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Wahlstation in der Kanzlei der Anwaltsstation
Gast
Unregistered
 
#1
30.11.2021, 13:38
Hi,

(wann) macht es Euer Ansicht nach Sinn, die Wahlstation in der Kanzlei (GK) der Anwaltsstation zu machen? Nur dann, wenn man sich sicher ist, dass man dort auf jeden Fall arbeiten will nach dem Ref? Oder selbst dann nicht? Außerdem: Mindert es die Chancen, am Ende der Anwaltsstation einen Vertrag für die Zeit nach dem Ref angeboten zu bekommen, wenn bekannt ist, dass man die Wahlstation in einer anderen Kanzlei macht? Oder erhöht das eher die Chancen auf ein Angebot?
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Gast
Unregistered
 
#2
01.12.2021, 11:29
Ich kenne es nur so, dass manche Referendare die Anwaltsstation bei der GK in Dus oder FFM gemacht haben und dann die Wahlstation im Büro der Kanzlei in Washington oder London. Dass die Wahlstation in der selben Kanzlei in der selben Stadt gemacht wurde, habe ich noch NIE gehört. Weiß auch gar nicht ob das zulässig wäre. Davon würde ich in jeden Fall abraten.
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Gast6
Unregistered
 
#3
01.12.2021, 11:53
(01.12.2021, 11:29)Gast schrieb:  Ich kenne es nur so, dass manche Referendare die Anwaltsstation bei der GK in Dus oder FFM gemacht haben und dann die Wahlstation im Büro der Kanzlei in Washington oder London. Dass die Wahlstation in der selben Kanzlei in der selben Stadt gemacht wurde, habe ich noch NIE gehört. Weiß auch gar nicht ob das zulässig wäre. Davon würde ich in jeden Fall abraten.

Wieso sollte das nicht zulässig sein? 

Es ist gar nicht so unüblich, dass man ggf. die Wahlstation tatsächlich in der gleichen Kanzlei und am gleichen Standort macht wie in der Anwaltsstation. Jedenfalls, wenn man ein Interesse daran hat dort nachher auch anzufangen. 

Für mich persönlich wäre es allerdings nichts. Wann hat man denn sonst die Möglichkeit in verschiedene Bereiche/Kanzleien/Unternehmen reinzuschauen?
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Gast
Unregistered
 
#4
03.12.2021, 00:01
(01.12.2021, 11:53)Gast6 schrieb:  
(01.12.2021, 11:29)Gast schrieb:  Ich kenne es nur so, dass manche Referendare die Anwaltsstation bei der GK in Dus oder FFM gemacht haben und dann die Wahlstation im Büro der Kanzlei in Washington oder London. Dass die Wahlstation in der selben Kanzlei in der selben Stadt gemacht wurde, habe ich noch NIE gehört. Weiß auch gar nicht ob das zulässig wäre. Davon würde ich in jeden Fall abraten.

Wieso sollte das nicht zulässig sein? 

Es ist gar nicht so unüblich, dass man ggf. die Wahlstation tatsächlich in der gleichen Kanzlei und am gleichen Standort macht wie in der Anwaltsstation. Jedenfalls, wenn man ein Interesse daran hat dort nachher auch anzufangen. 

Für mich persönlich wäre es allerdings nichts. Wann hat man denn sonst die Möglichkeit in verschiedene Bereiche/Kanzleien/Unternehmen reinzuschauen?


Also zulässig ist es in jedem Fall. 

Gibt es andere Ansichten und/oder Erfahrungen?
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Gast
Unregistered
 
#5
23.03.2022, 23:40
(03.12.2021, 00:01)Gast schrieb:  
(01.12.2021, 11:53)Gast6 schrieb:  
(01.12.2021, 11:29)Gast schrieb:  Ich kenne es nur so, dass manche Referendare die Anwaltsstation bei der GK in Dus oder FFM gemacht haben und dann die Wahlstation im Büro der Kanzlei in Washington oder London. Dass die Wahlstation in der selben Kanzlei in der selben Stadt gemacht wurde, habe ich noch NIE gehört. Weiß auch gar nicht ob das zulässig wäre. Davon würde ich in jeden Fall abraten.

Wieso sollte das nicht zulässig sein? 

Es ist gar nicht so unüblich, dass man ggf. die Wahlstation tatsächlich in der gleichen Kanzlei und am gleichen Standort macht wie in der Anwaltsstation. Jedenfalls, wenn man ein Interesse daran hat dort nachher auch anzufangen. 

Für mich persönlich wäre es allerdings nichts. Wann hat man denn sonst die Möglichkeit in verschiedene Bereiche/Kanzleien/Unternehmen reinzuschauen?


Also zulässig ist es in jedem Fall. 

Gibt es andere Ansichten und/oder Erfahrungen?

Würde mich auch interessieren.
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Referendar123
Junior Member
**
Beiträge: 35
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#6
24.03.2022, 08:07
Im OLG-Bezirk München ist das ohne weiteres zulässig. Habe ich selbst so gemacht.
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 862
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#7
24.03.2022, 08:59
(24.03.2022, 08:07)Referendar123 schrieb:  Im OLG-Bezirk München ist das ohne weiteres zulässig. Habe ich selbst so gemacht.
Und nach dem Ref dort angefangen?
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Referendar123
Junior Member
**
Beiträge: 35
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#8
24.03.2022, 11:11
(24.03.2022, 08:59)Joko schrieb:  
(24.03.2022, 08:07)Referendar123 schrieb:  Im OLG-Bezirk München ist das ohne weiteres zulässig. Habe ich selbst so gemacht.
Und nach dem Ref dort angefangen?


Ja.
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Gast
Unregistered
 
#9
24.03.2022, 11:20
(24.03.2022, 11:11)Referendar123 schrieb:  
(24.03.2022, 08:59)Joko schrieb:  
(24.03.2022, 08:07)Referendar123 schrieb:  Im OLG-Bezirk München ist das ohne weiteres zulässig. Habe ich selbst so gemacht.
Und nach dem Ref dort angefangen?


Ja.

Waren Anwaltsstation, Wahlstation und Berufseinstieg jeweils in derselben Praxisgruppe?
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Referendar123
Junior Member
**
Beiträge: 35
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#10
24.03.2022, 21:07
(24.03.2022, 11:20)Gast schrieb:  
(24.03.2022, 11:11)Referendar123 schrieb:  
(24.03.2022, 08:59)Joko schrieb:  
(24.03.2022, 08:07)Referendar123 schrieb:  Im OLG-Bezirk München ist das ohne weiteres zulässig. Habe ich selbst so gemacht.
Und nach dem Ref dort angefangen?


Ja.

Waren Anwaltsstation, Wahlstation und Berufseinstieg jeweils in derselben Praxisgruppe?


Ebenfalls ja. Hab mir die Kanzlei aber auch so ausgesucht, dass ich mir vorstellen könnte, da zu bleiben
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