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  5. Unterlagen vom 1. Staatsexamen noch verwendbar?
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Unterlagen vom 1. Staatsexamen noch verwendbar?
Sookie
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2018
#1
22.10.2018, 22:41
Hallo Leute,

ich bin inzwischen im Referendariat angekommen und spiele mit dem Gedanken meine ganzen Rep-Unterlagen vom 1. Staatsexamen herzugeben. 

Muss ich damit rechnen, dass ich diese Unterlagen später einmal im Laufe des Refs doch noch gebrauchen könnte, sodass ich sie lieber behalten sollte?

Was habt ihr da so für Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße 
Sookie
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Gast
Unregistered
 
#2
22.10.2018, 23:16
Ich hatte eine längere Pause nach dem ersten (Diss), mir waren die Unterlagen recht hilfreich um mal wieder reinzukommen. Wenn du keine größere Pause hattest wirst du sie aber wohl nicht brauchen.
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GPA Hamburg
Unregistered
 
#3
23.10.2018, 17:06
Ich habe meine Unterlagen aus dem ersten nicht mehr benötigt. Die Klausuren im Assessorexamen brauchen ja häufig nicht die Theoriefülle wie man sie sich im ersten reinprügeln musste.
Hatte aber zugegeben solide Kenntnisse aus dem Studium und verhältnismäßig wenig blinde Flecken...

Lücken habe ich lieber mit den Kommentaren und anhand der Rechtsprechung nachgearbeitet - das kann ich sehr empfehlen, weil es mir in den Klausuren extrem geholfen hat.
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Gast
Unregistered
 
#4
29.01.2019, 22:56
Ich finde die Unterlagen vom 1. noch sehr gut, weil man sie - beim gründlichen Vorbereiten - gut kennt und das Wiederholen damit viel schneller geht.  Was sicherlich nicht schadet, ist zuerst in den einschlägigen Skripten für das 2. mal zu schauen, wo den typische Schwerpunkte sind. Aber das Handwerkszeug und soliders SchadensRecht, Deliktsrecht, BGB AT etc.  kann man damit noch sehr gut wiederholen und dann ergänzen mit Sachen für das 2.
Nur die Sachen vom ersten sind zu wenig, klar. Auch für das materielle.

Ich hatte ne längere Pause, Diss, hatte für das erste gründlich gelernt, und war total froh, die Sachen noch behalten zu haben. Hab sie punktuell verwendet. K... war dafür zu knapp.
Im Kern wird doch materielles Recht geprüft. Das vergisst man manchmal bei der Fülle der Formalien etc.
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