• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. GoA bei Tilgung fremder Schulden
Antworten

 
GoA bei Tilgung fremder Schulden
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#1
15.11.2021, 16:37
Moin,

nehmen wir mal an A schuldet B etwas. C zahlt für A, obwohl er weiß, dass A gesagt hat, die Schuld solle nicht getilgt werden. C sagt bei der Zahlung auch sowas à la "Ich schulde dir das ja nicht, aber der A und weil ich den kenne, zahle ich jetzt mal..".

Ich würde da § 684, 818 BGB prüfen und damit den Anspruch bejahen. Die Lösungsskizze prüft § 812 und behauptet, § 684 wäre auf den Fall wegen § 687 II BGB nicht anwendbar.

Wie seht ihr das? Die Kommentare sagen, § 687 II ist nur erfüllt, wenn zwar Fremdgeschäftsführungsbewusstsein, aber Eigengeschäftsführungswille besteht. Ersteres liegt hier wegen der Kenntnis klar vor. Soweit folge ich der Lösung. Aber das letztere doch nicht? 

Ist ne KG-Klausur.

Grüße
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2021, 16:38 von HerrKules.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus