05.05.2019, 10:15
(05.05.2019, 00:11)Susanne schrieb:Du weißt schon, dass die Richter am AG zu 98% allbekannten Kleinkram entscheiden und für die restlichen 2% einfach kurz bei Beck-Online suchen müssen, um entsprechende OLG- und BGH-Urteile zu finden? Dies ist den Examenskandidaten ja gerade verwehrt. Dieses "Im Examen gut = guter Richter, im Examen schlecht = ungeeignet" ist genauso ein Humbug wie die gleiche Situation auf die spätere Arbeit als Rechtsanwalt zu übertragen. Ein Bekannter von mir ist mit zwei Mal 7 P. (einmal hohes Nachkomma, einmal niedriges Nachkomma) am AG Hannover gelandet und macht seinen Job dort sicher besser als viele seiner VB-Kollegen. Und er nimmt sich mitunter auch samstags und sonntags ein paar Stunden Zeit, um vernünftige Urteile hinzubekommen. Aber das dürfte an der Anfangsphase liegen.(04.05.2019, 13:32)löl schrieb:Stimmt.. 5 Stunden hat man am AG tatsächlich nicht für einen Fall. Frag mal Pe§§by wie lange man am AG für einen Fall (vom lesen der Akte, Schriftsätze und Klagen hin und herschicken, mündliche Verhandlung und Urteil schreiben) insgesamt hat. Das sind keine (!!!) 5 Stunden.(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen.
Kruder Vergleich. Wusste nicht, dass die Richter von heute innerhalb von fünf Stunden den Fall lesen, lösen und das Urteil ausformulieren. Natürlich alles, ohne Beck Online und Co zu Hilfe zu nehmen.
Und selbst wenn man die zivilrechtlichen Urteilsklausuren mit neun Punkten geschrieben hat, können Strafrecht und Co einen wieder runterziehen. Ganz zu schweigen vom Glück/Pech mit den mdl Prüfern.
Also "2-3 Fehler in der Klausur = 2-3 Fehler im späteren Urteil" ist ja gelinde gesagt völliger Humbug!
05.05.2019, 10:36
(05.05.2019, 10:15)O.M. schrieb: Du weißt schon, dass die Richter am AG zu 98% allbekannten Kleinkram entscheiden und für die restlichen 2% einfach kurz bei Beck-Online suchen müssen, um entsprechende OLG- und BGH-Urteile zu finden? Dies ist den Examenskandidaten ja gerade verwehrt. Dieses "Im Examen gut = guter Richter, im Examen schlecht = ungeeignet" ist genauso ein Humbug wie die gleiche Situation auf die spätere Arbeit als Rechtsanwalt zu übertragen. Ein Bekannter von mir ist mit zwei Mal 7 P. (einmal hohes Nachkomma, einmal niedriges Nachkomma) am AG Hannover gelandet und macht seinen Job dort sicher besser als viele seiner VB-Kollegen. Und er nimmt sich mitunter auch samstags und sonntags ein paar Stunden Zeit, um vernünftige Urteile hinzubekommen. Aber das dürfte an der Anfangsphase liegen.
Ist das so? Woher nimmst du das? Hast du da eigene Erfahrungen? Woher nimmst du z.B. deine Bewertung über deinen Freund?
Und zudem... auch der "allgemein bekannte Kleinkram" will ja richtig gelöst werden und das in kürzester Zeit (bei Verfahren vor dem Strafrichter etwa 2 h all in all!). Ich behaupte mal, dass wer das nicht sachgerecht in 5 Stunden und mithilfe von Kommentaren hinbekommt, der wird das auch nicht in der Realität schaffen.
98% Standardtfälle beinhalten aber (wenn man denn die Zahl überhaupt gelten lassen will) mehrere hundert Fallkonstellationen, die es auseinanderzuhalten gilt. Fürs Examen werden die gelernt und eben von 4 Punkte Kandidaten nur "ausreichend" bearbeitet.
05.05.2019, 10:40
(05.05.2019, 01:17)Juristenpapa Justus schrieb:(05.05.2019, 00:11)Susanne schrieb:(04.05.2019, 13:32)löl schrieb:Stimmt.. 5 Stunden hat man am AG tatsächlich nicht für einen Fall. Frag mal Pe§§by wie lange man am AG für einen Fall (vom lesen der Akte, Schriftsätze und Klagen hin und herschicken, mündliche Verhandlung und Urteil schreiben) insgesamt hat. Das sind keine (!!!) 5 Stunden. D.h. ein Blick in den Kommentar ist jedenfalls nur kurz möglich (bzw. eben nicht bei jeder Akte).(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen.
Kruder Vergleich. Wusste nicht, dass die Richter von heute innerhalb von fünf Stunden den Fall lesen, lösen und das Urteil ausformulieren. Natürlich alles, ohne Beck Online und Co zu Hilfe zu nehmen.
Und selbst wenn man die zivilrechtlichen Urteilsklausuren mit neun Punkten geschrieben hat, können Strafrecht und Co einen wieder runterziehen. Ganz zu schweigen vom Glück/Pech mit den mdl Prüfern.
Also "2-3 Fehler in der Klausur = 2-3 Fehler im späteren Urteil" ist ja gelinde gesagt völliger Humbug!
Also... sollte es schon ein Top-Jurist sein, der in so kurzer Zeit die Fälle sachgerecht abarbeitet. 4-Punkte Kandidaten werden dass m.A.n. nicht hinbekommen. Und auch mit 6,7 wird es -wenn ich mir den Kommentar erlauben darf- schlecht.
Am Amtsgericht werden übrigens (falls das vergessen wurde) z.B. Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren verhängt. Ich bin nicht sicher wer von euch -sollte er selbst betroffener sein- es in Ordnung finden würde, wenn Studienkollegen von euch, die gerade so die Examina gepackt haben, entscheiden, ob ihr eine Freiheitsstrafe bekommt oder nicht.
Hingegen sind die Noten bei Ärzten völlig irrelevant. Bestanden ist bestanden. Da spricht man dann einem Chirurgen komischerweise nicht die Kompetenz ab, wenn er "gerade so" bestanden hat. Was ja ohnehin schon mit einer großen Arroganz einhergeht. Denn bestandene Staatsexamina werden keinem hintergeworfen, sowohl bei Ärzten als auch bei Juristen nicht.
Aber Juristen hingegen machen diesen "Klassenkampf" unter sich mit und bilden sich ein, sonst was zu sein und machen sich gegenseitig fertig. Wie viele hier meinen beurteilen zu können, was 4 Punkte-/6 Punkte- oder x-Punkte-Kandidaten alles drauf oder nicht drauf haben. Ein 4,0 Punkte Kandidat besitzt offiziell die Befähigung zum Richteramt. Wenn dies nicht so ist, sollte man dann eben Leute nicht bestehen lassen, wenn man nicht davon überzeugt ist, dass diese dazu befähigt wären. Oder diesen "Titel" einfach einmal überarbeiten und dieses ganze alte System umkrempeln. Abgesehen davon gibt es reichlich fachlich schwach verfasste Urteile von obersten Gerichten, wo ich mich dann frage, wie die Leute dort ihr Prädikat bekommen haben.
Und am besten sind die Leute, die sich dann noch auf eine Nachkommastelle aufgeilen und tatsächlich behaupten, zwischen einem 6,7 Punkte und einem 7 Punkte Kandidat bestünden leistungstechnische Unterschiede. Mal ganz abgesehen davon, dass Bewertungen immer subjektiv sind und auch sein werden. Gerade bei Geisteswissenschaften.
Von daher sollten einige hier echt mal am Boden der Tatsachen bleiben. Weiß ehrlich gesagt nicht, was es einem bringt, andere Kollegen runter zu machen? Fühlt man sich dann irgendwie besser oder muss seinen inneren Frust irgendwie los werden? Und solche Leute, die sich wie in einem Kindergarten benehmen, bilden sich dann verkleidet in ihrer Robe ein, der Gott in Person zu sein.
Aus meiner Sicht hinkt der Vergleich zwischen Ärzten und Juristen. Denn die Selektion findet im Medizinstudium einfach viel früher statt, da hier nur studieren darf, wer ein 1,0 Abi vorweisen kann. Danach findet im Medizinstudium eine zweite Selektionshürde mit dem Physikum statt. Zum Jurastudium wird hingegen erstmal jeder zugelassen, logischerweise sind die nachfolgenden Auswahlprozesse grober und neben dem Bestehen, werden an die absoluten Top-Berufe zusätzliche Anforderungen gestellt. Die Höhe der Anforderungen ist dann letztlich eine Frage von Angebot und Nachfrage.
Wenn man den Vergleich aber umbedingt ziehen will, dann muss man bedenken, dass es ähnlich wie bei Juristen, auch bei bei Ärzten unterschiedliche Berufsbilder gibt, die jeweils andere Anforderungen haben. Der Arzt an einer Universitätsklinik etwa wird primär wegen seiner Forschungsleistungen eingestellt und auch später beurteilt. Wenn er nicht herausragend forscht und spätestens mit 40 habilitiert ist, muss er die Uni auch wieder verlassen (das klassische up-or-out der GK). Auch spielt es eine Rolle, wieviel Drittmittel er für seine Forschungsprojekte einwirbt. Ziel ist es auf diesem Berufsweg einen Lehrstuhl zu ergattern, was aber den wenigsten gelingt. Um hier zu arbeiten spielen die Noten eine nicht unbedeutende Rolle. An der Uni hat man keine Chance, wenn man schlechte Examina bzw. ein schlechtes Physikum hatte und nicht scl promoviert hat. Wie in juristischen Berufen, wird es auch hier Einzelfälle geben, die trotz schlechter Noten an der Uni arbeiten, das Gros der Leute erfüllt aber diese Anforderungen.
Daneben gibt es niedergelassene Ärzte. Ähnlich wie in der Anwaltschaft geht es hier sehr heterogen zu, d.h. von der Privatklinik an der Alster bis zum Hausarzt in Bauzen ist alles dabei. Ein Blick auf den Lebenslauf der dort angestellten oder gar leitenden Ärzte verrät, auch hier liegt der Hund bei den unterschiedlichen Qualifikationen begraben.
Um es noch einmal zusammenzufassen: Niemand will den Juristen unter 4 Punkten absprechen ein "guter" Jurist zu sein, ich persönlich denke, dass hier noch nicht einmal ein einheitliches Verständnis davon besteht, was einen solchen überhaupt ausmacht. Wegen dieser Schwierigkeit müssen Arbeitgeber auf ein objektives Kriterium zurückgreifen, um Leute miteinander vergleichbar zu machen. Natürlich ist das Examen dabei nur ein Näherungswert, der wie jede Prüfung Ungerechtigkeiten enthält. Aber wonach sollten sich die Arbeitgeber denn sonst richten, wenn nach dem Ergebnis einer Prüfung, in die jeder Jurastudent alles reinlegt was er zu leisten vermag? Ich will nicht in einem System leben, in dem (allein) der Geldbeutel der Eltern und die Universität, die sie sich leisten können über meinen Erfolg entscheidet. Das wäre ja die einzige Alternative zu unserem jetzigen System. Oder warum sollte man den 4 Punkte Juristen dem 8,x Juristen bei den Top-Jobs (GK und Staat) vorziehen, wenn es genügend Leute gibt?
05.05.2019, 10:46
(05.05.2019, 10:15)O.M. schrieb:(05.05.2019, 00:11)Susanne schrieb:Du weißt schon, dass die Richter am AG zu 98% allbekannten Kleinkram entscheiden und für die restlichen 2% einfach kurz bei Beck-Online suchen müssen, um entsprechende OLG- und BGH-Urteile zu finden? Dies ist den Examenskandidaten ja gerade verwehrt. Dieses "Im Examen gut = guter Richter, im Examen schlecht = ungeeignet" ist genauso ein Humbug wie die gleiche Situation auf die spätere Arbeit als Rechtsanwalt zu übertragen. Ein Bekannter von mir ist mit zwei Mal 7 P. (einmal hohes Nachkomma, einmal niedriges Nachkomma) am AG Hannover gelandet und macht seinen Job dort sicher besser als viele seiner VB-Kollegen. Und er nimmt sich mitunter auch samstags und sonntags ein paar Stunden Zeit, um vernünftige Urteile hinzubekommen. Aber das dürfte an der Anfangsphase liegen.(04.05.2019, 13:32)löl schrieb:Stimmt.. 5 Stunden hat man am AG tatsächlich nicht für einen Fall. Frag mal Pe§§by wie lange man am AG für einen Fall (vom lesen der Akte, Schriftsätze und Klagen hin und herschicken, mündliche Verhandlung und Urteil schreiben) insgesamt hat. Das sind keine (!!!) 5 Stunden.(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen.
Kruder Vergleich. Wusste nicht, dass die Richter von heute innerhalb von fünf Stunden den Fall lesen, lösen und das Urteil ausformulieren. Natürlich alles, ohne Beck Online und Co zu Hilfe zu nehmen.
Und selbst wenn man die zivilrechtlichen Urteilsklausuren mit neun Punkten geschrieben hat, können Strafrecht und Co einen wieder runterziehen. Ganz zu schweigen vom Glück/Pech mit den mdl Prüfern.
Also "2-3 Fehler in der Klausur = 2-3 Fehler im späteren Urteil" ist ja gelinde gesagt völliger Humbug!
Du bist ja offensichtlich - anders als Susanne - kein Richter. Woher nimmst Du also deine Erkenntnisse? Von den fünf Urteilsentwürfen die Du im Referendariat gefertigt hast? Den drei Sitzungen die Du hierbei verfolgt hast?
Wie kannst Du die Qualität der Arbeit deines Bekannten beurteilen? Woher nimmst Du, dass er SICHER einen besseren Job macht als viele seiner Kollegen mit besseren Noten? Einen unsachlicheren Kommentar habe ich selten gelesen. Da fällt einem echt nur noch Dieter Nuhr ein: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
05.05.2019, 11:24
(05.05.2019, 10:46)GastHH schrieb:Wieso wirst du so emotional? Wenn man von "unsachlich" redet, sollte man übrigens zuerst einmal die eigenen Formulierungen überprüfen. :rolleyes:(05.05.2019, 10:15)O.M. schrieb:(05.05.2019, 00:11)Susanne schrieb:Du weißt schon, dass die Richter am AG zu 98% allbekannten Kleinkram entscheiden und für die restlichen 2% einfach kurz bei Beck-Online suchen müssen, um entsprechende OLG- und BGH-Urteile zu finden? Dies ist den Examenskandidaten ja gerade verwehrt. Dieses "Im Examen gut = guter Richter, im Examen schlecht = ungeeignet" ist genauso ein Humbug wie die gleiche Situation auf die spätere Arbeit als Rechtsanwalt zu übertragen. Ein Bekannter von mir ist mit zwei Mal 7 P. (einmal hohes Nachkomma, einmal niedriges Nachkomma) am AG Hannover gelandet und macht seinen Job dort sicher besser als viele seiner VB-Kollegen. Und er nimmt sich mitunter auch samstags und sonntags ein paar Stunden Zeit, um vernünftige Urteile hinzubekommen. Aber das dürfte an der Anfangsphase liegen.(04.05.2019, 13:32)löl schrieb:Stimmt.. 5 Stunden hat man am AG tatsächlich nicht für einen Fall. Frag mal Pe§§by wie lange man am AG für einen Fall (vom lesen der Akte, Schriftsätze und Klagen hin und herschicken, mündliche Verhandlung und Urteil schreiben) insgesamt hat. Das sind keine (!!!) 5 Stunden.(03.05.2019, 16:32)Hamburch schrieb: Der durchschnittliche (!) 4-6,5/7 Punkte Kandidat wird in der Regel (!) in seinen rechtlichen Lösungen und Gedanken zwei bis drei Fehler machen, die in zum Teil durchaus schwer wiegen können.
Richter sind Rechtsprechung und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaat.
Ich will mich auch nicht unter das Skalpell eines Chirurgen legen, dem in der Regel zwei bis drei Fehler pro OP unterlaufen.
Kruder Vergleich. Wusste nicht, dass die Richter von heute innerhalb von fünf Stunden den Fall lesen, lösen und das Urteil ausformulieren. Natürlich alles, ohne Beck Online und Co zu Hilfe zu nehmen.
Und selbst wenn man die zivilrechtlichen Urteilsklausuren mit neun Punkten geschrieben hat, können Strafrecht und Co einen wieder runterziehen. Ganz zu schweigen vom Glück/Pech mit den mdl Prüfern.
Also "2-3 Fehler in der Klausur = 2-3 Fehler im späteren Urteil" ist ja gelinde gesagt völliger Humbug!
Du bist ja offensichtlich - anders als Susanne - kein Richter. Woher nimmst Du also deine Erkenntnisse? Von den fünf Urteilsentwürfen die Du im Referendariat gefertigt hast? Den drei Sitzungen die Du hierbei verfolgt hast?
Wie kannst Du die Qualität der Arbeit deines Bekannten beurteilen? Woher nimmst Du, dass er SICHER einen besseren Job macht als viele seiner Kollegen mit besseren Noten? Einen unsachlicheren Kommentar habe ich selten gelesen. Da fällt einem echt nur noch Dieter Nuhr ein: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Keine Ahnung, wieso du das Wort "sicher" in Großbuchstaben hervorhebst. :) Denn nur ohne dieses würde ich behaupten, es zu wissen ("... macht einen besseren Job als ..."). So aber ist "sicher" klar als Synonym zu "wahrscheinlich" oder "bestimmt" zu erkennen, wie im normalen Sprachgebrauch üblich ("Keine Sorge, der wird das sicher schon erledigt haben."). Und wieso ich das denke (auch hier wieder: subjektiv)? Weil ich ihn kenne und weiß, dass er den Leuten, die ich noch mit Doppel-VB aus der AG usw kenne, in nichts nachsteht. Aber darüber weiter zu diskutieren, dürfte müßig werden, vor allem, wenn man die betreffenden Personen nicht kennt...
Im Übrigen ist Susanne hier ebenso ein (anonymer) Gast wie du und ich. Woher also deine Erkenntnis "im Gegensatz zu Susanne"? Woher weißt du, dass sie Richterin ist? Seid ihr Nachbarn? Oder vielleicht doch eher ein und dieselbe Person unter anderem Namen? :angel: Das würde die anfangs angesprochene Emotionalität von dir erklären.
Ich selbst bin kein Richter, wollte nie einer sein (Zivilstation hat mich nicht vom Gegenteil überzeugen können) und bin mit meinem Job, den ich vor zwei Monaten angetreten habe, trotz des Arbeitspensums sehr zufrieden (sonst hätte ich einen anderen genommen). Die gleiche Zufriedenheit gönne ich allen Richtern. Ich gehe im Übrigen auch davon aus, dass der Großteil der Richter ein Doppeltes-VB oder zumindest einmal VB und einmal 8,x haben dürfte, wobei ich da gravierende Ausnahmen kenne (die aber, wie gesagt, in meinen Augen - jedenfalls noch - nicht die Regel sind).
Ausgangspunkt der Frage war ja im Übrigen, ob man mit unter 8 Punkten zum Staat kann. Ja, das ist durchaus möglich (je nach Bundesland und Stadt).
05.05.2019, 14:02
(05.05.2019, 10:40)GatHH schrieb:Das 1er-Abi gilt aber nur für sofortige Studienplätze. Gibt genug Leute, die nach (vielen) Wartesemestern ihr Medizinstudium begonnen haben oder es über den Ungarn-Umweg geregelt haben. Kenne selbst jemanden, der mit einem Abi von 2,8 (!) jetzt Medizin studiert. Allerdings hat diese Person eine derart lange Wartezeit in Kauf genommen (währenddessen aber u. a. eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht), dass ich persönlich das nicht durchgezogen hätte.(05.05.2019, 01:17)Juristenpapa Justus schrieb: Hingegen sind die Noten bei Ärzten völlig irrelevant. Bestanden ist bestanden. Da spricht man dann einem Chirurgen komischerweise nicht die Kompetenz ab, wenn er "gerade so" bestanden hat. Was ja ohnehin schon mit einer großen Arroganz einhergeht. Denn bestandene Staatsexamina werden keinem hintergeworfen, sowohl bei Ärzten als auch bei Juristen nicht.
Aus meiner Sicht hinkt der Vergleich zwischen Ärzten und Juristen. Denn die Selektion findet im Medizinstudium einfach viel früher statt, da hier nur studieren darf, wer ein 1,0 Abi vorweisen kann.
[...]
Zum Jurastudium wird hingegen erstmal jeder zugelassen.
Dass erstmal jeder Jura studieren kann, stimmt. Allerdings wird da in den ersten Semestern schon mächtig ausgesiebt, spätestens mit dem ersten Examen ist für die meisten, die da "falsch" sind, Schluss. Zwei Examina besteht niemand, der Jura nicht durchblickt hat. Und inwiefern da die Abinote in Biologie oder Geschichte zutreffende Indikatoren sind und mit der Eignung zum Juristen (oder eben Arzt) korrelieren, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Jedenfalls erachte ich die Selektion im Jurastudium durch Juraleistungen für weitaus sinnvoller als die Selektion im Medizinstudium durch Schulleistungen. Und wenn letztere durch bloßes Abwarten einiger Semester ohnehin hinfällig werden, ist es noch fragwürdiger.
Grüße
(von einem, der in der Schule eine faule Sau war und mit 2,6 im Abi doch zwei ganz ansehnliche Examina reißen konnte)
07.06.2019, 11:37
Hallo ihr Lieben,
nicht ganz passend zum Titel, aber ich dachte ich frage trotzdem hier.
Wie schätzt ihr die Chancen auf einen Job im Staatsdienst mit 8.58 Punkten im zweiten Examen ein?
Ich tue mich recht schwer mit einer eigenen Einschätzung ...
Danke und LG
nicht ganz passend zum Titel, aber ich dachte ich frage trotzdem hier.
Wie schätzt ihr die Chancen auf einen Job im Staatsdienst mit 8.58 Punkten im zweiten Examen ein?
Ich tue mich recht schwer mit einer eigenen Einschätzung ...
Danke und LG
07.06.2019, 11:51
Gut
11.06.2019, 14:17
Hallo,
meine Referendarszeit neigt sich dem Ende zu und natürlich mache ich mir jetzt Gedanken, wie es weiter gehen soll.
Sehr viel Freude hat mir die Zivilstation bereitet. Eine spätere Tätigkeit als Richter könnte ich mir gut vorstellen.
Nun ist mein erstes Examen leider überhaupt keine Glanzleistung (6,1 Punkte), aber im zweiten Examen konnte ich mich verbessern auf 8,6 Punkte. Sehr gerne würde ich nach Ba-Wü, aber das ist mit meinen Noten ja ausgeschlossen. Ich habe allerdings gelesen, dass z.B. Bayern und RLP nur auf das zweite Examen achten. Hätte ich dort also eine Chance? Falls ja, ist es möglich später das Bundesland zu wechseln, um so über Umwege nach Ba-Wü zu kommen, oder ist das eher unrealistisch?
Danke für eure Einschätzung!
meine Referendarszeit neigt sich dem Ende zu und natürlich mache ich mir jetzt Gedanken, wie es weiter gehen soll.
Sehr viel Freude hat mir die Zivilstation bereitet. Eine spätere Tätigkeit als Richter könnte ich mir gut vorstellen.
Nun ist mein erstes Examen leider überhaupt keine Glanzleistung (6,1 Punkte), aber im zweiten Examen konnte ich mich verbessern auf 8,6 Punkte. Sehr gerne würde ich nach Ba-Wü, aber das ist mit meinen Noten ja ausgeschlossen. Ich habe allerdings gelesen, dass z.B. Bayern und RLP nur auf das zweite Examen achten. Hätte ich dort also eine Chance? Falls ja, ist es möglich später das Bundesland zu wechseln, um so über Umwege nach Ba-Wü zu kommen, oder ist das eher unrealistisch?
Danke für eure Einschätzung!
11.06.2019, 14:33
(11.06.2019, 14:17)Gast schrieb: Hallo,
meine Referendarszeit neigt sich dem Ende zu und natürlich mache ich mir jetzt Gedanken, wie es weiter gehen soll.
Sehr viel Freude hat mir die Zivilstation bereitet. Eine spätere Tätigkeit als Richter könnte ich mir gut vorstellen.
Nun ist mein erstes Examen leider überhaupt keine Glanzleistung (6,1 Punkte), aber im zweiten Examen konnte ich mich verbessern auf 8,6 Punkte. Sehr gerne würde ich nach Ba-Wü, aber das ist mit meinen Noten ja ausgeschlossen. Ich habe allerdings gelesen, dass z.B. Bayern und RLP nur auf das zweite Examen achten. Hätte ich dort also eine Chance? Falls ja, ist es möglich später das Bundesland zu wechseln, um so über Umwege nach Ba-Wü zu kommen, oder ist das eher unrealistisch?
Danke für eure Einschätzung!
Bei einem Wechsel des Bundeslandes musst du dir dort geltenden Mindestvorsaussetzungen erfüllen, auch wenn du in einem anderen Bundesland bereits Richter bist.