• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Anfechtung Baugenehmigung FBA
Antworten

 
Anfechtung Baugenehmigung FBA
RainerZufall
Member
***
Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#1
23.12.2021, 11:20
Hallo zusammen,

irgendwie ist bei mir gerade der Wurm drin. Wenn der Nachbar die Baugenehmigung des Bauherrn (erfolgreich) angreift, wie erfolgt dann die Durchsetzung dessen? Ist da der FBA die richtige AGL oder die Normen der Bauordnung auf Beseitigung des Bauwerks?

Danke und schöne Festtage!
Suchen
Zitieren
Andreas
Member
***
Beiträge: 168
Themen: 20
Registriert seit: Jan 2020
#2
23.12.2021, 20:36
(23.12.2021, 11:20)RainerZufall schrieb:  Hallo zusammen,

irgendwie ist bei mir gerade der Wurm drin. Wenn der Nachbar die Baugenehmigung des Bauherrn (erfolgreich) angreift, wie erfolgt dann die Durchsetzung dessen? Ist da der FBA die richtige AGL oder die Normen der Bauordnung auf Beseitigung des Bauwerks?

Danke und schöne Festtage!

Ja, Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch als Annex zur Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung, vgl. 113 I S. 2 VwGO. Im einstweiligen Rechtschutz nach § 80 V S. 2 VwGO. Nur bei Schwarzbauten muss der Nachbar die Behörde auf Ergreifung bauordnungsrechtlicher Verfügungen verpflichten, da dort kein VA ergangen ist, dessen Vollzug beseitigt werden könnte. Einstweiliger Rechtschutz geht dann über 123 VwGO.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus