziert natürlich dann, wenn jemand Dich unbedingt haben will und sich daher kümmert.
Vielen Dank für deine Antwort!
Aber wäre es nicht sinnvoll, sich ersteinmal ganz normal beim JuM zu bewerben mit Bitte um Diskretion um herauszufinden, ob man überhaupt genommen wird (meine Noten sind eher ein Grenzfall). Und soweit es zu einer Einstellungszusage kommt, sodann den Personalreferenten zu informieren?
16.02.2022, 17:04
Wenn's trotzdem rauskommt, könnte halt jemand verärgert sein. Schwer zu sagen...
23.03.2022, 14:51
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die dieser hier sehr ähnlich ist.
Ich habe mich sowohl bei der Justiz als auch der Verwaltung in NRW beworben. Weil ich knapp unter 9 Punkten hab, sagte man mir bei der Justiz, dass es einige Monate dauern wird, ich aber früher oder später eingeladen werden.
Ich möchte unbedingt Richter werden. Noch lieber möchte ich nicht arbeitslos sein und meine Miete bezahlen! :D
Deshalb bin ich auch der Einladung zum AC der Verwaltung (Innenministerium NRW) gefolgt und beginne dort im Sommer. Ich freue mich darauf, hoffe aber insgeheim, noch Richter werden zu können.
Nun stellt sich folgendes Problem: Es ist möglich, dass ich in den ersten 6 Monaten meiner Tätigkeit in der Verwaltung zum AC der Justiz eingeladen werde und dort möchte ich natürlich hingehen. Allerdings darf ich in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub nehmen. Ich halte es auch für falsch, den Dienstherrn/Vorgesetzten zu informieren, weil ich glauben würde, dann "unten durch" zu sein, wenn es in der Justiz nichts wird. Mit einer Krankmeldung möchte ich garnicht erst anfangen...
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation? Ist es evtl doch besser, offen zu sein, wenn man zu einem anderen AC geht? Ich habe mir schon so den Kopf zerbrochen, dass ich sogar schon in Betracht gezogen habe, den Job in der Verwaltung abzusagen (was ich natürlich nicht tun werde!). Vielen Dank!
ich habe eine Frage, die dieser hier sehr ähnlich ist.
Ich habe mich sowohl bei der Justiz als auch der Verwaltung in NRW beworben. Weil ich knapp unter 9 Punkten hab, sagte man mir bei der Justiz, dass es einige Monate dauern wird, ich aber früher oder später eingeladen werden.
Ich möchte unbedingt Richter werden. Noch lieber möchte ich nicht arbeitslos sein und meine Miete bezahlen! :D
Deshalb bin ich auch der Einladung zum AC der Verwaltung (Innenministerium NRW) gefolgt und beginne dort im Sommer. Ich freue mich darauf, hoffe aber insgeheim, noch Richter werden zu können.
Nun stellt sich folgendes Problem: Es ist möglich, dass ich in den ersten 6 Monaten meiner Tätigkeit in der Verwaltung zum AC der Justiz eingeladen werde und dort möchte ich natürlich hingehen. Allerdings darf ich in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub nehmen. Ich halte es auch für falsch, den Dienstherrn/Vorgesetzten zu informieren, weil ich glauben würde, dann "unten durch" zu sein, wenn es in der Justiz nichts wird. Mit einer Krankmeldung möchte ich garnicht erst anfangen...
Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation? Ist es evtl doch besser, offen zu sein, wenn man zu einem anderen AC geht? Ich habe mir schon so den Kopf zerbrochen, dass ich sogar schon in Betracht gezogen habe, den Job in der Verwaltung abzusagen (was ich natürlich nicht tun werde!). Vielen Dank!
23.03.2022, 15:36
Da es nur um einen Tag geht und nicht um zwei Wochen Urlaub sollte es kein Problem sein aus „persönlichen Gründen“ einen Tag frei zu kriegen. Geht womöglich sogar schon mit Überstunden Ausgleich.
23.03.2022, 15:44
(15.02.2022, 22:29)Gast_123 schrieb: Ich bin seit einer Weile in der Innenverwaltung BaWü tätig und eigentlich ganz zufrieden. Ggf. möchte ich mich jedoch bei der Justiz bewerben. Im Falle einer Zusage bei der Justiz - Bedarf es einer Zustimmung des Dienstherrn/Personalrats der Verwaltung (was den Wechsel von dem Einvernehmen der Verwaltung abhängig macht)? Oder wäre ein Wechsel unkompliziert möglich?
Ich freue mich über Erfahrungswerte
Also würde mir den Wechsel überlegen, aber soweit zur off topic.
Guck mal ins DRiG (14?) , aus der Verwaltung wirst du zunächst versetzt, du wirst Richter Kraft Auftrags, hat den Vorteil, dass du bei Nichtbewährung als Richter wieder in die Verwaltung verwechselst bzw wechseln kannst und direkt (vom Titel) "Richter/in am" bist. Insbesondere die Rückwechseloption wäre mir auch einen kleinen Konflikt /Wartezeit mit dem aktuellen Dienstherr wert.
Ansonsten kenne ich nur eine Person die aus der Verwaltung in die Justiz (und zurück) gewechselt ist, die Freigabe aus der Verwaltung war völlig unproblematisch. War allerdings schon auf Lebenszeit, was - glaube ich - die Voraussetzung für obriges ist.
23.03.2022, 15:56
(23.03.2022, 15:36)42stimmtimmer schrieb: Da es nur um einen Tag geht und nicht um zwei Wochen Urlaub sollte es kein Problem sein aus „persönlichen Gründen“ einen Tag frei zu kriegen. Geht womöglich sogar schon mit Überstunden Ausgleich.
Danke, meinst du, es fragt keiner nach oder sollte man dann schon eine "Ausrede" parat haben? Ich bin mit dem Umgang in der Verwaltung einfach nicht vertraut
23.03.2022, 17:33
Ich könnte mir vorstellen dass das von deinem Vorgesetzten und deinem Verhalten insgesamt abhängig ist. Ich käme nicht auf die Idee bei meinen Mitarbeitern nachzufragen warum die einen Tag frei brauchen. Solange das Verhalten sonst tadellos und motiviert ist spricht ja nichts dagegen. Schwierig wäre nur wenn an dem Tag irgendein wichtiger beruflicher Termin anstünde.
24.03.2022, 15:14
(23.03.2022, 15:56)Gast schrieb:(23.03.2022, 15:36)42stimmtimmer schrieb: Da es nur um einen Tag geht und nicht um zwei Wochen Urlaub sollte es kein Problem sein aus „persönlichen Gründen“ einen Tag frei zu kriegen. Geht womöglich sogar schon mit Überstunden Ausgleich.
Danke, meinst du, es fragt keiner nach oder sollte man dann schon eine "Ausrede" parat haben? Ich bin mit dem Umgang in der Verwaltung einfach nicht vertraut
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es hier kein Problem ist auch vor den 6 Monaten Urlaub zu nehmen. Das geht ganz unkompliziert und da fragt auch niemand nach.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit einen Tag aus den Überstunden zu nehmen, das geht auch gesetzlich schon vor den 6 Monaten. Aber aus der Praxis kann ich dir sagen, dass hier keiner auf die 6 Monate Urlaubssperre achtet.