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  5. höhere Gerichtskosten wegegn Säumnis?
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höhere Gerichtskosten wegegn Säumnis?
Gast
Unregistered
 
#1
02.11.2021, 17:27
Rechtsstreit vor dem Amtsgericht. Beide Parteien vertreten sich selbst ohne Anwalt. Beide Parteien wohnen direkt neben dem Gericht. Beide Parteien sind arbeitslos. Es gibt keine Zeugen oder ähnliches.

Eine der Parteien versäumt den Termin zur mündlichen Verhandlung. Es gibt keinen Entschuldigungsgrund. Auf den zulässigen Einspruch der säumigen Partei hin obsiegt diese schließlich.

Nach § 344 ZPO hat sie jetzt die Kosten für den zusätzlichen Termin zu tragen. Aber welche sind das? Es können doch eigentlich nur die Gerichtskosten sein, oder? Aber Gerichtskosten wären auch ohne Versäumnis angefallen. Erhöhen sich die Gerichtskosten durch den zusätzlichen Termin oder das Ergehen des Versäumnisurteils oder ähnliches gegenüber einem "normalen" Urteil nach nur einem Termin? Oder gibt es in solchen Fällen wie hier am Ende gar keine Mehrkosten?

Oder anders gefragt: Gibt es bei Gerichtskosten so etwas wie eine Termingebühr?
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Gast
Unregistered
 
#2
02.11.2021, 18:20
Das kann dir als Richter eigentlich egal sein. Zu machst nur die Kostengrundentscheidung. Die konkreten Kosten machen die Rechtspfleger
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#3
02.11.2021, 21:52
Normalerweise ändert sich an den Gerichts- und Anwaltsgebühren nichts. Gibt keine extra Gebühren, aber in Einzelfällen Ausnahmen.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.186
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
03.11.2021, 00:35
Fahrtkosten können anfallen, aber Du hast das Beispiel ja so gebildet, dass nicht. Nein, das Gericht erhält keine Terminsgebühr.
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