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  5. Notensprung Mündliche
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Antworten

 
Notensprung Mündliche
Gast
Unregistered
 
#121
17.09.2020, 15:36
(17.09.2020, 15:10)Gast schrieb:  
(17.09.2020, 14:30)Gast# schrieb:  
(17.09.2020, 14:03)Gast schrieb:  Wenn hier Punkte aus den Klausuren als Schnitt angegeben wurden; sind das einfach /8 oder die „bereinigten“ Noten? 

Vielen Dank!


Was sind denn bereinigte Noten?


Ich denke, dass damit auf bzw. abgerundete Noten gemeint sind (7,9 wird "bereinigt" 8) (?). Falls das so sein sollte, ist das natürlich wenig sinnvoll, grade weil die für viele "magische" Grenze für das Befriedigend eben bei 6,5 und nicht bei "bereinigten" 7 liegt.



Nein, gerundet bedeutet nicht bereinigt.
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Gast
Unregistered
 
#122
17.09.2020, 15:46
(17.09.2020, 15:35)Gast schrieb:  
(17.09.2020, 14:30)Gast# schrieb:  
(17.09.2020, 14:03)Gast schrieb:  Wenn hier Punkte aus den Klausuren als Schnitt angegeben wurden; sind das einfach /8 oder die „bereinigten“ Noten? 

Vielen Dank!


Was sind denn bereinigte Noten?


Also bereinigt bedeutet mit dem Faktor 0,075 aus der notenberechnung. Also netto Klausurpunkte. Oder meint ihr hier einfach durch die Summe der Klausuren. Zb 40 vorpunkte, entspricht Schnitt von 5,0 vor der mündlichen? 

Danke!


0,075? D.h. 40 Punkte in 8 schriftlichen Klausuren wäre dann: 40 * 0,075 = 3?
Wie kommt denn der Faktor zustande?

Also wenn ich meinen Klausurenschnitt angebe, dann ist das der, der auf meiner Ladung zur mündlichen draufsteht.
Also in BW auch nicht Klausuren / 8, sondern Klausuren + Durchschnitt aus den zwei Örechtsklausuren / 9.
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Gast
Unregistered
 
#123
17.09.2020, 15:47
GPA Nord


7,1 -> 8,6
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Gast
Unregistered
 
#124
17.09.2020, 16:05
Find es ehrlich gesagt ziemlich unfair, wie die Ergebnisse durch gefälligkeitsnoten in der mündlichen verwässert werden...
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Gast
Unregistered
 
#125
17.09.2020, 16:10
(17.09.2020, 15:46)Gast schrieb:  
(17.09.2020, 15:35)Gast schrieb:  
(17.09.2020, 14:30)Gast# schrieb:  
(17.09.2020, 14:03)Gast schrieb:  Wenn hier Punkte aus den Klausuren als Schnitt angegeben wurden; sind das einfach /8 oder die „bereinigten“ Noten? 

Vielen Dank!


Was sind denn bereinigte Noten?


Also bereinigt bedeutet mit dem Faktor 0,075 aus der notenberechnung. Also netto Klausurpunkte. Oder meint ihr hier einfach durch die Summe der Klausuren. Zb 40 vorpunkte, entspricht Schnitt von 5,0 vor der mündlichen? 

Danke!


0,075? D.h. 40 Punkte in 8 schriftlichen Klausuren wäre dann: 40 * 0,075 = 3?
Wie kommt denn der Faktor zustande?

Also wenn ich meinen Klausurenschnitt angebe, dann ist das der, der auf meiner Ladung zur mündlichen draufsteht.
Also in BW auch nicht Klausuren / 8, sondern Klausuren + Durchschnitt aus den zwei Örechtsklausuren / 9.

Der Faktor von 0,075 ergibt die Gewichtung einer Klausur für die Gesamtnote: 
8 x 0,075 = 0,6 - entspricht 60 % und damit der Gewichtung der Klausuren (zumindest in NRW)

Summe der Punkte x 0,075 : 60 % der Gesamtnote (Auch Punktedurchschnitt x 0,6 : 8 = 60 % der Gesamtnote)
Punkte Vortrag x 0,1 = 10 % der Gesamtnote 
Punkte Gespräch x 0,3 = 30 % der Gesamtnote 

Beispiel (der Einfachheit halber: Alle Klausuren 10 Pkt. Vortrag 10 Pkt. Gespräch 10 Pkt. )

80 x 0,075 = 6 
10 x 0,1 = 1 
10 x 0,3 = 3

In Summe 10 Punkte - Vollbefriedigend. Herzlichen Glückwunsch
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#126
17.09.2020, 16:23
(17.09.2020, 16:10)Gast schrieb:  
(17.09.2020, 15:46)Gast schrieb:  
(17.09.2020, 15:35)Gast schrieb:  
(17.09.2020, 14:30)Gast# schrieb:  
(17.09.2020, 14:03)Gast schrieb:  [...]

Der Faktor von 0,075 ergibt die Gewichtung einer Klausur für die Gesamtnote: 
8 x 0,075 = 0,6 - entspricht 60 % und damit der Gewichtung der Klausuren (zumindest in NRW)

Summe der Punkte x 0,075 : 60 % der Gesamtnote (Auch Punktedurchschnitt x 0,6 : 8 = 60 % der Gesamtnote)
Punkte Vortrag x 0,1 = 10 % der Gesamtnote 
Punkte Gespräch x 0,3 = 30 % der Gesamtnote 

Beispiel (der Einfachheit halber: Alle Klausuren 10 Pkt. Vortrag 10 Pkt. Gespräch 10 Pkt. )

80 x 0,075 = 6 
10 x 0,1 = 1 
10 x 0,3 = 3

In Summe 10 Punkte - Vollbefriedigend. Herzlichen Glückwunsch

Ah, verstehe. In BW also 0,0875. Nein, so habe ich meinen Klausurenschnitt noch nie angegeben.
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GASTMANN
Unregistered
 
#127
17.09.2020, 16:24
(17.09.2020, 12:21)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 21:49)Gast schrieb:  Ja klar.

Das Lächerliche ist nu die Gewichtung:

Mindestens 40 Std. Klausur = (teils) 60 Prozent

Maximal  0,5 Std. Redezeit (10 Min Aktenvortrag und letztlich sind es ja abzgl Redezeit der Kommission vllt 5 Minuten pro Abschnitt) = 40 Prozent


Das ist wahrlich der Witz des Jahrhunderts und zeigt, wie wenig Intellekt eigentlich in so manch notenmäßig starken Juristen steckt (spricht: den Entscheidungsträgern für diese mathematische Witz-Gewichtung).

Die Gewichtung spielt denjenigen in die Karten, die in den Klausuren schwächer sind bzw. ihre Leistung nicht abrufen können, da stimme ich soweit zu. Ich denke aber, dass es im Grundsatz ein faires Prinzip ist. Derjenige, der starke Klausuren abliefert, wird in der Regel auch in der mündlichen nicht deutlich schlechter bewertet werden (Ausnahmen bestätigen - wie immer - die Regel). Derjenige der in den Klausuren nicht ganz so prächtig abgeliefert hat, bekommt in der Mündlichen nochmal die Chance den Karren aus dem Dreck zu ziehen.

Das, was da teilweise passiert, ist aber nicht mehr "Karren aus dem Dreck ziehen", also nicht von 5,2 auf 6,5, sondern von 5,2 auf 8,2. Das ist dann schon eher "sich eine Goldene Nase verdienen". Da kann mir auch niemand kommen mit: "Der Jurist muss auch mündlich gut sein". Das stimmt zwar, der Jurist muss AUCH gut mündlich sein, aber er muss eben auch verdammt gut schriftlich sein! Und die schriftlichen Noten werden eben massiv entwertet, wenn 40h an Klausuren fast genauso viel wert sind, wie 40 min. Plaudern. Und wir alle wissen doch, dass die Tiefe des Wissens, die in einer 5-stündigen Klausur abgefragt wird, x Mal größer ist als das, was in einer Mündlichen Prüfung gefordert wird. Dort gewinnt nicht derjenige, der gerne analytisch-strukturiert vorgeht und vor der Beantwortung einer Frage ruhig überlegt und abwägt, sondern derjenige, der aus der Pistole schießt und mehr Kompetenz vorspielt als tatsächlich mitbringt. 

Oftmals fallen Wissen und Performance in der Mündlichen natürlich zusammen, das muss jedoch nicht so sein. Solange es nur um relative Oberflächlichkeiten geht, kann man recht schnell glänzen. Umgekehrt kann man aber niemals in den Klausuren glänzen, wenn man nicht über grundsolides Wissen verfügt (einzelne Ausrutscher nach oben mal ausgenommen). 


 aber er muss sehr viel besser schriftlich sein können, weil nur der kleinste Teil der juristischen Arbeit
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Gast
Unregistered
 
#128
17.09.2020, 16:28
(17.09.2020, 16:24)GASTMANN schrieb:  
(17.09.2020, 12:21)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 21:49)Gast schrieb:  Ja klar.

Das Lächerliche ist nu die Gewichtung:

Mindestens 40 Std. Klausur = (teils) 60 Prozent

Maximal  0,5 Std. Redezeit (10 Min Aktenvortrag und letztlich sind es ja abzgl Redezeit der Kommission vllt 5 Minuten pro Abschnitt) = 40 Prozent


Das ist wahrlich der Witz des Jahrhunderts und zeigt, wie wenig Intellekt eigentlich in so manch notenmäßig starken Juristen steckt (spricht: den Entscheidungsträgern für diese mathematische Witz-Gewichtung).

Die Gewichtung spielt denjenigen in die Karten, die in den Klausuren schwächer sind bzw. ihre Leistung nicht abrufen können, da stimme ich soweit zu. Ich denke aber, dass es im Grundsatz ein faires Prinzip ist. Derjenige, der starke Klausuren abliefert, wird in der Regel auch in der mündlichen nicht deutlich schlechter bewertet werden (Ausnahmen bestätigen - wie immer - die Regel). Derjenige der in den Klausuren nicht ganz so prächtig abgeliefert hat, bekommt in der Mündlichen nochmal die Chance den Karren aus dem Dreck zu ziehen.

Das, was da teilweise passiert, ist aber nicht mehr "Karren aus dem Dreck ziehen", also nicht von 5,2 auf 6,5, sondern von 5,2 auf 8,2. Das ist dann schon eher "sich eine Goldene Nase verdienen". Da kann mir auch niemand kommen mit: "Der Jurist muss auch mündlich gut sein". Das stimmt zwar, der Jurist muss AUCH gut mündlich sein, aber er muss eben auch verdammt gut schriftlich sein! Und die schriftlichen Noten werden eben massiv entwertet, wenn 40h an Klausuren fast genauso viel wert sind, wie 40 min. Plaudern. Und wir alle wissen doch, dass die Tiefe des Wissens, die in einer 5-stündigen Klausur abgefragt wird, x Mal größer ist als das, was in einer Mündlichen Prüfung gefordert wird. Dort gewinnt nicht derjenige, der gerne analytisch-strukturiert vorgeht und vor der Beantwortung einer Frage ruhig überlegt und abwägt, sondern derjenige, der aus der Pistole schießt und mehr Kompetenz vorspielt als tatsächlich mitbringt. 

Oftmals fallen Wissen und Performance in der Mündlichen natürlich zusammen, das muss jedoch nicht so sein. Solange es nur um relative Oberflächlichkeiten geht, kann man recht schnell glänzen. Umgekehrt kann man aber niemals in den Klausuren glänzen, wenn man nicht über grundsolides Wissen verfügt (einzelne Ausrutscher nach oben mal ausgenommen). 


 aber er muss sehr viel besser schriftlich sein können, weil nur der kleinste Teil der juristischen Arbeit

so ein quatsch :@
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Gast
Unregistered
 
#129
17.09.2020, 16:35
„Dort gewinnt nicht derjenige, der gerne analytisch-strukturiert vorgeht und vor der Beantwortung einer Frage ruhig überlegt und abwägt, sondern derjenige, der aus der Pistole schießt und mehr Kompetenz vorspielt als tatsächlich mitbringt.„

Herzlich willkommen im echten Leben. Wenn es tatsächlich so wäre, dass diejenigen welche überlegt handeln gewinnen würden, sähe es in unserer Welt anders aus.
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Gast
Unregistered
 
#130
17.09.2020, 17:26
(17.09.2020, 16:24)GASTMANN schrieb:  
(17.09.2020, 12:21)Gast schrieb:  
(16.09.2020, 21:49)Gast schrieb:  Ja klar.

Das Lächerliche ist nu die Gewichtung:

Mindestens 40 Std. Klausur = (teils) 60 Prozent

Maximal  0,5 Std. Redezeit (10 Min Aktenvortrag und letztlich sind es ja abzgl Redezeit der Kommission vllt 5 Minuten pro Abschnitt) = 40 Prozent


Das ist wahrlich der Witz des Jahrhunderts und zeigt, wie wenig Intellekt eigentlich in so manch notenmäßig starken Juristen steckt (spricht: den Entscheidungsträgern für diese mathematische Witz-Gewichtung).

Die Gewichtung spielt denjenigen in die Karten, die in den Klausuren schwächer sind bzw. ihre Leistung nicht abrufen können, da stimme ich soweit zu. Ich denke aber, dass es im Grundsatz ein faires Prinzip ist. Derjenige, der starke Klausuren abliefert, wird in der Regel auch in der mündlichen nicht deutlich schlechter bewertet werden (Ausnahmen bestätigen - wie immer - die Regel). Derjenige der in den Klausuren nicht ganz so prächtig abgeliefert hat, bekommt in der Mündlichen nochmal die Chance den Karren aus dem Dreck zu ziehen.

Das, was da teilweise passiert, ist aber nicht mehr "Karren aus dem Dreck ziehen", also nicht von 5,2 auf 6,5, sondern von 5,2 auf 8,2. Das ist dann schon eher "sich eine Goldene Nase verdienen". Da kann mir auch niemand kommen mit: "Der Jurist muss auch mündlich gut sein". Das stimmt zwar, der Jurist muss AUCH gut mündlich sein, aber er muss eben auch verdammt gut schriftlich sein! Und die schriftlichen Noten werden eben massiv entwertet, wenn 40h an Klausuren fast genauso viel wert sind, wie 40 min. Plaudern. Und wir alle wissen doch, dass die Tiefe des Wissens, die in einer 5-stündigen Klausur abgefragt wird, x Mal größer ist als das, was in einer Mündlichen Prüfung gefordert wird. Dort gewinnt nicht derjenige, der gerne analytisch-strukturiert vorgeht und vor der Beantwortung einer Frage ruhig überlegt und abwägt, sondern derjenige, der aus der Pistole schießt und mehr Kompetenz vorspielt als tatsächlich mitbringt. 

Oftmals fallen Wissen und Performance in der Mündlichen natürlich zusammen, das muss jedoch nicht so sein. Solange es nur um relative Oberflächlichkeiten geht, kann man recht schnell glänzen. Umgekehrt kann man aber niemals in den Klausuren glänzen, wenn man nicht über grundsolides Wissen verfügt (einzelne Ausrutscher nach oben mal ausgenommen). 


 aber er muss sehr viel besser schriftlich sein können, weil nur der kleinste Teil der juristischen Arbeit

Klingt für mich schwer nach Frustration. Upside_down
Wenn du - was ich mal annehme - schriftlich starke Leistungen ablieferst/abgeliefert hast. Wirst du die selbe Leistung auch in der mündlichen Prüfung bringen können, wirst also am Ende auch mit 9 Punkten und mehr in Summe dastehen. Dein einziges Problem scheint also zu sein, dass derjenige das VB nicht schon in den Klausuren eingeheimst hat, nicht die gleiche Leistung hat bringen müssen wie du. Das zeugt leider von absolut unangebrachtem Konkurrenzdenken wie es leider grade unter uns Juristen sehr verbreitet ist. Wenn du dein VB in der Tasche hast, wirst du den Job bekommen den du haben willst. Niemand der sein VB "nur" mit der Mündlichen gepackt hat wird dir den Job wegnehmen. Genauso wenig wird deine Leistung dadurch irgendwie geschmälert. 

Warum sich also nicht einfach über seine eigene Note und auch ein wenig über die gute Note Anderer freuen ? Ein bisschen wenig Hauen und Stechen würde denke ich allen gut tun.
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