19.07.2021, 19:27
Hallo zusammen 
ich wäre für Meinungen und ggf. Erfahrungen zu folgendem Vorhaben dankbar:
Ich habe bald meine mündliche Prüfung und bereits eine Stelle in Aussicht (Nicht-anwaltlich, rentenversicherungspflichtig). Um jedoch dennoch freiwillig ins Versorgungswerk (das ja bekanntlich eine höhere Rente generiert als die DRV) einzahlen zu können, würde ich mich gerne unmittelbar nach der mündlichen Prüfung als Anwalt zulassen (Wohnzimmerkanzlei bei mir zuhause..) und dementsprechend Mitglied im Versorgungswerk werden. Für den Fall, dass ich meine Zulassung dann wieder zurückgebe kann man ja beantragen, seine Mitgliedschaft im Versorgungswerk fortzuführen. Demnach wäre ich zumindest schonmal drin.
Gibt es hier Menschen, die das bereits so praktiziert haben und von ihren Erfahrungen berichten mögen? Gibt es irgendetwas zu beachten oder vllt. Umstände, die gegen eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk sprechen?
LG

ich wäre für Meinungen und ggf. Erfahrungen zu folgendem Vorhaben dankbar:
Ich habe bald meine mündliche Prüfung und bereits eine Stelle in Aussicht (Nicht-anwaltlich, rentenversicherungspflichtig). Um jedoch dennoch freiwillig ins Versorgungswerk (das ja bekanntlich eine höhere Rente generiert als die DRV) einzahlen zu können, würde ich mich gerne unmittelbar nach der mündlichen Prüfung als Anwalt zulassen (Wohnzimmerkanzlei bei mir zuhause..) und dementsprechend Mitglied im Versorgungswerk werden. Für den Fall, dass ich meine Zulassung dann wieder zurückgebe kann man ja beantragen, seine Mitgliedschaft im Versorgungswerk fortzuführen. Demnach wäre ich zumindest schonmal drin.
Gibt es hier Menschen, die das bereits so praktiziert haben und von ihren Erfahrungen berichten mögen? Gibt es irgendetwas zu beachten oder vllt. Umstände, die gegen eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk sprechen?
LG
19.07.2021, 19:40
Nach meinem Wissen würdest du dann zwei Rentenanwartschaften haben. Einmal die normale gesetzliche Rente und du könntest daneben für deine anwaltliche Tätigkeit in das VW einzahlen (also privat).
Du hast dir wahrscheinlich vorgestellt, dass deine Angestelltentätigkeit dann in das VW einzahlt, oder? Das geht mE nicht.
Zusätzlich in das VW einzuzahlen hat keinen besonders großen Sinn. Du müsstest die Einzahlung aus deinem netto machen. Da kannst du genauso gut auch einfach in EFTs o.ä. investieren und wärest flexibler damit.
Du hast dir wahrscheinlich vorgestellt, dass deine Angestelltentätigkeit dann in das VW einzahlt, oder? Das geht mE nicht.
Zusätzlich in das VW einzuzahlen hat keinen besonders großen Sinn. Du müsstest die Einzahlung aus deinem netto machen. Da kannst du genauso gut auch einfach in EFTs o.ä. investieren und wärest flexibler damit.
19.07.2021, 20:20
(19.07.2021, 19:40)Gasto schrieb: Nach meinem Wissen würdest du dann zwei Rentenanwartschaften haben. Einmal die normale gesetzliche Rente und du könntest daneben für deine anwaltliche Tätigkeit in das VW einzahlen (also privat).
Du hast dir wahrscheinlich vorgestellt, dass deine Angestelltentätigkeit dann in das VW einzahlt, oder? Das geht mE nicht.
Zusätzlich in das VW einzuzahlen hat keinen besonders großen Sinn. Du müsstest die Einzahlung aus deinem netto machen. Da kannst du genauso gut auch einfach in EFTs o.ä. investieren und wärest flexibler damit.
danke für nichts
19.07.2021, 20:50
(19.07.2021, 20:20)Gast schrieb:(19.07.2021, 19:40)Gasto schrieb: Nach meinem Wissen würdest du dann zwei Rentenanwartschaften haben. Einmal die normale gesetzliche Rente und du könntest daneben für deine anwaltliche Tätigkeit in das VW einzahlen (also privat).
Du hast dir wahrscheinlich vorgestellt, dass deine Angestelltentätigkeit dann in das VW einzahlt, oder? Das geht mE nicht.
Zusätzlich in das VW einzuzahlen hat keinen besonders großen Sinn. Du müsstest die Einzahlung aus deinem netto machen. Da kannst du genauso gut auch einfach in EFTs o.ä. investieren und wärest flexibler damit.
danke für nichts
Wieso danke für nichts? War meine Antwort an der Sache vorbei? Gerne hättest du mehr Informationen hierauf geben können, dann hätte man dir weiterhelfen können.
Aber ja, die dauerhafte Einzahlung des VW-Mindestbeitrags aus deinem Netto-Gehalt macht nun einmal wenig Sinn. Die gleiche Summe in einen ETF gesteckt, bringt dir eine bessere Rendite und mehr Optionen.
Wenn du später planst noch RA zu werden, kann dir eine niedrige Einzahlung über mehre Jahre sogar schaden, weil es dir den Quotienten für die Berechnung deiner Durchschnittseinzahlung kaputt macht.
19.07.2021, 23:10
Vielen Dank für deine Einschätzung und den Hinweis mit den ETF und des Quotienten! Tatsächlich war meine Intention freiwillig den Mindestbeitrag einzuzahlen und es parallel zur DRV laufen zu lassen, um zumindest eine Anwartschaft zu erwerben und die BU-Absicherung zu haben.
Der Kommentar 'danke für nichts' kam nicht von mir, ignorier ihn :)
Der Kommentar 'danke für nichts' kam nicht von mir, ignorier ihn :)
19.07.2021, 23:29
(19.07.2021, 23:10)Threadersteller schrieb: Vielen Dank für deine Einschätzung und den Hinweis mit den ETF und des Quotienten! Tatsächlich war meine Intention freiwillig den Mindestbeitrag einzuzahlen und es parallel zur DRV laufen zu lassen, um zumindest eine Anwartschaft zu erwerben und die BU-Absicherung zu haben.
Der Kommentar 'danke für nichts' kam nicht von mir, ignorier ihn :)
Hab es auch so. Gemacht in
Meinen ersten Jahr. Alleine um eigen Sachen abrechnen zu können.
Der mindestbeitrag sind je nach Versorgungswerk 65€
So
Steht
Man letztendlich auf 3 Beinen.
DRV, Versorgungswerk und BU
Im
Monat und gut angelegt.
20.07.2021, 09:08
Die Versorgungswerk BUs kann man quasi vergessen. Das sollte kein Grund sein, um sich noch freiwillig zu versichern.