10.08.2021, 12:05
Hallo zusammen!
Kann jemand erfahrungsbedingt berichten, ob bei der Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeit (konkret: Verwaltungsgericht) in BaWü der Wunschort (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Sigmaringen) berücksichtigt wird? Wie sieht es aus, wenn man klar kommuniziert, sich beispielsweise familienbedingt ausschließlich Freiburg vorstellen zu können?
Bleibt man im Rahmen der Probezeit (diese beträgt in der Fachgerichtsbarkeit statt den in BaWü üblichen 4 Jahren nur 3 Jahre, oder?) anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit dauerhaft am jeweiligen Gericht und kann sich dann anschließend auch dort verplanen lassen? Ich habe die Vorstellung, dass man während der Probezeit öfter die Kammern wechselt, aber nicht das Verwaltungsgericht, korrigiert mich aber gerne, wenn ich da falsch liege.
Wie funktioniert das eigentlich im Allgemeinen mit den Planstellen? Man bewirbt sich auf freie Planstellen nach Ablauf der Probezeit. Wonach wird dann aber ausgewählt, wer die Planstelle bekommt, wenn sich mehrere Bewerber auf diese beworben haben? Zählen da Sozialkriterien wie Wohnort oder Familie?
Vielen Dank im Voraus!
Kann jemand erfahrungsbedingt berichten, ob bei der Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeit (konkret: Verwaltungsgericht) in BaWü der Wunschort (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Sigmaringen) berücksichtigt wird? Wie sieht es aus, wenn man klar kommuniziert, sich beispielsweise familienbedingt ausschließlich Freiburg vorstellen zu können?
Bleibt man im Rahmen der Probezeit (diese beträgt in der Fachgerichtsbarkeit statt den in BaWü üblichen 4 Jahren nur 3 Jahre, oder?) anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit dauerhaft am jeweiligen Gericht und kann sich dann anschließend auch dort verplanen lassen? Ich habe die Vorstellung, dass man während der Probezeit öfter die Kammern wechselt, aber nicht das Verwaltungsgericht, korrigiert mich aber gerne, wenn ich da falsch liege.
Wie funktioniert das eigentlich im Allgemeinen mit den Planstellen? Man bewirbt sich auf freie Planstellen nach Ablauf der Probezeit. Wonach wird dann aber ausgewählt, wer die Planstelle bekommt, wenn sich mehrere Bewerber auf diese beworben haben? Zählen da Sozialkriterien wie Wohnort oder Familie?
Vielen Dank im Voraus!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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10.08.2021, 12:07
(10.08.2021, 12:05)RichterAnwärter schrieb: Hallo zusammen!
Kann jemand erfahrungsbedingt berichten, ob bei der Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeit (konkret: Verwaltungsgericht) in BaWü der Wunschort (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Sigmaringen) berücksichtigt wird? Wie sieht es aus, wenn man klar kommuniziert, sich beispielsweise familienbedingt ausschließlich Freiburg vorstellen zu können?
Bleibt man im Rahmen der Probezeit (diese beträgt in der Fachgerichtsbarkeit statt den in BaWü üblichen 4 Jahren nur 3 Jahre, oder?) anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit dauerhaft am jeweiligen Gericht und kann sich dann anschließend auch dort verplanen lassen? Ich habe die Vorstellung, dass man während der Probezeit öfter die Kammern wechselt, aber nicht das Verwaltungsgericht, korrigiert mich aber gerne, wenn ich da falsch liege.
Wie funktioniert das eigentlich im Allgemeinen mit den Planstellen? Man bewirbt sich auf freie Planstellen nach Ablauf der Probezeit. Wonach wird dann aber ausgewählt, wer die Planstelle bekommt, wenn sich mehrere Bewerber auf diese beworben haben? Zählen da Sozialkriterien wie Wohnort oder Familie?
Vielen Dank im Voraus!
In Ergänzung: Mal angenommen, zum Bewerbungszeitpunkt ist keine Proberichterstelle am Beispielstandort Freiburg frei. Kann man dann die Bewerbung offen lassen und kommunizieren, dass man gerne auch erst in Zukunft, sobald eine Stelle frei ist, anfängt und sich über den Kontakt seitens des Justizministeriums freuen würde?
10.08.2021, 12:55
(10.08.2021, 12:05)RichterAnwärter schrieb: Hallo zusammen!
Kann jemand erfahrungsbedingt berichten, ob bei der Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeit (konkret: Verwaltungsgericht) in BaWü der Wunschort (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Sigmaringen) berücksichtigt wird? Wie sieht es aus, wenn man klar kommuniziert, sich beispielsweise familienbedingt ausschließlich Freiburg vorstellen zu können?
Bleibt man im Rahmen der Probezeit (diese beträgt in der Fachgerichtsbarkeit statt den in BaWü üblichen 4 Jahren nur 3 Jahre, oder?) anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit dauerhaft am jeweiligen Gericht und kann sich dann anschließend auch dort verplanen lassen? Ich habe die Vorstellung, dass man während der Probezeit öfter die Kammern wechselt, aber nicht das Verwaltungsgericht, korrigiert mich aber gerne, wenn ich da falsch liege.
Wie funktioniert das eigentlich im Allgemeinen mit den Planstellen? Man bewirbt sich auf freie Planstellen nach Ablauf der Probezeit. Wonach wird dann aber ausgewählt, wer die Planstelle bekommt, wenn sich mehrere Bewerber auf diese beworben haben? Zählen da Sozialkriterien wie Wohnort oder Familie?
Vielen Dank im Voraus!
Ne, is kein Wunschkonzert. Kommst dahin wo Bedarf ist und fertig.
10.08.2021, 14:08
(10.08.2021, 12:07)Gast schrieb:(10.08.2021, 12:05)RichterAnwärter schrieb: Hallo zusammen!
Kann jemand erfahrungsbedingt berichten, ob bei der Bewerbung für die Fachgerichtsbarkeit (konkret: Verwaltungsgericht) in BaWü der Wunschort (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Sigmaringen) berücksichtigt wird? Wie sieht es aus, wenn man klar kommuniziert, sich beispielsweise familienbedingt ausschließlich Freiburg vorstellen zu können?
Bleibt man im Rahmen der Probezeit (diese beträgt in der Fachgerichtsbarkeit statt den in BaWü üblichen 4 Jahren nur 3 Jahre, oder?) anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit dauerhaft am jeweiligen Gericht und kann sich dann anschließend auch dort verplanen lassen? Ich habe die Vorstellung, dass man während der Probezeit öfter die Kammern wechselt, aber nicht das Verwaltungsgericht, korrigiert mich aber gerne, wenn ich da falsch liege.
Wie funktioniert das eigentlich im Allgemeinen mit den Planstellen? Man bewirbt sich auf freie Planstellen nach Ablauf der Probezeit. Wonach wird dann aber ausgewählt, wer die Planstelle bekommt, wenn sich mehrere Bewerber auf diese beworben haben? Zählen da Sozialkriterien wie Wohnort oder Familie?
Vielen Dank im Voraus!
In Ergänzung: Mal angenommen, zum Bewerbungszeitpunkt ist keine Proberichterstelle am Beispielstandort Freiburg frei. Kann man dann die Bewerbung offen lassen und kommunizieren, dass man gerne auch erst in Zukunft, sobald eine Stelle frei ist, anfängt und sich über den Kontakt seitens des Justizministeriums freuen würde?
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ziemlich klein. Da wird sicher auch über den Ort gesprochen. Bei mir war es jedenfalls so. Wenn nur einer in Frage kommt, kannst Du natürlich sagen, dass Du dich freust, wieder vom JuM zu hören, wenn dort etwas frei wird.
In der Justiz zählt Flexibilität allerdings viel, gerade in BW. Es mag sein, dass man sich darauf nicht einlassen mag.
Ansonsten gibt es natürlich keinen Wechsel zur StA. Zu meiner Zeit gab es aber zu wenige Stellen, weshalb die Leute nach zwei Jahren am BVerfG, in der ordentlichen oder sonstwo "geparkt" wurden. Wie das heute ist, weiß ich nicht. Vom einen zum anderen VG ist an sich nicht sinnvoll, aber dienstrechtlich jedenfalls möglich.
Bei den Planstellen gibt es welche, die sich ausdrücklich an Proberichter richten, sodass Dir kein Planrichter die Stelle in Freiburg wegschnappen kann, denn es geht nach Befähigung, Eignung und Leistung. Konkurrenzbewerbungen von anderen Proberichtern sind eigentlich ausgeschlossen, weil man das nicht tut. Normalerweise wird schon versucht, die Leute dort zu verplanen, wo sie sind. Aber ob Dir jemand zusagen kann, dass es in Freiburg sicher eine Stelle zu dem Zeitpunkt geben wird, wenn Du fertig sein wirst...?
Alles in allem: sprich mit dem Personalreferat darüber, das kann man alles klären.
10.08.2021, 22:14
Ich bin in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in BW Proberichter und kann dir sagen, dass Freiburg sehr beliebt ist und Sigmaringen dagegen eher Schwierigkeiten hat überhaupt Proberichter zu bekommen.
Bislang war es so, dass man die gesamte Probezeit an einem Gericht verbracht hat und dort nach drei Jahren auf Lebenszeit ernannt wurde. Inzwischen sieht es allerdings mit Planstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schlecht aus, d.h. man muss damit rechnen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der StA zu landen und ggf. dort ernannt zu werden mit der Option evtl. zu einem späteren Zeitpunkt wieder ans VG zu kommen. Wenn du das definitiv nicht willst und nicht örtlich flexibel oder bereit zu pendeln bist, solltest du dich eher nach beruflichen Alternativen umschauen.
Bislang war es so, dass man die gesamte Probezeit an einem Gericht verbracht hat und dort nach drei Jahren auf Lebenszeit ernannt wurde. Inzwischen sieht es allerdings mit Planstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schlecht aus, d.h. man muss damit rechnen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der StA zu landen und ggf. dort ernannt zu werden mit der Option evtl. zu einem späteren Zeitpunkt wieder ans VG zu kommen. Wenn du das definitiv nicht willst und nicht örtlich flexibel oder bereit zu pendeln bist, solltest du dich eher nach beruflichen Alternativen umschauen.
10.08.2021, 22:16
Und die Planstellen wurden quasi für einen bestimmten Prober ausgeschrieben, der gerade seine drei Jahre voll hatte. Konkurrenz hat man da in der Regel keine gehabt. Wie es in Zukunft aussehen wird angesichts der fehlenden Planstellen, weiß aber wohl keiner so genau...
10.08.2021, 22:24
Worauf sind die inoffiziell höheren Notenanforderungen an Verwaltungsrichter eigentlich zurückzuführen?
Nachfrage durch Bewerber oder besonders „wichtige“ bzw. lebensentscheidende Rechtsfragen mit Blick auf Art. 19 IV GG?
Strafrichter haben aber auch über wohl noch wichtigere Fragen zu entscheiden, könnte es da an der Eingrenzung durch das vergleichsweise „dünnere“ (Kern-)Strafrecht und der in den allermeisten Fällen Vorzeichnung durch den BGH/die OLGs liegen?
Nachfrage durch Bewerber oder besonders „wichtige“ bzw. lebensentscheidende Rechtsfragen mit Blick auf Art. 19 IV GG?
Strafrichter haben aber auch über wohl noch wichtigere Fragen zu entscheiden, könnte es da an der Eingrenzung durch das vergleichsweise „dünnere“ (Kern-)Strafrecht und der in den allermeisten Fällen Vorzeichnung durch den BGH/die OLGs liegen?
10.08.2021, 22:33
Hättest du lieber einen guten oder einen nicht ganz so guten Richter? Die Verwaltung sucht sich ihre Richter halt selbst aus.
11.08.2021, 10:08
Also zumindest vor Corona waren in BW die Anforderungen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht höher als für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Hatte eher das Gefühl, dass man da leichter eine Stelle bekommt und kenne einige Kollegen, die die eigentlich geforderten 8 Punkte nicht/nur knapp erfüllt haben.
11.08.2021, 17:58
Also in BW ist der Durchschnitt der Assessorexamens-Note bei > 9 Punkten.