22.07.2021, 17:43
Hallo,
kann man in NRW auch die gesamte Anwaltsstation im Ausland machen? Es liest sich ein wenig so, als wäre das im JAG auf 6 Monate begrenzt. Ich müsste mir dann zumindest für die übrige Zeit und zumindest der Form halber (auch) eine Station im Inland suchen, oder?
Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, dieses Problem mit der zeitlichen Obergrenze von 6 Monaten zu umgehen?
Sowieso spricht das JAG an dieser Stelle von einem "ausländischen Rechtsanwalt. Aber ist man "ausländisch", nur weil man sein Büro im Ausland hat, die Zulassung aber bei einer deutschen RAK?
kann man in NRW auch die gesamte Anwaltsstation im Ausland machen? Es liest sich ein wenig so, als wäre das im JAG auf 6 Monate begrenzt. Ich müsste mir dann zumindest für die übrige Zeit und zumindest der Form halber (auch) eine Station im Inland suchen, oder?
Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, dieses Problem mit der zeitlichen Obergrenze von 6 Monaten zu umgehen?
Sowieso spricht das JAG an dieser Stelle von einem "ausländischen Rechtsanwalt. Aber ist man "ausländisch", nur weil man sein Büro im Ausland hat, die Zulassung aber bei einer deutschen RAK?
23.07.2021, 20:45
(22.07.2021, 17:43)Gast schrieb: Sowieso spricht das JAG an dieser Stelle von einem "ausländischen Rechtsanwalt. Aber ist man "ausländisch", nur weil man sein Büro im Ausland hat, die Zulassung aber bei einer deutschen RAK?
"Ausländischer Rechtsanwalt" kann hier in diesem Kontext sinnvollerweise nur einen solchen meinen, der nicht bei einer deutschen RAK zugelassen ist. Da kommt es m. E. nicht auf den Kanzleisitz (und erst recht nicht auf die Staatsangehörigkeit) an.
06.08.2021, 17:53
Das wurde mir so inzwischen auch durch das OLG bestätigt. Danke!