18.10.2018, 14:49
Hallo,
ich beabsichtige in die Notenverbesserung in NRW zu gehen. Gerne würde ich in dem mir zuletzt möglichen Termin die Klausuren schreiben. Ich bin mir allerdings nicht sicher, in welchem Monat ich spätestens schreiben muss. Habe auch schon bereits mehrfach versucht beim LJPA nachzufragen, aber telefonisch kann ich keinen erreichen und meine Mail wurde nicht beantwortet. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
Meine mündliche Prüfung hatte ich Ende September 2018. Meinen Bescheid mit dem Zeugnis habe ich aber erst Anfang Oktober bekommen (Datum innerhalb des Bescheides ist aber noch der 27.09.2018).
Auf der Internetseite des LJPA steht: "Der Antrag für den Verbesserungsversuch ist innerhalb einer dreimonatigen Ausschlussfrist zu stellen, die mit Bekanntgabe des Prüfungsbescheides über das Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung zu laufen beginnt."
Wird die Frist jetzt bei mir ab September oder ab Oktober berechnet?
Bei abstellen auf September wäre mein letztmöglicher Klausurtermin - so wie ich die weiteren Angaben auf der Internetseite des LJPA verstehe - Februar 2019 und bei Oktober März 2019.
Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar!
ich beabsichtige in die Notenverbesserung in NRW zu gehen. Gerne würde ich in dem mir zuletzt möglichen Termin die Klausuren schreiben. Ich bin mir allerdings nicht sicher, in welchem Monat ich spätestens schreiben muss. Habe auch schon bereits mehrfach versucht beim LJPA nachzufragen, aber telefonisch kann ich keinen erreichen und meine Mail wurde nicht beantwortet. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
Meine mündliche Prüfung hatte ich Ende September 2018. Meinen Bescheid mit dem Zeugnis habe ich aber erst Anfang Oktober bekommen (Datum innerhalb des Bescheides ist aber noch der 27.09.2018).
Auf der Internetseite des LJPA steht: "Der Antrag für den Verbesserungsversuch ist innerhalb einer dreimonatigen Ausschlussfrist zu stellen, die mit Bekanntgabe des Prüfungsbescheides über das Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung zu laufen beginnt."
Wird die Frist jetzt bei mir ab September oder ab Oktober berechnet?
Bei abstellen auf September wäre mein letztmöglicher Klausurtermin - so wie ich die weiteren Angaben auf der Internetseite des LJPA verstehe - Februar 2019 und bei Oktober März 2019.
Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar!
18.10.2018, 15:06
Auf der Seite des LJPA steht ein sehr ausführliches Rechenbeispiel.
"Nach Gestattung des Notenverbesserungsversuchs erfolgt eine Ladung zum Klausurentermin. Wird der Antrag zum Ende der Dreimonatsfrist nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung gestellt, erfolgt von Amts wegen eine Ladung zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten immer zum übernächsten Monat. Dies ist in der Regel auch der späteste Klausurentermin. Eine Wahlmöglichkeit besteht in diesem Fall nicht. (Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang zum Ende der Dreimonatsfrist am 05.05., Klausurmonat Juli).
Der Antrag kann aber auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden. In diesem Fall besteht eine Wahlmöglichkeit und es ist in dem Antrag anzugeben, in welchem Monat in der Zeitspanne vom Eingang des Antrages bis zum o.g. spätesten Klausurentermin die Klausuren geschrieben werden sollen (Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang am 05.03., mit der Möglichkeit, den Klausurentermin zwischen April und Juli frei wählen zu können). Nach der Gestattung des Notenverbesserungsversuchs ist eine nachträgliche Wahl und Änderung des Klausurenmonats nicht mehr möglich."
Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei dir (Tag der Mündlichen) = 27.09.2018
Ablauf der Dreimonatsfrist: 27.12.2018
Spätester Klausurtermin: Februar 2019
Übrigens kann man denen auch ganz nett eine Email schreiben, die antworten sogar ;)
"Nach Gestattung des Notenverbesserungsversuchs erfolgt eine Ladung zum Klausurentermin. Wird der Antrag zum Ende der Dreimonatsfrist nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung gestellt, erfolgt von Amts wegen eine Ladung zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten immer zum übernächsten Monat. Dies ist in der Regel auch der späteste Klausurentermin. Eine Wahlmöglichkeit besteht in diesem Fall nicht. (Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang zum Ende der Dreimonatsfrist am 05.05., Klausurmonat Juli).
Der Antrag kann aber auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden. In diesem Fall besteht eine Wahlmöglichkeit und es ist in dem Antrag anzugeben, in welchem Monat in der Zeitspanne vom Eingang des Antrages bis zum o.g. spätesten Klausurentermin die Klausuren geschrieben werden sollen (Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang am 05.03., mit der Möglichkeit, den Klausurentermin zwischen April und Juli frei wählen zu können). Nach der Gestattung des Notenverbesserungsversuchs ist eine nachträgliche Wahl und Änderung des Klausurenmonats nicht mehr möglich."
Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei dir (Tag der Mündlichen) = 27.09.2018
Ablauf der Dreimonatsfrist: 27.12.2018
Spätester Klausurtermin: Februar 2019
Übrigens kann man denen auch ganz nett eine Email schreiben, die antworten sogar ;)
08.04.2019, 22:14
Wurde die Sache hier aufgelöst?
In meinem Falle mündliche am 29.03, Bescheid allerdings erst letzte Woche (Anfang April!),
Schreibe ich jetzt im August oder September?
In meinem Falle mündliche am 29.03, Bescheid allerdings erst letzte Woche (Anfang April!),
Schreibe ich jetzt im August oder September?
12.06.2019, 08:13
Da steht "Bekanntgabe", nicht "Bescheid". Eine Bekanntgabe kann, wie allgemein bekannt sein muss, mangels einer ausdrücklich bestimmten anderen Form auch mündlich erfolgen... :angel:
11.12.2019, 13:41
(18.10.2018, 15:06)Gast schrieb: Auf der Seite des LJPA steht ein sehr ausführliches Rechenbeispiel.
"Nach Gestattung des Notenverbesserungsversuchs erfolgt eine Ladung zum Klausurentermin. Wird der Antrag zum Ende der Dreimonatsfrist nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung gestellt, erfolgt von Amts wegen eine Ladung zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten immer zum übernächsten Monat. Dies ist in der Regel auch der späteste Klausurentermin. Eine Wahlmöglichkeit besteht in diesem Fall nicht. (Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang zum Ende der Dreimonatsfrist am 05.05., Klausurmonat Juli).
Der Antrag kann aber auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden. In diesem Fall besteht eine Wahlmöglichkeit und es ist in dem Antrag anzugeben, in welchem Monat in der Zeitspanne vom Eingang des Antrages bis zum o.g. spätesten Klausurentermin die Klausuren geschrieben werden sollen (Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang am 05.03., mit der Möglichkeit, den Klausurentermin zwischen April und Juli frei wählen zu können). Nach der Gestattung des Notenverbesserungsversuchs ist eine nachträgliche Wahl und Änderung des Klausurenmonats nicht mehr möglich."
Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei dir (Tag der Mündlichen) = 27.09.2018
Ablauf der Dreimonatsfrist: 27.12.2018
Spätester Klausurtermin: Februar 2019
Übrigens kann man denen auch ganz nett eine Email schreiben, die antworten sogar ;)
Eine Mail wurde ja scheinbar geschrieben und genau wie bei mir leider nicht beantwortet ? Da würde ich sagen - Glück gehabt ?