25.10.2018, 11:45
Servus Leute,
ich werde zum 1.12.2018 als angestellter Rechtsanwalt in einer GK anfangen zu arbeiten. Ich habe die Zulassung bereits beantragt und habe jetzt eine Frage zur Rentenversicherung. Vor der Zulassung zieht sich doch der Rentenbeitrag vom Brutto-Einkommen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Wenn ich die Zulassung erhalte , muss ich ja beim Versorgungswerk der RA Mitglied sein. Meine Frage ist jetzt macht das einen Unterschied in der Höhe der Rentenbeiträge d.h das mein Nettolohn gleich bleibt oder sind die Beiträge beim Versorgungswerk höher? Nach meiner Recherche ist der Regelsatz beim Versorgungswerk genauso hoch wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung d.h es ändert sich nichts am Netto Einkommen?
ich werde zum 1.12.2018 als angestellter Rechtsanwalt in einer GK anfangen zu arbeiten. Ich habe die Zulassung bereits beantragt und habe jetzt eine Frage zur Rentenversicherung. Vor der Zulassung zieht sich doch der Rentenbeitrag vom Brutto-Einkommen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Wenn ich die Zulassung erhalte , muss ich ja beim Versorgungswerk der RA Mitglied sein. Meine Frage ist jetzt macht das einen Unterschied in der Höhe der Rentenbeiträge d.h das mein Nettolohn gleich bleibt oder sind die Beiträge beim Versorgungswerk höher? Nach meiner Recherche ist der Regelsatz beim Versorgungswerk genauso hoch wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung d.h es ändert sich nichts am Netto Einkommen?
25.10.2018, 13:14
Als Anwalt in der GK sollte man erwarten dürfen, dass man eine Satzung lesen & verstehen kann...
28.11.2018, 14:47
(25.10.2018, 13:14)SenAss schrieb: Als Anwalt in der GK sollte man erwarten dürfen, dass man eine Satzung lesen & verstehen kann...
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Sie prahlen mit ihrem VB und, dass sie den Weg in die GK schaffen, den vielen anderen versperrt bleibt, sind dann aber nicht in der Lage, zu recherchieren, um sich die simpelsten Fragen selbst zu beantworten. Tolle Elite-Juristen