04.12.2021, 14:27
Moin,
folgende kurze Frage:
Arbeite als angestellter Rechtsanwalt in einer kleineren Kanzlei. Jetzt ist mir privat etwas passiert wo ich so 1.000 - 2.000 Euro Schmerzensgeld bekommen könnte.
Würde mich also am liebsten selbst vertreten und dann zusätzlich noch Rechtsanwaltsgebühren abrechnen um ne schnelle Mark zu machen.
Folgende Fragen/Probleme:
Mein Kanzleisitz ist ja das Büro in dem ich angestellt bin. Mein Chef meinte er hat nix dagegen, sofern ich nicht den Kanzleibriefkopf verwende.
Ist es irgendwie rechtlich problematisch, wenn ich mir jetzt nen eigenen Briefkopf mit meinem Namen, der Kanzleiadresse "Rechtsanwalt xy, Kanzleiadresse z" mache und darunter auftrete?
Die verpflichtende Berufshaftpflicht (die mein Chef zahlt) deckt ja vermutlich nur Fälle ab die unsere Kanzlei führt. Mein privates Vorgehen ist davon vermutlich nicht umfasst? Ist das problematisch? Da ich nur mich selbst vertrete, wäre ich ja mein eigener Haftungsfall so dass niemand Drittes geschädigt werden kann...
Und falls das Vorgehen legit ist und ich den Fall gewinne. Reicht es das Anwaltshonorar dann einfach in meiner nächsten Steuererklärung als "sonstige Einnahmen" oder so zu versteuern? Oder gibt es irgendwelche Vorschriften/Meldepflichten die mir da das Genick brechen könnten?
Freu mich über alle Antworten...danke schonmal
folgende kurze Frage:
Arbeite als angestellter Rechtsanwalt in einer kleineren Kanzlei. Jetzt ist mir privat etwas passiert wo ich so 1.000 - 2.000 Euro Schmerzensgeld bekommen könnte.
Würde mich also am liebsten selbst vertreten und dann zusätzlich noch Rechtsanwaltsgebühren abrechnen um ne schnelle Mark zu machen.
Folgende Fragen/Probleme:
Mein Kanzleisitz ist ja das Büro in dem ich angestellt bin. Mein Chef meinte er hat nix dagegen, sofern ich nicht den Kanzleibriefkopf verwende.
Ist es irgendwie rechtlich problematisch, wenn ich mir jetzt nen eigenen Briefkopf mit meinem Namen, der Kanzleiadresse "Rechtsanwalt xy, Kanzleiadresse z" mache und darunter auftrete?
Die verpflichtende Berufshaftpflicht (die mein Chef zahlt) deckt ja vermutlich nur Fälle ab die unsere Kanzlei führt. Mein privates Vorgehen ist davon vermutlich nicht umfasst? Ist das problematisch? Da ich nur mich selbst vertrete, wäre ich ja mein eigener Haftungsfall so dass niemand Drittes geschädigt werden kann...
Und falls das Vorgehen legit ist und ich den Fall gewinne. Reicht es das Anwaltshonorar dann einfach in meiner nächsten Steuererklärung als "sonstige Einnahmen" oder so zu versteuern? Oder gibt es irgendwelche Vorschriften/Meldepflichten die mir da das Genick brechen könnten?
Freu mich über alle Antworten...danke schonmal
04.12.2021, 15:08
Die Kanzleianschrift würde ich nicht verwenden.
Als RA kannst du die Gebühren für dein privates Zeug kassieren auch ohne Wohnzimmerkanzlei afaik. Da genügt es, dass du zugelassen bist.
Zur Steuer kann ich nix sagen klingt aber vernünftig.
Vor welchen Bus hast du dich eigentlich geschmissen, dass du so viel SMG kriegst?
Als RA kannst du die Gebühren für dein privates Zeug kassieren auch ohne Wohnzimmerkanzlei afaik. Da genügt es, dass du zugelassen bist.
Zur Steuer kann ich nix sagen klingt aber vernünftig.
Vor welchen Bus hast du dich eigentlich geschmissen, dass du so viel SMG kriegst?
04.12.2021, 15:22
(04.12.2021, 15:08)omnimodo schrieb: Als RA kannst du die Gebühren für dein privates Zeug kassieren auch ohne Wohnzimmerkanzlei afaik. Da genügt es, dass du zugelassen bist.
Echt? Das wäre natürlich nice. Dachte es gäbe eine Pflicht immer den Sitz der eigenen Kanzlei zu benennen und dass Wohnung nur geht, sofern man sich da einen Zweitsitz eintragen lässt mit eigenem beA und dem ganzen Rattenschwanz der da sonst noch dran hängt.
Was mir passiert ist kann ich hier leider nicht schreiben ohne zumindest zu offenbaren wo ich ungefähr wohne
05.12.2021, 13:52
Meines Wissens ist man verpflichtet, den bei der RAK angegebenen Kanzleisitz im Briefkopf anzugeben, sofern man als Anwalt auftritt.
Möchte man seine Privatadresse angeben und dennoch als Anwalt auftreten, muss man bei der RAK eine Zweigstelle oder ggf. eine weitere Kanzlei anmelden.
Möchte man seine Privatadresse angeben und dennoch als Anwalt auftreten, muss man bei der RAK eine Zweigstelle oder ggf. eine weitere Kanzlei anmelden.
05.12.2021, 19:58
(05.12.2021, 13:52)DonJuansohn schrieb: Meines Wissens ist man verpflichtet, den bei der RAK angegebenen Kanzleisitz im Briefkopf anzugeben, sofern man als Anwalt auftritt.
Möchte man seine Privatadresse angeben und dennoch als Anwalt auftreten, muss man bei der RAK eine Zweigstelle oder ggf. eine weitere Kanzlei anmelden.
Genau so hatte ich es auch im Kopf. Heißt aber auch, dass es ausreichend sein sollte mir einen "privaten" Briefkopf zu basteln, so lange dort nur die Adresse meines Arbeitgebers (die ja mein Kanzleisitz ist) auftaucht?