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  5. Aktenvortrag: Nur eine Seite Notizen? Gesetz benutzen?
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Aktenvortrag: Nur eine Seite Notizen? Gesetz benutzen?
Berlin AV
Unregistered
 
#1
04.11.2021, 13:12
Es wird ja immer vorgeschlagen möglichst wenige Notizen zu haben, ca eine Seite. Wie geht das? Mit "Stichsätzen" bin ich jetzt bei ca 3 Seiten.

Außerdem: Ich trage bisher vollständig vor, ohne dass ich für den Vortrag das Gesetz brauche. Benutzt ihr im Vortrag das Gesetz?
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Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

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Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
KeinSpammer
Junior Member
Beiträge: 23
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2021
#2
04.11.2021, 14:53
Also ich habe immer mehrere Seiten Notizen. Eine Seite für jeden Klausurabschnitt, zB: eine Seite für Rubrum & Tenor, eine für den Tatbestand und eine für die Entscheidungsgründe. Mittlerweile Kürze ich viele Notizen ab, indem ich nur den Paragraphen und die Randnummer aus dem Kommentar hinschreibe, ggf noch Stichworte zu eigenen Argumenten. Aber eine Seite für alles halte ich für zu wenig, oft lasse ich zwischen Stichpunkten extra viel Platz, falls mir später noch etwas einfällt oder mir bisher nicht viel eingefallen ist. Manchmal kommen gute Gedanken erst, wenn man die Klausur vollkommen durchdrungen hat, also in der letzten halben Stunde der Skizzierung oder auch erst beim Schreiben des Tatbestandes.
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Gast
Unregistered
 
#3
04.11.2021, 14:55
Du nimmst dein Blatt quer und machst dir 4 vertikale Linien.

Jede Apalte steht für ein A4 Blatt und du hörst entweder nach 1h auf zu schreiben oder wenn es voll ist.

Ich persönlich habe das übrigens nicht gut gefunden, sondern lieber mir großzügig platz 4 normale blätter skizziert. aber nur mit wirklich kurzen stichpunkten, teils nur mit SWP.

Lief auch auf diese Weise gut.
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Gast
Unregistered
 
#4
04.11.2021, 15:13
Es geht hier doch um den Aktenvortrag und nicht um Klausuren
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Berlin AV
Unregistered
 
#5
04.11.2021, 15:39
Ja, es sollte sich auf den Aktenvortrag beziehen. Pardon.
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#TeamForum
Administratoren
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Beiträge: 445
Themen: 167
Registriert seit: Aug 2012
#6
04.11.2021, 16:15
(04.11.2021, 15:39)Berlin AV schrieb:  Ja, es sollte sich auf den Aktenvortrag beziehen. Pardon.

Wir haben den Thread-Titel zur Klarstellung ergänzt.
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Gast
Unregistered
 
#7
04.11.2021, 16:49
perdon, auch da kann ich dir grünes licht geben.

ich habe selbst einfach 3 normale seiten genutzt. das ganze sah aus wie in jeder klausur.

erste seite war zur hälfte notizen/ ideen und die infos für die einleitung, dann rund 5 bis 8 stichpunkte für den sachverhalt auf der 2. hälfte und dann auf 2 weiteren seiten wieder mit großzügig platz dszwischen die stichpunkte der rechtlichen lösung. hier habe ich für jedes unproblematische tbm/ prüfpunkt nur ein wort aufgeschrieben und bei den swp immer 3 oder 4 kürzere stichpunkte, meist anhand der im aktenstück versteckten hinweise oder ansichten der parteien.

kann auch mal eine seite mehr sein und am ende noch ein kurzer stichpunkt zum anwaltlichen vorgehen. 

mach dich da nicht verrückt. viel wichtiger ist, dass du mit der vorbereitungszeit hinkommst und etwas erstellt, anhand dessen du dich bis zum ende durchhangeln kannst.
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guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.411
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#8
04.11.2021, 18:11
Hatte so 6 Seiten. Macht das Vortragen leichter.
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omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#9
04.11.2021, 22:58
Solange du einigermaßen frei vortragen kannst und es gut läuft ist es völlig egal, ob du 1 Seite auf Gold oder 20 Seiten auf Toilettenpapier vor dir liegen hast. Viel Glück.
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