14.01.2022, 23:46
Im Endeffekt betrifft deine Frage keine Besonderheit der Stufenklage. Es gilt dasselbe, wie bzgl. jeder 0815-Klage. Der Antrag lautet vereinfacht ja nur "wird verurteilt, X € zu zahlen". Auf eine bestimmte AGL stellst du nicht ab. Das musst du übrigens auch nicht im Rahmen der Klagebegründung. Du kannst theoretisch auch nur den reinen Sachverhalt schildern ohne rechtliche Ausführungen und den Rest dem Gericht überlassen.
Ergebnis: Wenn der zugrundeliegende Sachverhalt der gleiche ist, kommt es nicht auf die AGL an.
Ergebnis: Wenn der zugrundeliegende Sachverhalt der gleiche ist, kommt es nicht auf die AGL an.
Nachrichten in diesem Thema
Streitwert Stufenklage - von suavo - 12.01.2022, 19:32
RE: Streitwert Stufenklage - von Gast - 12.01.2022, 22:34
RE: Streitwert Stufenklage - von suavo - 12.01.2022, 22:53
RE: Streitwert Stufenklage - von Gast - 13.01.2022, 23:02
RE: Streitwert Stufenklage - von Gast - 14.01.2022, 23:46