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CoronaVO 2020
Jurist123
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 21
Registriert seit: Nov 2021
#1
31.01.2022, 12:59
Hallo zusammen,

Ich soll eine Stellungnahme abgeben. Konkret geht es um eine Owig Sache u einem Verstoß gegen Paragraph 1 absatz 1 Satz 1 CoKoBeV ivm  73 Nr 24 ist.

Nun geht es um den Begriff des öffentlichen Raumes. Gibt es hierzu eine bestimmte Definition ? 

Ist ein Immobilienbüro dass für Besucher zu dem Zeitpunkt geschlossen war als öffentlich anzusehen ? 

Üner Anregungen und Tipps wäre ich dankbar!!
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