23.09.2021, 17:33
Zwei Fragen zur StPO:
In einer Hauptverhandlung soll das Aussehen einer am Prozess nicht beteiligten Person geklärt werden. Aussagen soll diese Person nicht. Wie kann das ermöglicht werden? Handelt es sich um eine Inaugenscheinnahme der Person? Wie kann das Erscheinen dieser Person dann angeordnet werden? Als Zeuge geladen?
Wichtiger Zeuge ist ein Freund des Angeklagten, der mit ihm am Tatort gesehen wurde. Der Name ist aber unbekannt. Der Angeklagte verrät den Namen des Freundes aber nicht. Er bestreitet auch die Tat und die Anwesenheit am Tatort. Wie könnte man an den Namen gelangen, um den Freund als Zeugen zu laden?
In einer Hauptverhandlung soll das Aussehen einer am Prozess nicht beteiligten Person geklärt werden. Aussagen soll diese Person nicht. Wie kann das ermöglicht werden? Handelt es sich um eine Inaugenscheinnahme der Person? Wie kann das Erscheinen dieser Person dann angeordnet werden? Als Zeuge geladen?
Wichtiger Zeuge ist ein Freund des Angeklagten, der mit ihm am Tatort gesehen wurde. Der Name ist aber unbekannt. Der Angeklagte verrät den Namen des Freundes aber nicht. Er bestreitet auch die Tat und die Anwesenheit am Tatort. Wie könnte man an den Namen gelangen, um den Freund als Zeugen zu laden?

