25.10.2018, 13:16
Hey Leute, ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit der Frage und würde einfach gerne mal wissen, ob ihr das erste oder zweites examen schwieriger fandet. Ich bin einfach nur neugierig und würde mich freuen, wenn viel antworten würden.
Lg
Lg
25.10.2018, 14:02
„Schwieriger“ ist für mich das falsche Wort. Es ist für mich viel mehr maßgeblich, was einem mehr liegt und ob man eher der wissenschaftliche Typ ist oder eher der Rechtspraktiker. Das zweite Examen geht ja schon viel mehr in Richtung Praxis. Mir lag das zweite Examen jedenfalls viel mehr. Das erste war mir zu sehr auf zwanghafte Theorienstreits ausgelegt. Das heißt aber eben nicht, dass das zweite Examen „einfacher“ war.
25.10.2018, 14:10
Im Nachhinein fand ich das erste Examen schwieriger, weil mir die praktischen Aufgabenstellungen aus dem zweiten einfach besser liegen. Materiell waren beide anspruchsvoll, im zweiten wurde aber weit weniger auswendig gelerntes Standardwissen abgefragt (u.a. natürlich keine Meinungsstreits). Im zweiten war ich persönlich auch routinierter, weil man die Klausuren zumindest in ähnlicher Form jede Woche in der AG gemacht hat (bei uns wurden allerdings auch viele neue Klausuren besprochen).
Die mündliche Prüfung habe ich als schwieriger empfunden, war sie aber glaube ich gar nicht, der Druck war nur um einiges höher, weil ich immer im Hinterkopf hatte, dass dieser Tag (fast) alleine über meine gesamte restliche Karriere entscheiden kann.
Die mündliche Prüfung habe ich als schwieriger empfunden, war sie aber glaube ich gar nicht, der Druck war nur um einiges höher, weil ich immer im Hinterkopf hatte, dass dieser Tag (fast) alleine über meine gesamte restliche Karriere entscheiden kann.
25.10.2018, 14:59
Für mich persönlich war ganz eindeutig das zweite schwerer.
Beim ersten Examen musste man nichts auswenidg lernen bis auf die ein oder andere Definition. Es kam schlicht auf Systemverständnis und gute eigene Argumentation an.
Im zweiten hatte ich dass Gefühl, man wird für selbstständiges Denken bestraft. Zudem der immens höhere Zeitdruck, die härteren Korrekturen und das Kennen müssen der Meinung des BGH. Ganz zu schweigen vom hirnverbrannten Auswendiglernen von hundert verschiedenen Formalien, was Aufbau, Anordnung und Formulierungen für hundert verschiedene Klausurtypen betrifft.
Das hat mit der der Realität in der Praxis alles nicht viel zu tun. Eher mit der einer Therorie von Praxis, die später kein Mensch mehr braucht.
Und wenn man schon im 1. Examen Zeitdruck beim Schreiben einer Strafrechtsklausur verspürt hat, frage ich mich, wie man im 2. Examen dort eine passable Leistung in 5 Stunden abliefern soll.
Beim ersten Examen musste man nichts auswenidg lernen bis auf die ein oder andere Definition. Es kam schlicht auf Systemverständnis und gute eigene Argumentation an.
Im zweiten hatte ich dass Gefühl, man wird für selbstständiges Denken bestraft. Zudem der immens höhere Zeitdruck, die härteren Korrekturen und das Kennen müssen der Meinung des BGH. Ganz zu schweigen vom hirnverbrannten Auswendiglernen von hundert verschiedenen Formalien, was Aufbau, Anordnung und Formulierungen für hundert verschiedene Klausurtypen betrifft.
Das hat mit der der Realität in der Praxis alles nicht viel zu tun. Eher mit der einer Therorie von Praxis, die später kein Mensch mehr braucht.
Und wenn man schon im 1. Examen Zeitdruck beim Schreiben einer Strafrechtsklausur verspürt hat, frage ich mich, wie man im 2. Examen dort eine passable Leistung in 5 Stunden abliefern soll.
25.10.2018, 15:07
Mir gefiel das 2. deutlich besser, womit ich nicht sagen möchte, dass es leichter war. Im 1. musste man die ganzen dämlichen Streitigkeiten kennen, da es massiv darauf ankam, diese Stellen zu identifizieren und darzustellen. Das 2. hingegen war nah an der gerichtlichen Praxis, ein Urteil sieht ja nun in weiten Teilen tatsächlich so aus, auch wenn man in der Praxis an der ein oder anderen Stelle eine Abkürzung nehmen kann. Es kam ganz massiv auf die Darstellung und die Argumentation an; wie man sich letztlich entschieden hat, war völlig egal, wobei natürlich das Kennen der BGH Meinung hilft, da man dann näher an der Lösungsskizze ist, was dem Korrektor das Bewerten natürlich erleichtert. Auch hatte ich einfach viel mehr Erfahrung. Die mündliche Prüfung hingegen war im 2. viel schlimmer, was aber ausschließlich an mir selbst lag, da ich mir einen so großen Druck gemacht habe.
25.10.2018, 15:30
(25.10.2018, 14:59)NRWler schrieb: Für mich persönlich war ganz eindeutig das zweite schwerer.Dem schließe ich mich vollumfänglich an. Ich habe im ersten gar nichts auswendig gelernt, keinen einzigen Streit, keine Theorie auch keine Definitionen. Die Basics die man können musste kamen eh so häufig vor, dass man sie irgendwann kannte. Probleme ergeben sich idr von alleine, wenn man die Systematik und den gesetzlichen Normalfall wirklich verstanden hat, fallen einem unregelmäßigkeiten direkt auf und das sind dann die berühmten „Meinungsstreits“. Die kommen ja nicht aus dem luftleeren Raum, sondern ergeben sich aus der Gesetzesanwendung. So bin ich im ersten hervorragend gefahren. Und es hat mir sogar Spaß gemacht dafür zu lernen, weil man immer mehr versteht und anfängt selbstständig juristisch zu denken und eigene Ansichten zu entwickeln.
Beim ersten Examen musste man nichts auswenidg lernen bis auf die ein oder andere Definition. Es kam schlicht auf Systemverständnis und gute eigene Argumentation an.
Im zweiten hatte ich dass Gefühl, man wird für selbstständiges Denken bestraft. Zudem der immens höhere Zeitdruck, die härteren Korrekturen und das Kennen müssen der Meinung des BGH. Ganz zu schweigen vom hirnverbrannten Auswendiglernen von hundert verschiedenen Formalien, was Aufbau, Anordnung und Formulierungen für hundert verschiedene Klausurtypen betrifft.
Das hat mit der der Realität in der Praxis alles nicht viel zu tun. Eher mit der einer Therorie von Praxis, die später kein Mensch mehr braucht.
Und wenn man schon im 1. Examen Zeitdruck beim Schreiben einer Strafrechtsklausur verspürt hat, frage ich mich, wie man im 2. Examen dort eine passable Leistung in 5 Stunden abliefern soll.
Das zweite fand ich einfach nur zum kotzen. Man muss tausend Dinge auswendig lernen, die keinerlei Systemrelevanz haben und sich nicht logisch erschließen lassen. Allein die ganzen Formalia für die Klagen waren für mich der Horror, irgendwas habe ich immer vergessen weil es einfach juristisch irrelevant ist ob da jetzt arabisch oder römisch nummeriert wird, wo das Aktenzeichen steht oder wo und auf welcher Seite man nen Einschub macht. Sterbenslangweilig und völlig unnötig - die systematische Anwendung der Schadensersatzvorschriften zB werde ich niemals verlernen. Alle Formalia habe ich eine Woche nach den Klausuren vergessen und werde sie nie wieder brauchen. Und es ist auch ein Witz das Praktikerexamen zu nennen, kein Mensch arbeitet so. Wenn man ein Praktikerexamen möchte, dann soll man die Menschen mit Computer, beck online und google arbeiten lassen. Aber das würde ja Aufwand bedeuten sich geeignete Fälle auszudenken, die nicht das Auskotzen von auswendiggelerntem Formkram abfragen.
Ich rede mich aber schon wieder in Rage. Fazit ist: ich fand das zweite nicht nur schwerer sondern frustrierender, zeitweise machte es mich richtig wütend zu lernen, wenn man zB irgendwelche Formulierungen reingeknüppelt hat. Ich habe richtig gefühlt wie meine Lebenszeit in den Mülleimer wandert. Meinetwegen kann das Ref - wie in allen anderen Ländern auch - ersatzlos gestrichen werden. Auf meinen Job war ich nach dem ersten Examen exakt genau so gut vorbereitet wie nach dem ersten. Das einzige was ich im Ref gelernt habe, ist wie man Klausuren löst. Einzig bei den Zweckmäßigkeitserwägungen in den Anwaltsklausuren habe ich etwas praktisches mitgenommen. Den Rest lernt man on the job, wie eben Juristen in Frankreich oder Spanien das auch tun - und dafür muss man nicht zwei Lebensjahren für nen Hungerlohn verschwenden.
25.10.2018, 16:30
Interessant wie unterschiedlich man das sehen kann. Ich fand die paar Formalien eher „Pille-Palle“ und leicht zu verstehen. Habe das eher als zweckmäßig betrachtet.
Eine Art von Auswendiglernerei hab ich im zweiten fast gar nicht empfunden. Insbesondere materiell ist die Arbeit mit den Kommentaren stark an die Praxis angelehnt, während in im Ersten darauf angewiesen ist, wirklich jeden Unsinn irgendwie im Kopf gespeichert zu haben.
Eine Art von Auswendiglernerei hab ich im zweiten fast gar nicht empfunden. Insbesondere materiell ist die Arbeit mit den Kommentaren stark an die Praxis angelehnt, während in im Ersten darauf angewiesen ist, wirklich jeden Unsinn irgendwie im Kopf gespeichert zu haben.
25.10.2018, 16:38
Aber was gibt es denn da zu verstehen? Davon ist nichts logisch, es gibt keinen Grund warum die Formalia so sind wie sie sind, außer, dass es sich irgendwann so ergeben hat. Mir wurde in Probeklausuren als falsch angestrichen, dass das Az auf der falschen Seite stand (!).
Teilweise wurden auch Formulierungen, die den gleichen Inhalt hatten wie die Vorgaben angestrichen, weil der Wortlaut nicht gleich war. Sowas bringt mich auf die Palme, ich habe Auswendiglernen aber schon immer gehasst und deswegen das erste Examen geliebt. Da ging alles mit Verständnis und was nicht durch Verständnis ging ist mE auch nicht wichtig.
Die Arbeit mit den Kommentaren war mE auch null praktisch, kein Mensch benutzt den Thomas/Putzo. Was aber alle benutzen sind Formularhandbücher, die man natürlich nicht nutzen darf weil...ja wer weiß, dann müsste man ja nicht sinnlos auswendiglernen.
Teilweise wurden auch Formulierungen, die den gleichen Inhalt hatten wie die Vorgaben angestrichen, weil der Wortlaut nicht gleich war. Sowas bringt mich auf die Palme, ich habe Auswendiglernen aber schon immer gehasst und deswegen das erste Examen geliebt. Da ging alles mit Verständnis und was nicht durch Verständnis ging ist mE auch nicht wichtig.
Die Arbeit mit den Kommentaren war mE auch null praktisch, kein Mensch benutzt den Thomas/Putzo. Was aber alle benutzen sind Formularhandbücher, die man natürlich nicht nutzen darf weil...ja wer weiß, dann müsste man ja nicht sinnlos auswendiglernen.
25.10.2018, 16:56
Habe ich auch noch nie gehört, dass jemand damit so große Probleme hat. 3-4 mal angesehen und dann reicht mir das. Vielleicht ist dein Gedächtnis da nicht so gut.
25.10.2018, 17:20
Bitte auch Probeklausuren nicht mit dem Examen vergleichen. Gerade in AG-Klausuren wird man vermehrt auf solche Fehler hingewiesen. Man muss da auch zwischen absolut verzeihlichen und groben Fehlern unterscheiden.
Niemand fällt wegen leichten Formfehlern durch eine Examensklausur oder erhält grobe Punktabzüge. Praktiker als Korrektoren im zweiten Examen werden den Teil auch weniger interessant finden.
Niemand fällt wegen leichten Formfehlern durch eine Examensklausur oder erhält grobe Punktabzüge. Praktiker als Korrektoren im zweiten Examen werden den Teil auch weniger interessant finden.