12.08.2021, 07:54
Hallo allseits,
Ich habe eine Verständnisfrage zu dem von einigen Kanzleien praktizierten „up or out“-Grundsatz. Nicht, dass sich mir das stellt, aber ich blicke das nicht so ganz.
Es ist ja so, dass man dann, wenn man nicht mit dem Regenschirm rumläuft, eine solche Kanzlei verlassen muss. Bedeutet das dann für die Person regelmäßig einen Abstieg in der weiteren Karriere?
Bsp: A, der GK über alles liebt (
), verlässt eine „T1-Kanzlei“ wegen up or out nach 5 Jahren oder so. Würde A dann von anderen vergleichbaren Kanzleien „problemlos“ eingestellt werden? Also haben die dann nicht im Grunde so Gedanken wie „naja, der A ist kein Rainmaker und musste deshalb bei XY gehen, der bringt uns dann ja auch nicht so viel, v.a. wenn wir den entsprechend seiner Erfahrung finanziell einstufen müssten.“
Also versteht ihr meinen Gedanken? Würde A dann also eher bei T2-3 oder so seine Karriere weitergehen? Oder verstehe ich das up or out nicht so richtig?
Ich habe eine Verständnisfrage zu dem von einigen Kanzleien praktizierten „up or out“-Grundsatz. Nicht, dass sich mir das stellt, aber ich blicke das nicht so ganz.
Es ist ja so, dass man dann, wenn man nicht mit dem Regenschirm rumläuft, eine solche Kanzlei verlassen muss. Bedeutet das dann für die Person regelmäßig einen Abstieg in der weiteren Karriere?
Bsp: A, der GK über alles liebt (

Also versteht ihr meinen Gedanken? Würde A dann also eher bei T2-3 oder so seine Karriere weitergehen? Oder verstehe ich das up or out nicht so richtig?

12.08.2021, 10:37
(12.08.2021, 07:54)Gast schrieb: Hallo allseits,
Ich habe eine Verständnisfrage zu dem von einigen Kanzleien praktizierten „up or out“-Grundsatz. Nicht, dass sich mir das stellt, aber ich blicke das nicht so ganz.
Es ist ja so, dass man dann, wenn man nicht mit dem Regenschirm rumläuft, eine solche Kanzlei verlassen muss. Bedeutet das dann für die Person regelmäßig einen Abstieg in der weiteren Karriere?
Bsp: A, der GK über alles liebt (), verlässt eine „T1-Kanzlei“ wegen up or out nach 5 Jahren oder so. Würde A dann von anderen vergleichbaren Kanzleien „problemlos“ eingestellt werden? Also haben die dann nicht im Grunde so Gedanken wie „naja, der A ist kein Rainmaker und musste deshalb bei XY gehen, der bringt uns dann ja auch nicht so viel, v.a. wenn wir den entsprechend seiner Erfahrung finanziell einstufen müssten.“
Also versteht ihr meinen Gedanken? Würde A dann also eher bei T2-3 oder so seine Karriere weitergehen? Oder verstehe ich das up or out nicht so richtig?
Wenn du kein eigenes Geschäft mitbringst, wird es nach 5,6 Jahren auch bei T2 oder T3 sehr schwierig werden unterzukommen.
12.08.2021, 10:47
(12.08.2021, 07:54)Gast schrieb: Karriere weitergehen? Oder verstehe ich das up or out nicht so richtig?
Richtig. Wer es bei T1 GK A nicht geschafft hat, wird nicht bei T1 GK B unterkommen. Außer es sind so Fälle, in denen A eine übervolle Praxisgruppe hat und GK B dort gerade etwas am Aufbauen ist.
12.08.2021, 11:24
Es gibt kein "up or out" in den meisten Kanzleien. Jedenfalls nicht von Kanzleiseite. Wäre doch auch stumpf, einen erfahrenen Anwalt abzubügeln, der Arbeit wegknallen kann, aber nicht annähernd so viel verdient und trotzdem quasi die fachliche Erfahrung eines Partners mitbringt. Aus meiner Sicht geht die Initiative von "up or out" eher von Seiten des jeweiligen Anwalts aus, weil er für sich keine Perspektive mehr sieht.
12.08.2021, 11:30
(12.08.2021, 11:24)NDS7 schrieb: Es gibt kein "up or out" in den meisten Kanzleien. Jedenfalls nicht von Kanzleiseite. Wäre doch auch stumpf, einen erfahrenen Anwalt abzubügeln, der Arbeit wegknallen kann, aber nicht annähernd so viel verdient und trotzdem quasi die fachliche Erfahrung eines Partners mitbringt. Aus meiner Sicht geht die Initiative von "up or out" eher von Seiten des jeweiligen Anwalts aus, weil er für sich keine Perspektive mehr sieht.
Kein Mensch bleibt, wenn er nicht befördert wird nach den üblichen 6-8 Jahren. Wenn die Kanzlei dich dann nicht befördert ist es natürlich ein Hinweis auf die Tür mit der Aufforderung zu gehen.
12.08.2021, 12:52
Meiner Erfahrung nach gibt es zwar offiziell kein Up or Out mehr, es wird aber nach wie vor zT so gelebt, dass man wirklich nur die Leute notgedrungen behält, die man auf keinen Fall gehen lassen will. D.h. Arbeitstiere/Experten auf ihrem Gebiet mit gewissem Renommee, Die man aus welchen Gründen auch immer nicht als geeignet für die Partnerschaft ansieht. Dem Rest wird nach einer gewissen Zeit, wenn er zu teuer wird, relativ klar kommuniziert, dass man sich idealerweise nach was anderem umschauen soll.
12.08.2021, 13:00
(12.08.2021, 11:30)Gast schrieb:(12.08.2021, 11:24)NDS7 schrieb: Es gibt kein "up or out" in den meisten Kanzleien. Jedenfalls nicht von Kanzleiseite. Wäre doch auch stumpf, einen erfahrenen Anwalt abzubügeln, der Arbeit wegknallen kann, aber nicht annähernd so viel verdient und trotzdem quasi die fachliche Erfahrung eines Partners mitbringt. Aus meiner Sicht geht die Initiative von "up or out" eher von Seiten des jeweiligen Anwalts aus, weil er für sich keine Perspektive mehr sieht.
Kein Mensch bleibt, wenn er nicht befördert wird nach den üblichen 6-8 Jahren. Wenn die Kanzlei dich dann nicht befördert ist es natürlich ein Hinweis auf die Tür mit der Aufforderung zu gehen.
Nicht unbedingt. Kenne zwei Kollegen aus US-Transaktionsbuden, die deutlich länger als 6 Jahre dabei sind und immer noch Associates sind.
Die Partner wollen ihre Seniors meist unbedingt behalten, weil sie den Partner die Arbeit um ein Vielfaches erleichtern und den wirklich wichtigen Mittelbau bilden. Auf der anderen Seite sind die Vorgaben von NY für die Partnerschaft so hoch, dass es niemand ohne (sehr profitables) eigenes Geschäft (oder es ist absehbar, dass ein Partner in den Ruhestand geht) zum Partner schafft.
Ist für beide Kollegen ein guter Deal (mit Boni 300k +), wenn man auf die Arbeit steht und man sich damit abfindet, dass man auf unabsehbare Zeit „nur“ Associate bleibt.
Ich kann es aber auch verstehen, dass die meisten dann nach 5-8 Jahren in eine Tier 2-XX Kanzlei wechseln, dort (Local) - Partner oder Counsel werden, weil man in einem gewissen Alter keine Lust mehr hat, kanzleiextern „nur“ der Associate zu sein.