14.11.2021, 17:40
(14.11.2021, 16:55)GPA-HH schrieb:(14.11.2021, 10:28)HerrKules schrieb: Dann meinen wir vielleicht was unterschiedliches. Ich meine die kurzen Zusammenfassungen, da ist Teil 1 schon 35 Seiten.
HerrKules, wir meinen etwas unterschiedliches. Du meinst wohl diese Art der Zusammenfassung: Klick
Ich meinte nicht die Zusammenfassungen, sondern die DIN A4 Seiten, die von oben bis unten mit Fundstellen zu akt. BGH/OLG/LG Entscheidungen bedruckt sind. Ganz heiße Tipps können die Teilnehmer dann noch händisch nachtragen.
Beispiele: Klick
Wer nicht lesen will, dem liefern die Kaiserbrüder dann ab Januar die akt. Entscheidungen per Zoom ins Wohnzimmer.
So eine Liste gab es da dieses Jahr gar nicht.
Es gab:
- 13 Seiten aktuelle Urteile, mit Erläuterungen
- ca 35 Seiten Urteile mit kurzen Erläuterungen
- 9 Seiten zur Corona-Rspr.
Mehrwert? Zumindest das Seminar zum materiellen Zivilrecht lebt ausschließlich von zwei Dingen:
1) Der Auswertung der Klausuren der letzten tausend Jahre. Davon leben auch die Skripten maßgeblich. Dadurch kann man AG-Klausuren ganz wunderbar schreiben, weil die nämlich alte Originalklausuren sind und deshalb in das Skript eingearbeitet. Ob die einem für das kommende Examen was bringen, steht aber in den Sternen. Viele Standardprobleme werden sich wiederholen, da bringt es was. Vereinzelt dürften sich auch mehr oder weniger ganze Klausuren wiederholen, da ist es natürlich richtig gut - man lernt aber doch auch nicht mit AG-Klausuren, weil man glaubt, genau die Klausur kommt dann nochmal im Examen.
2) Der Auswertung der aktuellen Rechtsprechung. Die aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte kriegt man über RÜ, JUS und Co sowieso mit, da brauch man keinen Kaiser für. Was er aber leistet, ist die Rechtsprechung raussuchen, die sich besonders gut fürs Assessorexamen eignet. Es sind zudem einige Urteile dabei, die rechtlich nichts weltbewegend neues bringen und deswegen wohl eher nicht in RÜ und Co auftauchen, aber sich sehr gut für Examensklausuren eignen, weil es klassische Probleme neu aufrollt. Die Frage ist hier aber, wie wahrscheinlich es ist, die Rechtsprechung zu treffen, die drankommt. Selbst erzählen sie ja immer von ihren "Treffern", das kann man aber auch hinterfragen. Wieviele Urteile werden in den Skripten, den Kursen und den Kursskripten genannt? Hunderte? Tausend?^^ Dass man da viele Treffer hat, ist eigentlich selbstverständlich. Interessanter wäre es zu wissen, wieviele Treffer man selbst über RÜ und Co schaffen würde. Folgeproblem: bringt es einem überhaupt was, einen Satz über ein Urteil gelesen zu haben? Dann kennt man die Fallkonstellation gar nicht, nur ein Ergebnis. Woher weiß man, dass der Sachverhalt vor dem BGH derselbe wie in der Klausur ist? Ganze Urteile kann man nicht lesen, das braucht zu viel Zeit.
Nichtsdestotrotz finde ich das Seminar ganz gut. Der Preis ist aber auch sehr hoch dafür. Wer das Geld überhat, soll machen. Schaden wirds sicher nicht!
14.11.2021, 20:39
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!
Nochmal auf die akt. Rechtsprechung zurückzukommen: Wenn ich es richtig interpretiert habe, geben die Kaiser´s die Rechtsprechungsübersichten nicht deswegen raus, damit die Teilnehmer einen "Treffer" oder gar "Volltreffer" in ihren Examensklausuren erzielen, sondern vielmehr, damit man sich mal mit den Entscheidungsgründen auseinandersetzt. Also, sich verinnerlicht, wie der BGH das Problem begründet. Torsten Kaiser hat mehrfach erwähnt, dass man das nicht von "Minikarteikarten" lernt. Und genau das ist auch mein Problem, eine saubere Begründung. Da schreibe ich immer viel zu wenig obwohl ich schon viele gute Ansätze aus dem Aktenstück entnehmen könnte.
Nochmal auf die akt. Rechtsprechung zurückzukommen: Wenn ich es richtig interpretiert habe, geben die Kaiser´s die Rechtsprechungsübersichten nicht deswegen raus, damit die Teilnehmer einen "Treffer" oder gar "Volltreffer" in ihren Examensklausuren erzielen, sondern vielmehr, damit man sich mal mit den Entscheidungsgründen auseinandersetzt. Also, sich verinnerlicht, wie der BGH das Problem begründet. Torsten Kaiser hat mehrfach erwähnt, dass man das nicht von "Minikarteikarten" lernt. Und genau das ist auch mein Problem, eine saubere Begründung. Da schreibe ich immer viel zu wenig obwohl ich schon viele gute Ansätze aus dem Aktenstück entnehmen könnte.
15.11.2021, 08:46
(13.11.2021, 18:20)GPA-HH schrieb: Wollte evtl. einige Kaiserseminare buchen. Welchen Mehrwert bringen sie im Vergleich zu den Skripten? Hier schreibt jemand, dass die Seminare keinen großen Mehrwert bringen. Einfach die Skripte lesen und gut ist.Zusammenfassung des relevanten Stoffes auf das, was man realistischerweise in den Kopf bekommt. Zusammenfassung der aktuellen Rspr. Das war für mich der Mehrwert. Mit Skripten alleine (von wem auch immer, ich hab zT auch mit Hemmer-Skripten gearbeitet) schafft man das nicht.
16.11.2021, 11:57
Also ich habe im Oktober geschrieben und da hat sich jedenfalls das Kaiser-Seminar zur Revisionsklausur richtig gelohnt. Es war eh gut, aber v.a. wurden zwei BGH-Entscheidungen, die dann echt dran dran kamen, im Seminar ausdrücklich als "besonders heiß" bezeichnet und total nachvollziehbar erläutert. Ich hoffe nur, dass ich die Lösung auch vernünftig zu Papier gebracht habe....
16.11.2021, 17:16
(16.11.2021, 11:57)GPA_96 schrieb: Also ich habe im Oktober geschrieben und da hat sich jedenfalls das Kaiser-Seminar zur Revisionsklausur richtig gelohnt. Es war eh gut, aber v.a. wurden zwei BGH-Entscheidungen, die dann echt dran dran kamen, im Seminar ausdrücklich als "besonders heiß" bezeichnet und total nachvollziehbar erläutert. Ich hoffe nur, dass ich die Lösung auch vernünftig zu Papier gebracht habe....
Dann hast du wohl auch beim GPA SH/HH/HB geschrieben; welche Kaiser-Dozenten kannst du empfehlen?
17.11.2021, 15:46
(16.11.2021, 17:16)GPA-HH schrieb:(16.11.2021, 11:57)GPA_96 schrieb: Also ich habe im Oktober geschrieben und da hat sich jedenfalls das Kaiser-Seminar zur Revisionsklausur richtig gelohnt. Es war eh gut, aber v.a. wurden zwei BGH-Entscheidungen, die dann echt dran dran kamen, im Seminar ausdrücklich als "besonders heiß" bezeichnet und total nachvollziehbar erläutert. Ich hoffe nur, dass ich die Lösung auch vernünftig zu Papier gebracht habe....
Dann hast du wohl auch beim GPA SH/HH/HB geschrieben; welche Kaiser-Dozenten kannst du empfehlen?
Das super Seminar zur Revision macht Herr Stoeber; gut gefallen haben mir auch die Seminare der Kaiser-Brüder!
01.12.2021, 17:47
Weitere pro/con zu den Kaiserseminaren? Ich bin im Moment hin- und hergerissen. Möchte nicht unnötig so viel Geld ausgeben und zwei Tage vor dem Laptop hängen, um dann festzustellen, dass es völlig sinnlos war. Gibt es Tipps zu einzelnen Seminaren?
01.12.2021, 18:44
Bei mir wie folgt:
Zivilgerichts-Seminar: Seminar hätte ich mir sparen können. Auch das erste Skript fand ich nicht überragend (mehr Lehrbuch, denn Skript mE). Dafür ist das 2. Skript nicht in Gold aufzuwiegen! Da steht eigentlich alles wichtige lerngerecht präsentiert drin. Wenn man einzelne Punkte vertiefen will, nimmt man das erste.
Rechtsanwalt Zivilrecht bei Torsten Kaiser: Das beste Seminar im Sortiment. Ich hab’s keine Sekunde bereut, alleine schon wegen der Aufbereitung der Kautelarklausur! Skript zum (partiellen) vertiefen und für die Formalia gut. Ich hab’s durchgearbeitet, am Ende aber eigentlich nur noch mit den seminarunterlagen und eben den Formalia gelernt.
Zwangsvollstreckung: Eigentlich reicht das Skript. Das Seminar ist ein vor allem didaktisch guter Crashkurs für die wichtigsten Themen.
Materielles ZR: Seminar für mich unverzichtbar. Deutliche schwerpunktsetzung gegenüber dem Skript, das mir viel(!) zu umfangreich war, um es ernsthaft lernen und nicht nur lesen zu können (wer da besser trennen kann, dem mag das Skript reichen). Ich hab letztlich nur das Seminar, ein bisschen (nicht alles) aktuelle Rspr. und das im Seminar ausgegebene Exotenhandout gelernt (letzteres hat sich im Examen als sehr gute Idee herausgestellt…).
Staatsanwaltsklausur: Guter Crashkurs. Nimmt ein wenig den Zeitdruck. Wenn man da schon eine gute Taktik für sich gefunden hat, tun es mE auch Skript (vom Umfang her gut machbar) und Klausuren.
Materielles Strafrecht: Schöner Crashkurs, der viel aktuelle Rechtsprechung enthält. Kein Muss, aber gut, wenn man dahingehend nicht so den Überblick hat.
Revision: habe ich noch bei Russack besucht. Soll wohl aber inzwischen/weiterhin sehr gut sein.
Öffentliches Recht (Urteil, Behörde, Anwalt): Fand ich hauptsächlich deswegen gut, weil das Skript (jedenfalls im Urteilsbereich) zu umfangreich war. Im übrigen ein guter Crashkurs (nicht zwingend. Fürs Urteil kann man auch prima mit dem kostenlosen Skript von Huschens arbeiten).
Materielles Öffentliches Recht: Fand ich sehr gelungen. Man rennt durch viele Rechtsgebiete und sieht so mal die wesentlichen EGLs. Hab aber auch schon von einigen gehört, dass es ihnen zu oberflächlich gewesen sei.. ist wohl letztlich ein Zeitfaktor. Ich war in der verwaltungsstation gut eingebunden und hab mir dadurch das sehr umfangreiche Skript gespart.
Zivilgerichts-Seminar: Seminar hätte ich mir sparen können. Auch das erste Skript fand ich nicht überragend (mehr Lehrbuch, denn Skript mE). Dafür ist das 2. Skript nicht in Gold aufzuwiegen! Da steht eigentlich alles wichtige lerngerecht präsentiert drin. Wenn man einzelne Punkte vertiefen will, nimmt man das erste.
Rechtsanwalt Zivilrecht bei Torsten Kaiser: Das beste Seminar im Sortiment. Ich hab’s keine Sekunde bereut, alleine schon wegen der Aufbereitung der Kautelarklausur! Skript zum (partiellen) vertiefen und für die Formalia gut. Ich hab’s durchgearbeitet, am Ende aber eigentlich nur noch mit den seminarunterlagen und eben den Formalia gelernt.
Zwangsvollstreckung: Eigentlich reicht das Skript. Das Seminar ist ein vor allem didaktisch guter Crashkurs für die wichtigsten Themen.
Materielles ZR: Seminar für mich unverzichtbar. Deutliche schwerpunktsetzung gegenüber dem Skript, das mir viel(!) zu umfangreich war, um es ernsthaft lernen und nicht nur lesen zu können (wer da besser trennen kann, dem mag das Skript reichen). Ich hab letztlich nur das Seminar, ein bisschen (nicht alles) aktuelle Rspr. und das im Seminar ausgegebene Exotenhandout gelernt (letzteres hat sich im Examen als sehr gute Idee herausgestellt…).
Staatsanwaltsklausur: Guter Crashkurs. Nimmt ein wenig den Zeitdruck. Wenn man da schon eine gute Taktik für sich gefunden hat, tun es mE auch Skript (vom Umfang her gut machbar) und Klausuren.
Materielles Strafrecht: Schöner Crashkurs, der viel aktuelle Rechtsprechung enthält. Kein Muss, aber gut, wenn man dahingehend nicht so den Überblick hat.
Revision: habe ich noch bei Russack besucht. Soll wohl aber inzwischen/weiterhin sehr gut sein.
Öffentliches Recht (Urteil, Behörde, Anwalt): Fand ich hauptsächlich deswegen gut, weil das Skript (jedenfalls im Urteilsbereich) zu umfangreich war. Im übrigen ein guter Crashkurs (nicht zwingend. Fürs Urteil kann man auch prima mit dem kostenlosen Skript von Huschens arbeiten).
Materielles Öffentliches Recht: Fand ich sehr gelungen. Man rennt durch viele Rechtsgebiete und sieht so mal die wesentlichen EGLs. Hab aber auch schon von einigen gehört, dass es ihnen zu oberflächlich gewesen sei.. ist wohl letztlich ein Zeitfaktor. Ich war in der verwaltungsstation gut eingebunden und hab mir dadurch das sehr umfangreiche Skript gespart.
01.12.2021, 19:57
Danke dir für das ausführliche Feedback!
03.12.2021, 19:26
Mir hat leider kein einziges Seminar geholfen. Das System Kaiser ist auf die Analyse und Aufbereitung des bereits gelaufenen Stoffes konzipiert. In meinen Examensklausuren kamen jedoch keine "alten Probleme im neuen Gewand", sondern die Klausuren waren nur mit Grundverständnis und einem sehr breiten Basiswissen zu lösen.
Wenn ich ehrlich bin, haben mir die Seminare leider keinen Mehrwert gebracht (auch wenn ich T. Kaiser menschlich sehr, sehr toll finde!) - allerdings fand ich die angebotenen Klausuren sehr examensnah (insbesondere im Zivilrecht).
Wenn ich ehrlich bin, haben mir die Seminare leider keinen Mehrwert gebracht (auch wenn ich T. Kaiser menschlich sehr, sehr toll finde!) - allerdings fand ich die angebotenen Klausuren sehr examensnah (insbesondere im Zivilrecht).