13.07.2013, 11:20
Hallo,
wollte mal hören, ob Ihr Erfahrungen damit habt, was die Stammdienststellen in NRW genehmigen.
Würde gerne, um das Semesterticket beizubehalten, ein Zweitstudium aufnehmen. Außerdem würde ich gerne einen 400€ Job fortführen. Ist dies möglich?
Viele Grüße
wollte mal hören, ob Ihr Erfahrungen damit habt, was die Stammdienststellen in NRW genehmigen.
Würde gerne, um das Semesterticket beizubehalten, ein Zweitstudium aufnehmen. Außerdem würde ich gerne einen 400€ Job fortführen. Ist dies möglich?
Viele Grüße
13.07.2013, 15:01
Also ich habe während des Referendariats ein Fortbildungsstudium an der Fernuni Hagen belegt. Das wurde mir ohne Probleme genehmigt. Ich denke, da sollte es mit dem (fiktiven) Zweitstudium, um das Semesterticket zu behalten, auch keine Probleme geben.
Bei dem 400 €-Job bin ich mir aber nicht sicher, wenn es sich nicht um eine ausbildungsfördernde Nebentätigkeit beim Anwalt handelt. Unabhängig davon würde ich einen solchen Job auch nur dann weiter machen, wenn ich das Geld ganz dringend brauche. Denn anderenfalls würde ich die Zeit lieber in das Referendariat investieren!
Bei dem 400 €-Job bin ich mir aber nicht sicher, wenn es sich nicht um eine ausbildungsfördernde Nebentätigkeit beim Anwalt handelt. Unabhängig davon würde ich einen solchen Job auch nur dann weiter machen, wenn ich das Geld ganz dringend brauche. Denn anderenfalls würde ich die Zeit lieber in das Referendariat investieren!
15.07.2013, 03:37
Ich kenne jemanden, dem ein Zweitstudium nicht genehmigt wurde. Begründung war, dass ein ernsthaftes Betreiben eines Zweitstudiums neben dem Referendariat zeitlich nicht möglich sei, ohne die Pflichten als Referendar zu vernachlässigen. War aber auch nicht in NRW.
15.07.2013, 15:40
Das LG Düsseldorf genehmigt das Zweitstudium normalerweise immer. Es empfiehlt sich wohl für einen zulassungsfreien Bachelorstudiegang der lokalen Universität einzuschreiben.
Nichtjuristische Nebentätigkeiten werden genehmigt, wenn du nicht mehr als 8 Stunden pro Woche dort arbeitest.
Für juristische Nebentätigkeiten darfst du 10 h/Woche verbrauchen.
Nichtjuristische Nebentätigkeiten werden genehmigt, wenn du nicht mehr als 8 Stunden pro Woche dort arbeitest.
Für juristische Nebentätigkeiten darfst du 10 h/Woche verbrauchen.
16.07.2013, 08:14
Habt ihr denn auch Erfahrungen damit, ob Nebenjob UND Zweitstudium genehmigt werden? Dass ein Nebenjob generell bis 8 bzw. 10 Std zulässig ist, ist mir bewusst.
17.07.2013, 22:00
Ich glaube ob und in welchem Umfang was genehmigt wird, ist letztlich eine ermessensentscheidung der zuständigen referendarabteilung. Dementsprechend wurde ich mich einfach mal mit deiner zuständigen referendarabteilung in Verbindung setzen und den Fall schildern. Die werden dir sicher sagen können, wie sowas entschieden wird.
22.07.2013, 11:42
Ich kenne am LG Düsseldorf und LG Mönchengladbach Referendare, bei denen Nebenjob und Zweitstudium parallel genehmigt wurden.
09.10.2020, 11:09
Hey, ich wollte das Thema hier mal rauskramen und Fragen wie momentan die Erfahrungen in NRW sind. Ich habe auch einen jur. Nebenjob (10Std/Woche) und will mein Studienplatz (zulassungsfreies Zweitstudium) auf keinen Fall verlieren. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man mich zur Exmatrikulation zwingt?
09.10.2020, 11:14
Hallo!
Das ist nach wie vor kein Problem.
Bin momentan Referendar am OLG DUS und habe sowohl Nebenjob als auch Zweitstudium zwecks Ticket genehmigt bekommen.
LG
Das ist nach wie vor kein Problem.
Bin momentan Referendar am OLG DUS und habe sowohl Nebenjob als auch Zweitstudium zwecks Ticket genehmigt bekommen.
LG
09.10.2020, 11:18
Danke für die Antwort. Wurde da noch was nachgehackt seitens des OLG? Hast du offen gesagt, dass es zwecks Tickets ist? Oder sollte man das lieber nicht direkt äußern?