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Angestellter RA - Zweigstelle
Gast
Unregistered
 
#1
17.07.2021, 20:37
Moin!
Ich bin Associate in einer GK. Bei uns darf man auch mal private Sachen über die Kanzlei laufen lassen, allerdings muss es der Partner vorher absegnen, ein Konfliktcheck durchgeführt und ein Aktenzeichen angelegt werden.
Ehrlicherweise habe ich keine Lust, wegen irgendeiner OWi oder eines Parkplatzremplers von meinem Vater/Bruder/Onkel beim Partner vorzusprechen und zu berichten, worum es geht. Irgendwelche Versicherungen oder Banken wird man wegen des Konfliktpotentials sicherlich nicht in Anspruch nehmen dürfen.

Meine Idee ist daher, eine Zweigstelle bei der RAK unter meiner Wohnadresse zu melden und darüber in privaten Sachen nach Außen als Anwalt aufzutreten. Hat jemand damit schon Erfahrungen? Was gilt es zu beachten? Wie kriegt man das möglichst kostengünstig hin?

Ich würde wahrscheinlich eine möglichst günstige Berufshaftpflicht abschließen. Unsicher bin ich mir mit dem Briefkopf. Muss man da tatsächlich auch die Erstniederlassung angeben? 

Natürlich müsste ich eine "Nebentätigkeit" meiner GK anzeigen. Würde das auch gelten, wenn ich kein Geld mit der Zweitzulassung verdiene? Und wie sollen die überhaupt Wind davon bekommen, wenn ich nur für mich und für den engsten Familien- bzw. Freundeskreis kleinere Sachen übernehme?
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