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  5. Verpflichtet zur Steuererklärung wegen WissMit Job
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Verpflichtet zur Steuererklärung wegen WissMit Job
xxy
Unregistered
 
#1
19.10.2021, 16:11
Hi Leute, wenn man neben dem Ref noch Einkünfte aus einem Nebenjob (zB. WissMit einen Tag/Woche oder eben die Nebeneinkünfte aus der Anwaltsstation) hat, ist man ja verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. 

Auf wen trifft diese Situation auch zu und bei wem kommt am Ende heraus, dass man sogar noch Steuern nachzahlen muss? Wie habt ihr das gehandelt, einfach dann die Steuern nachzahlen oder gibt's Tipps und Tricks?

Vielen Dank  Victory
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Gast
Unregistered
 
#2
19.10.2021, 16:39
Für deinen WiMi-Job hast Du ja wahrscheinlich Steuerklasse 6 angegeben. Da kommt am Ende des Jahres auf jeden Fall was zurück. Dass da noch was nachgezahlt werden muss, halte ich für ausgeschlossen. Aber Elster rechnet Dir das ja auf den Euro genau aus bevor Du einreichst  Wink
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Gast
Unregistered
 
#3
19.10.2021, 18:08
(19.10.2021, 16:39)Gast schrieb:  Für deinen WiMi-Job hast Du ja wahrscheinlich Steuerklasse 6 angegeben. Da kommt am Ende des Jahres auf jeden Fall was zurück. Dass da noch was nachgezahlt werden muss, halte ich für ausgeschlossen. Aber Elster rechnet Dir das ja auf den Euro genau aus bevor Du einreichst  Wink
Das stimmt leider nicht, sprich i.d.R. musst du etwas nachzahlen; jedenfalls wenn der besser bezahlte Job in SK 1 ist.
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Gast
Unregistered
 
#4
19.10.2021, 18:33
(19.10.2021, 18:08)Gast schrieb:  
(19.10.2021, 16:39)Gast schrieb:  Für deinen WiMi-Job hast Du ja wahrscheinlich Steuerklasse 6 angegeben. Da kommt am Ende des Jahres auf jeden Fall was zurück. Dass da noch was nachgezahlt werden muss, halte ich für ausgeschlossen. Aber Elster rechnet Dir das ja auf den Euro genau aus bevor Du einreichst  Wink
Das stimmt leider nicht, sprich i.d.R. musst du etwas nachzahlen; jedenfalls wenn der besser bezahlte Job in SK 1 ist.

Also ich habe was zurückbekommen, obwohl das Ref als besser bezahlter Job SK1 ist und die Nebentätigkeit SK2
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xxy
Unregistered
 
#5
19.10.2021, 21:06
(19.10.2021, 18:33)Gast schrieb:  
(19.10.2021, 18:08)Gast schrieb:  
(19.10.2021, 16:39)Gast schrieb:  Für deinen WiMi-Job hast Du ja wahrscheinlich Steuerklasse 6 angegeben. Da kommt am Ende des Jahres auf jeden Fall was zurück. Dass da noch was nachgezahlt werden muss, halte ich für ausgeschlossen. Aber Elster rechnet Dir das ja auf den Euro genau aus bevor Du einreichst  Wink
Das stimmt leider nicht, sprich i.d.R. musst du etwas nachzahlen; jedenfalls wenn der besser bezahlte Job in SK 1 ist.

Also ich habe was zurückbekommen, obwohl das Ref als besser bezahlter Job SK1 ist und die Nebentätigkeit SK2

Wie konntest du den Nebenjob in SK2 haben. Das muss doch dann SK6 sein oder?
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Gast
Unregistered
 
#6
19.10.2021, 21:21
(19.10.2021, 18:08)Gast schrieb:  
(19.10.2021, 16:39)Gast schrieb:  Für deinen WiMi-Job hast Du ja wahrscheinlich Steuerklasse 6 angegeben. Da kommt am Ende des Jahres auf jeden Fall was zurück. Dass da noch was nachgezahlt werden muss, halte ich für ausgeschlossen. Aber Elster rechnet Dir das ja auf den Euro genau aus bevor Du einreichst  Wink
Das stimmt leider nicht, sprich i.d.R. musst du etwas nachzahlen; jedenfalls wenn der besser bezahlte Job in SK 1 ist.

Wieso das? Ich habe leider nichtmals Grundkenntnisse im Steuerrecht.

Aber hier in NRW ist mein Ref-Gehalt in Steuerklasse 1. Davon werden zwar vergleichsweise wenig Abzüge gemacht. Aber dafür kann ich bei der Steuererklärung dann ja auch den Steuerfreibetrag, Homeoffice-Pauschale und was nicht alles für Kosten geltend machen.

Mein 800€-Wissmit-Job ist in Steuerklasse 6. Die Abzüge sind brutal. Mir werden circa 430€ ausgezahlt. Nach Steuererklärung und der Geltendmachung aller möglichen Freibeträge/Kosten sollte ich hier doch damit rechnen können, dass ich etwas zurückbekomme, oder?
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Gast
Unregistered
 
#7
19.10.2021, 21:53
Musste in Steuerklasse VI sehr viel nachzahlen.
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Gast
Unregistered
 
#8
20.10.2021, 08:37
Nachzahlung ist einigermaßen wahrscheinlich, weil das Einkommen in SK 1 und das in SK 6 zu nah beeinander liegen. Sprich, die Besteuerung des Zweitjobs reicht nicht aus, um die Steuerlast, die bei Zusammenrechnung beider Einkommen entsteht, aufzufangen. Daher Nachzahlung.
Wenn man genug Werbungskosten hat, kann sich das aber auch umkehren. War bei mir einmal der Fall.
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guga
Unregistered
 
#9
20.10.2021, 09:04
Bei uns mussten auch viele nachzahlen im Ref.
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xxy
Unregistered
 
#10
20.10.2021, 09:36
(20.10.2021, 08:37)Gast schrieb:  Nachzahlung ist einigermaßen wahrscheinlich, weil das Einkommen in SK 1 und das in SK 6 zu nah beeinander liegen. Sprich, die Besteuerung des Zweitjobs reicht nicht aus, um die Steuerlast, die bei Zusammenrechnung beider Einkommen entsteht, aufzufangen. Daher Nachzahlung.
Wenn man genug Werbungskosten hat, kann sich das aber auch umkehren. War bei mir einmal der Fall.

Das ist der Grund dafür, dass man nachzahlen muss? Woher weißt du das?

Ich finds ehrlich gesagt unfassbar. Da holt man sich schon nen WissMit Job um noch bisschen was zu verdienen, zahlt in SK6 sowieso schon fast die Hälfte an Steuern und soll dann nochmal nachzahlen  Wütend
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